Benutzer:JohannesKnopp/text/2010 09-Sind Parteispenden via Flattr legal
Sind Parteispenden via Flattr legal?
Momentan gibt es bei den Piraten eine Diskussion darüber, ob man Flattr für Parteispenden nutzen kann. Die Idee ist erstmal naheliegend: Flattr erlaubt es, kleine Beträge mit einem Klick als Unterstützung an die Partei fließen zu lassen (Worum es genau bei Flattr geht, ist an anderen Stellen erklärt).
Die entsprechende Initiative in Liquid Feedback zählt einige Vor- und Nachteile auf (Auswahl):
Pro
- voraussichtlich zusätzliche Einnahmen für die Piratenpartei ohne Mehraufwand
- Unterstützung eines modernen Geschäftsmodells, welches auf die klassische Verwertungskette verzichtet
Kontra
- Abführung von 10 % der Einnahmen an den Dienstanbieter
- eventuelle finanz- und steuerrechtliche Probleme
- automatische Werbung für einen Anbieter und damit Unterstützung eines Monopols
- Nachvollziehbarkeit für Flattr, wer zu welchem Zeitpunkt wieviel Geld an die Piratenpartei gespendet hat
Fair enough, jeder kann an dieser Stelle Abwägen, was ihm wichtiger ist und danach Entscheiden. Allerdings müssen die finanz- und steuerrechtlichen Probleme geklärt werden, aber dazu später mehr.
Ich füge den Argumenten dazu zwei Punkte hinzu:
Pro
- Anonyme Parteispenden (Datenschutz)
Kontra
- Anonyme Parteispenden (Transparenz)
Oha! Die Piraten holt an dieser Stelle wieder das Dilemma gegensätzlicher Werte ein. Datenschutz und Privatssphäre für den Bürger, Transparenz für die Politik!
Das Problem ist im Falle der Parteispenden allerdings nicht neu und im Parteiengesetz auf folgende Weise gelöst:
- Spendet jemand in einem Jahr mehr als 10.000 Euro an eine Partei, so muss Name und Anschrift des Spenders sowie die Gesamthöhe der Spende angegeben werden.
- Nicht jede Spende darf angenommen werden, z.B. sind Spenden "soweit sie im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und deren Spender nicht feststellbar sind, oder bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt"(§25 2.6 PartG) nicht erlaubt.
Der Sinn des Gebots der Veröffentlichung von Spendern ab einer bestimmten Größenordnung liegt darin, Abhängigkeit öffentlich zu machen. Die Transparenz sorgt für Aufmerksamkeit und Rechtfertigungsdruck. Sind Muster zwischen Entscheidungen und Geldfluss erkennbar? Handelt die Partei im Interesse ihrer Wähler oder Geldgeber? Um das zu beurteilen braucht es Transparenz. Dafür soll das Parteiengesetz Sorge tragen, das in Punkto Parteispenden nach meiner Wahrnehmung bei den Piraten auf breite Zustimmung stößt (oder sogar als zu schwach empfunden wird).
Es gibt jedoch bewusst einen Bereich, in dem anonyme Spenden zulässig sind, weil es Privatsache ist, welche Partei man unterstützt. Erst ab Summen, ab denen eine Beeinflussung der Partei durch finanzielle Zuwendungen nicht ausgeschlossen ist, hat die Transparenz den Vorrang. Nach dem Gesetzestext sind anonyme Spenden erlaubt, wenn
- der Betrag einer einzelnen Spende 500 Euro unterschreitet
- im Jahr weniger als 10.000 Euro gespendet werden
Von diesen Grundlagen zurück zu Flattr. Im Moment erlaubt Flattr seinen Nutzern maximal 100 Euro pro Monat zu verteilen. Das heißt falls ein Benutzer jeden Monat jeweils einmal auf denselben Flattr-Button klickt, kann er im Jahr maximal 1200 Euro an eine Organisation fließen lassen. Diese Verwendung ist nach dem Text des Parteiengesetzes erlaubt, in der Folge sollten Flattr-Einnahmen für die Parteienfinanzierung kein Problem sein. Es gibt allerdings Einwände.
