Benutzer:Bodo Thiesen/Satzungsänderungen/BPT-2008.2-BT2 Satzungskommission
BPT-2008.2-BT2: Satzungskommission
Bisheriger § 9 Abs 1 lautet:
Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag, das Bundesschiedsgericht und die
Gründungsversammlung.
Bisheriger § 12 Abs 2 lautet:
Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bundesparteitag kann nur
abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des
Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingegangen ist.
Im § 9 Abs 1 werden die Wörter ", die Satzungskommission" hinter dem Wort "Bundesschiedsgericht" eingefügt. Im 12 Abs 2 werden die Wörter "beim Bundesvorstand" durch die Wörter "bei der Satzungskommission" ersetzt. Dem §9 wird ein Unterparagraph (z.B. §9c) mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:
(1) Der Satzungskommission obliegt die Aufgabe, Satzungsänderungsanträge anzunehmen, zu veröffentlichen und für den nächsten ordentlichen Bundesparteitag zu ordnen und zusammen zu stellen. (2) Die Mitglieder der Satzungskommission werden von einem ordentlichen Bundesparteitag für die Zeit bis zum nächsten ordentlichen Bundesparteitag gewählt. (3) Satzungsänderungsanträge sind bei der Satzungskommission einzureichen. Diese hat eingereichte Satzungsänderungsanträge unverzüglich a) auf formale Korrektheit hin zu überprüfen, b) das Ergebnis dieser Prüfung dem Antragsteller mitzuteilen und c) den Antrag im Wortlaut zusammen mit dem Ergebnis der Prüfung zu veröffentlichen. Das nähere Regelt die Satzungskommission binnen einer Woche nach ihrer Wahl durch einen zu veröffentlichenden Beschluß.
Der § 9 Abs 1 lautet anschließend:
Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag, das Bundesschiedsgericht, die Satzungskommission und die Gründungsversammlung.
Der § 12 Abs 2 lautet anschließend:
Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bundesparteitag kann nur
abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des
Bundesparteitages bei der Satzungskommission eingegangen ist.
Begründung: Das Ordnen der Satzungsänderungsanträge und die Präsentation erfordern einiges an Arbeit. Als einziges Mitglied der Satzungskommission vor dem BPT-2008.1 habe ich die Erfahrung machen müssen, daß die letzten Anträge erst zwei Wochen vor dem Parteitag veröffentlich wurden, was eine frühere effektive Arbeit unmöglich gemacht hat. Dieser Antrag soll nicht nur den Bundesvorstand entlasten, da er ab sofort nichts mehr mit den Satzungsänderungsanträgen zu tun hat, sondern gleichzeitig auch sicherstellen, daß die Satzungskommission, die als freie Arbeitsgruppe schon vor dem ersten Bundesparteitag eingerichtet wurde, die Anträge frühestmöglich erhält. Gleichzeitig wird eine Bestätigungspflicht eingeführt, damit Antragsteller wissen, daß ihre Anträge auch korrekt eingereicht wurden und formal korrekt sind.