Benutzer:BLN/Initiative Zuflussprinzip
Das Problem mit dem Zuflussprinzip
Derzeit gibt es ja die Inititative „Zuflussprinzip“ im Liquid. Sie ist sehr allgemein gehalten und gut gemeint. Leider fehlen mir an ihr ganz wichtige Dinge, weswegen ich dieser nicht als Programmantrag zustimmen kann. Wäre es ein Positionspapier, welches zu einem Antrag führt, wäre es super. Ich erkläre mal kurz warum.
Das „Zuflussprinzip“ [1] regelt, dass alle Einnahmen, die man innerhalb eines Monats während des ALG2 Bezugs erhält, verrechnet werden müssen. Da die Grundsicherung als Leistung für Bedürftige gesehen wird, muss diese erst abgebaut werden. Verdient man als während des Bezuges Geld, senkt es den eigenen Anspruch.
Dabei gilt derzeit folgende Regel. Die ersten 100,-€ stehen als Freibetrag zur Verfügung und decken mögliche Werbungskosten ab. Zwischen 100,- und 1000,-€ sind 20% des Betrages abzüglich der 100,-€ anrechnungsfrei. Darüber hinaus werden 10% abzügl. 1000,- € nicht angerechnet. [2] Das ist wichtig für die folgende Betrachtung.
Eine Person erhält in ALG2 Bezug eine Arbeit, die Sie am 1. des Monats antreten kann. Ihr Arbeitgeber überweist den Lohn zum letzten Tag des Monats. Nach „Zuflussprinzip“ muss dies voll angerechnet werden. Jedoch hat die Person ALG2 für den aktuellen Monat bekommen, heißt im nächsten Monat blieben ihr nur das, was an Freibetrag übrig wäre.
Nun kann man dies meiner Meinung nach nicht einfach abschaffen. Denn würde man laufende Beträge dem nächsten Monat zurechnen, hieße das, dass im ersten Monat ALG2 Bezug keine oder nur geminderte Leistung erbracht werden würden. Und ich glaube, dies könnte im Zweifel schlimmer sein. Dies gilt z.B. für den Fall, dass jemand sein Gehalt Mitte oder Ende eines Monats erhält.
Nur wie handeln?
Anstatt das Zuflussprinzip abschaffen zu wollen, gäbe es die Möglichkeit Ausnahmen vom Grundsatz zu erlassen, ähnlich wie im Steuerrecht. Da ich kein Steuerrechtsfachmann bin, kann ich entsprechende Paragraphen nicht benennen, denke aber an so etwas wie:
„Bei Verlassen den ALG2-Bezugs sind Einnahmen, die keiner Regelmäßigkeit unterliegen und innerhalb der letzten 10 Tage überwiesen wurden, nicht dem Monat anzurechnen, in dem Sie zugeflossen sind. Dabei muss erkennbar sein, dass es sich um Lohn des Arbeitgebers handelt.“
Um Missbrauch vorzubeugen, besteht auch die Möglichkeit, einen Freibetrag (in Höhe des ALG2-Satzes“ + Verrechnung dessen, was als Freibetrag schon gewährt würde.
Die Materie ist komplex
Das alles ist recht komplex, zumal auch Freiberufler und Selbständige Grundsicherung erhalten. Wie werden bei Ihnen die Einnahmen verrechnet, in diesem Fall bzw. wenn man es ändert?
Fazit
Der Text ist wahrscheinlich zu kurz und beleuchtet nicht alle Probleme, die es mit ALG2 und seinem Bezug gibt. Mir wäre es lieber, wenn jeder automatisch ein Sockeleinkommen bekommen würde, wenn die Einnahmen des laufenden Monats nicht ausreichen. Aber nein, es gibt die SGBs, die zwar der Grundsicherung dienen, diese aber mit Auflagen verbinden und dabei segregieren. Der Gedanke, der hinter der Initiative steht ist ein sehr guter, aber als Programmantrag habe ich Bauchschmerzen dem Zuzustimmen. Ich werde mich deshalb enthalten. Vielleicht treffe ich einmal den Antragsteller, vielleicht lässt sich das überarbeiten, vielleicht hat jemand von euch eine Idee. Dann packt es in die Diskussion, Anregungen sind gern gesehen.
Was noch vergessen wurde
Bitte lasst es nicht einfach so im Raum stehen, dass die ersten 100,-€ frei zur Verfügung stehen. Dem ist nicht so. Leider hört man das viel zu oft aus der derzeitigen Koalition, die sich damit rühmt, alles vereinfacht zu haben. [2]