Benjamin Stöcker [http://twitter.com/einfachBen/status/25102592250 hat darauf hingewiesen], dass sich eine Person ausreichend Flattr-Accounts erstellen könnte und mit der obigen Methode über den erlaubten Betrag von 10.000 Euro im Jahr Geld an die Partei spenden kann. Dazu bräuchte es 100 Klicks, die z.B. über ein Jahr verteilt mit 9 Accounts laufen können. Das ist keine große Hürde, es existiert also ein Schlupfloch. Ich bezweifle allerdings, dass es groß genug ist, um ein echtes Problem darzustellen. Zur Ausnutzung der Lücke gehört mehr.
Damit eine Beeinflussung stattfindet, muss mindestens ein Parteimitglied von der finanziellen Zuwendung wissen, sprich korrupt sein. Das mag in einer Partei vorkommen, vielen wird die CDU-Spendenaffäre noch im Gedächtnis sein. Allerdings muss das bestechliche Parteimitglied dem Spender vertrauen, denn es hat keine Möglichkeit zu kontrollieren, ob wirklich gezahlt wurde. Anhand der Flattr-Einnahmen kann nur ungefähr geschätzt werden, ob die vereinbarte Summe tatsächlich eingegangen ist. Dazu kommt, dass starke Ausschläge bei den Flattr-Einnahmen auffallen und Misstrauen wecken, was die Agierenden verhindern wollen.
Damit keine auffälligen Flattr-Klicks generiert werden, die deutlich über dem Durchschnittswert von ca. 25 Cent/Klick liegen, müsste man also mehr Aufwand treiben, als die oben genannten 9 Accounts aufzumachen. Angenommen ein Spendenklick soll 50 Cent Wert sein, dann benötigt man 20.000 Klicks und 1.667 Accounts, um über ein Jahr 10.000 Euro zu spenden[1]. Ich weiß nicht, ob Flattr es erlaubt, dass derart viele Accounts mit einem Paypal-Konto bzw. einer Kreditkarte verknüpft sind. Ansonsten, hätte der Geldgeber an dieser Stelle weiteren Aufwand.
Sollen die 10.000 Euro statt über ein Jahr verteilt innerhalb eines Monats gezahlt werden, ist pro 50-Cent-Klick einen Flattr-Account nötig (= 200.000), was widerum als Spitze in der Flattr-Bilanz auffällt.
In Kurzform: Entweder fällt eine manipulierte Flattr-Spende auf oder der Aufwand dafür wächst ins unermessliche. Die 10.000 Euro aus dem Rechenbeispiel mit den sich daraus ergebenden Klick- und Accountzahlen sind wohlgemerkt die untere Grenze.
Fazit: In beiden Fällen ist nicht beweisbar, dass eine Person oder Organisation hinter dem Flattr-Aufkommen steckt, also ist auch kein Verstoß gegen das Parteiengesetz beweisbar. Es handelt sich um einen Haufen anonymer Kleinspenden, die übliche Verwendung von Flattr mit einem Account pro Person lässt größere Spenden gar nicht erst zu. Der Einsatz von Flattr dürfte aus juristischer Sicht somit nicht anfechtbar sein, selbst wenn in der Theorie ein Missbrauch denkbar ist. (Achtung: Ich bin kein Jurist!)
Heißt das, Flattr öffnet missbräuchlichen anonymen Großspenden Tür und Tor? Nö. Im ersten beschriebenen Fall gibt es ein Indiz für Manipulation, das zu unangenehmen Vorwürfen und Diskussionen innerhalb der Partei führen wird. Das kann nicht im Sinne des Spenders sein.
Der zweite Fall funktioniert nur durch Automatisierung, was schon durch die bei Flattr eingesetzten Captchas sehr schwierig sein dürfte. Dazu kommt wie beschrieben, dass das korrupte Parteimitglied dem Spender vertrauen muss, dass er Wort hält. Ich halte das für unrealisitsch, ein schwarzer Aktenkoffer ist da die viel einfacherer Variante.
Flattr kann und soll meiner Meinung nach bei der Piratenpartei zum Einsatz kommen.
[1] Dass man mindestens zwei Euro verflattrn muss, habe ich der Anschaulichkeit
halber mal ignoriert.