Benutzer:Jsem/lpt2009.1-Satzungsänderung

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Änderungsantrag Nr.:

03 / Landesparteitag 2009 Baden-Württemberg

Beantragt von: --Jsem 17:16, 16. Jul. 2009 (CEST)

Betrifft:

Satzung des Landesverbandes Baden-Württemberg § 9a Abs. 10 Satz III

Änderunsantrag:

Es wird beantragt das in § 9a Abs. 10 Satz III neu zu fassen und das Wort "schnellstmöglich" in § 9a Abs. 10 Satz III in das Wort "unverzüglich" zu ändern-

Bisherige Fassung § 9a Abs. 10 Satz III:

... In einem solchen Fall ist schnellstmöglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Vorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. ...

Beantrage Neufassung:

... In einem solchen Fall ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Vorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. ...

Begründung:

Das in der Satzung des Landesverbandes Baden-Württemberg, in § 9a Abs. 10 Satz III verwendete Wort "schnellstmöglich" versetzt den noch verbleibenden Vorstand, im Falle der Feststellung der Handlungsunfähigkeit, in einen sofortigen Handlungszwang, welcher parteiintern, sowie von extern, dazu genutzt werden könnte, die rechtmäßige Handlungsfähigkeit des Landesverbandes Baden-Württemberg in Frage stellen zu können.

Die Änderung in "unverzüglich" bringt dem noch verbleibenden Vorstand die Rechtssicherheit, dass er "ohne schuldhafte Verzögerung" seiner satzungsmäßigen Verpflichtung nachgekommen ist bzw. nachkommen kann.