Die Daten werden täglich aktualisiert.
Benutzer:Charles0123/Steuer- und Sozialreform
Absicht dieses Vorschlages ist es, das derzeitige sehr intransparente und ungerechte Steuersystem gegen ein deutlich vereinfachtes, nachvollziehbares und gerechteres System zu ersetzen. In diesem Vorschlag sollen Renten, Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen werden.
Die gesetzlichen Abgaben für Steuern und Soziales werden auf ALLE Einkommensbezieher angewandt.
Zukünftig sollte es nur noch zwei Steuerarten geben.
1) Wirtschaftssteuer (WS)(Steuern auf alle unternehmerischen Einnahmen nach Abzug der unternehmerischen Ausgaben*. Jährliche Erhebung und vierteljährliche Abschläge.
* Zu den unternehmerischen Ausgaben zählen nur jene Ausgaben, die direkt mit der Aufrechterhaltung des Betriebes / Unternehmens zusammenhängen. Privat Pkw sind gesondert als betriebsbedingte Ausgaben nachzuweisen. z.B. Vertriebstätigkeit. Sog. Luxusfahrzeuge sind nicht abzugsfähig.
2) Personenbezogene Einnahmesteuer (PES) (hierunter fallen alle Einkünfte von abhängig Beschäftigten sowie sämtliche Privateinkünfte, z.B. aus Vermietung, Verpachtung, Kapitalerträge und Gewinnentnahmen.) Monatliche Erhebnung
Für jeden Bundesbürger soll ein Freibetrag von 15.000.-€ pro Jahr abgezogen werden.
Der Steueranteil auf Erträge der Wirtschaft- 1) sollte abzüglich nachgewiesener Investitionen, 30% betragen. Der Steueranteil zu 2) sollte grundsätzlich 20% betragen. Alleinverdienende Ehepartner, bzw. Lebenspartner sind mit 10% - bis zu einem Einkommen von 200.000.-€ pro Jahr – zu versteuern. Jahreseinkommen ab 500.000.-€ sollen grundsätzlich mit einem Steueranteil von 25% belastet werden.
Dagegen sollen Steuerklassen und Ehegattensplitting werden aufgehoben werden. Sämtliche Ausnahmetatbestände sind aufzuheben.
Die solidarische Sozialversicherungspflicht erfasst alle Einkommensbezieher. Auf alle Einkommensarten, außer auf unternehmerische Einnahmen, soll ein Solidarbeitrag (SB) erhoben werden. Der Solidarbeitrag sollte mit 20% auf alle Einkommensarten - ohne Berücksichtigung eines Freibetrages - veranschlagt werden.
Beispielrechnung: Personenbezogenes Jahreseinkommen: 45.000.-€
Abzug: Freibetrag: 15.000.-€
Steuerbrutto: 30.000.-€
Steuer: 20% 6.000.-€
Steuernetto: 24.000.-€
SozVersBrutto: 45.000.-€
SozVersBeitrag: 20% 9.000.-€
Jahresnetto: 30.000.-€
Monatliches Netto: 2.500.-€
Verheirateter Alleinverdiener:
Jahreseinkommen: 45.000.-€
Abzug: Freibetrag: 15.000.-€
Steuerbrutto: 30.000.-€
Steuer: 10% 3.000.-€
Steuernetto: 24.000.-€
SozVersBrutto: 45.000.-€
SozVersBeitrag: 20% 9.000.-€
Jahresnetto: 33.000.-€
Monatliches Netto: 2.777,75
Die Altersrent soll in diesem Beispiel auf 2.000.-€ - mit Berücksichtigung des Vertrauensschutzes für Bestandsrentnter und rentennahe Jahrgänge - gedeckelt werden.
Arbeitgeber sollen bei diesem Modell von den bisherigen Arbeitgeberanteilen zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung befreit werden. Im Gegenzug tragen die Arbeitgeber einen alleinigen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung.
Die Höhe des Beitrags zur AV, soll 10 % des jeweiligen Brutto-Lohnes eines Beschäftigten betragen. Angesichts des Schlecker-Debakels, könnten Betroffene besser aufgefangen und Qualifizierungsmaßnahmen verbessert und sinnfälliger angewandt werden.
________
Ich bin davon überzeugt, dass mit der Einbeziehung aller Einkommensbezieher in ein Steuersystem ohne Ausnahmen und Privilegien, sowie die Einbeziehung ausnahmslos ALLER in ein soziales Solidarsystem, mehr vom Brutto beim Bürger bleibt, ohne dabei die Konsolidierung des Staatshaushaltes zu gefährden.
Auch sog. Neiddebatten werden überflüssig, da ALLE an diesem System beteiligt sind und besonders hohe Einkommen dieses System auch besonders effektiv stützen. Die max. Gesamtbelastung besonders hoher Einkommen (ab 500.000.-€) beträgt dann maximal 45%.
Hingegen wird eine deutliche Stabilisierung im Kranken- und Pflegebereich zu erreichen sein. Ebenso könnten die Rentenlasten – da auf alle Schultern verteilt – deutlich besser aufgefangen und somit nachhaltig gesichert werden.