Benutzer:Freeyourmind/Frage 13

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Ja. Aus meiner Sicht ist die Gesamthöhe des Einkommens eine private Angelegenheit. Grundsätzlich spricht allerdings nichts dagegen, dass Mandatsträger die Namen der Unternehmen und Vereine nennen, bei denen sie eine Nebenerwerbs-, Beratungstätigkeit oder ein unentgeltliches Engagement pflegen sowie deren Bezahlungsmodalitäten offen legen. Ausnahmefälle bestätigen die Regel und sollten dann mit Begründung und mit einem Sonderantrag beim Vorstand vorgelegt werden.

Ich denke, dass alle Daten, die für den Einzelnen persönliche Eigenschaften besitzen, eine private Angelegenheit darstellen. Es ist allerdings auch eine freie Entscheidung des Einzelnen, welche Daten er persönlich als privat deklarieren würde und vor allem WEM er diese Daten zu WELCHEM Zweck weitergeben oder sie ihm verweigern würde. Ich möchte mir von daher in diesem Punkt nicht anmaßen, für andere Menschen ein festgesetztes Schema „was private oder öffentliche Daten“ sind, vorwegzunehmen. Die informationelle Selbstbestimmung über die eigenen Daten ist ein elementares Grundrecht, worüber sich keine andere Person als der Besitzer und Eigentümer selber, stellen darf – auch keine Regierung!