Benutzer:FlorensD/Geschäftsordnungsvorschlag Vorstand
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Dies ist die Geschäftsordnung des Vorstandes der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Fürth und regelt die Geschäfte des Vorstandes der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Fürth.
Art. 1 Vorstandssitzungen
- Ordentliche Vorstandssitzungen finden mindestens einmal im Monat persönlich statt.
- Ein Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.
- Eine ordentliche Vorstandssitzung wird durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens 2 Tagen per E-Mail einberufen. Die Einladung beinhaltet die vorläufige Tagesordnung.
- Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
- Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitlgieder kann ein Teil der Sitzung nicht öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
- Durch einfache Mehrheit können einzelne Gäste von der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.
- Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
- Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut zu erstellen. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt. Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen und die Mitglieder angemessen zu informieren.
Art.6 Aufgabenverteilung
- Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:
- Vertretung der Partei nach außen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
- Einberufung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
- Koordination & Gesamtverantwortung: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
- Mitgliederverwaltung: Stellvertretender Vorsitzender
- Personalwesen: Stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeisterin
- Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Zuschüsse: Schatzmeisterin
- Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger: Schatzmeisterin, Stellvertrender Vorsitzender
- Spendenwesen: Schatzmeisterin
- Öffentlichkeitsarbeit: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
- Technische Infrastruktur: Beisitzer (Oli)
- Internationale Koordination: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
- Ansprechpartner nicht-angegliederter innerparteilicher Gruppen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender, Beisitzer (Martin)
- Wahlkampforganisation: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender, Beisitzer (Martin)
- Einberufung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
- Planung des Jahresprogramms des Vorstands: Vorstand (mehrheitlich)
- Planung des Jahresbudgets des Kreisverbandes: Vorstand (mehrheitlich)
- Einberufung der Mitgliederversammlung: Vorstand (mehrheitlich)
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation: Vorstandsmitglied, benannt durch die Vorstandssitzungen
- Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
Art. 1 Beschlussfassung
- Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Änderungen an der Geschäftsordnung, sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit. Sollten nur 3 Vorstände anwesend sein, kann die unterlegende seite eine vertagung erzwingen.
- Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem gesamten Vorstand zu beraten und einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Bei Überlappung von Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
- Die folgenden Beschlüsse müssen in einer Vorstandssitzung getroffen werden:
- Ausgaben die 100 € überschreiten
- Einberufung eines Kreisparteitages
- Anträge deren Behandlung in der Vorstandssitzung vom Antragsteller explizit verlangt wurde
- Die folgenden Beschlüsse können durch ein Vorstandsmitglied allein getroffen werden:
- Ausgaben bis 20 € (in Abstimmung mit der Schatzmeisterin)
- Die Kreisschatzmeisterin hat gemäß ihrer Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten.
- Beschlüsse werden durch den Vorstand im Protokoll veröffentlicht.
Art.3 Anträge an den Vorstand
- Anträge an den Kreisvorstand können gestellt werden von
- den Mitgliedern des Vorstandes übergeordneter Verbände
- den Mitgliedern des Kreisvorstandes
- den Mitgliedern des Vorstandes untergliederter Verbände
- den Piraten des Kreisverbandes
- Anträge, die nicht bereits im Umlauf beschlossen sind, werden auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Vorstandssitzung gesetzt, sofern sie mindestens 2 Tage vor dieser eingegangen sind.
- Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisverbandvorstandes können an den Kreisverbandvorstand gerichtet werden und werden auf der nächsten Sitzung behandelt.
- Jeder gültige Antrag benötigt einen Antragsteller und einen vollständigen, endgültigen Antragstext. Der Antragsteller muss dabei seinen Vor- und Nachnamen sowie eine Mailadresse angeben, durch die er zur Sitzung eingeladen werden kann.
- Der Antrag ist auf der dafür vorgesehenen Wiki-Seite zu erstellen, schriftlich auf Papier oder via Mail an vorstand@piraten-fuerth.de einzureichen.
- Generell ist es besser, seinen Antrag zunächst als Anregung zu formulieren, insbesondere, wenn man noch mit keinem Vorstandsmitglied oder sonst Zuständigen darüber gesprochen hat.
Art.5 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
- Die Verwaltung der Mitgliederdatenbank obliegt dem Stellvertretenden Vorsitzenden in Kooperation mit der Schatzmeisterin.
Art.7 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. Dieser ist in Textform zu erfolgen.
Art.8 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung wurde am 2010-07-08 in dieser Form in Kraft gesetzt.