Benutzer:Matthias Kellner/nds-Landesparteitag.1.2009/GenerischeSatzung/Abschnitt A: Grundlagen/§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet/(3)

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Der Sitz des <Gebiets>verbandes ist <Name>. Dort befindet sich auch die <Gebiets>geschäftsstelle.