Benutzer:Aexl/Staat als Eigentumsversicherung

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Status

Persönliche Notizen als Vorbereitung eines Grundsatzantrags, kann gerne signiert kommentiert werden.

Abstract

Es wird eine staatstheoretische Begründung und Umsetzungsleitlinie für eine Vermögenssteuer gegeben.

Eigentumsschutz soll durch Nutznießer bezahlt werden

Ein grundlegendes Element staatlicher Tätigkeit ist die Aufrechterhaltung der Rechtsordnung, insbesondere der Schutz des Eigentums natürlicher und juristischer Personen. Zumindest die Kosten für Polizei und Militär können überwiegend diesem Leistungsbereich zugerechnet werden. Das gilt weiterhin auch für die Kosten sozialer Sicherung bedürftiger. Es ist nicht einzusehen, warum die Kosten dieser Leistung nicht von den Nutznießern direkt getragen werden.

Staatstheoretischer Hintergrund

Ein staatstheoretisches Standardmodell besteht in der Konstruktion eines vorstaatlichen Zustands, wo Einzelne Eigentum anhäufen, und es zu einem Gleichgewicht kommt, wo die Grenzkosten zum Eigentumsschutz (z.B. durch Privatarmeen) gerade dem Grenznutzen (Vermeiden von Verlusten bei feindlichen Beutezügen) entsprechen. Im nächsten Schritt wird nachgewiesen, dass die staatliche Eigentumsgarantie (de facto ein Gewaltmonopol statt vieler Privatarmeen) zu höherem Wohlstand, also mehr Ergebnis bei geringeren Kosten führt. Kern dieses Vorschlags ist, den Nutznießern dieses Wohlfahrtsgewinns die beim Staat entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. So wird eine Vermögenssteuer dem Grunde und der Höhe nach staatstheoretisch fundiert.

Art der Kostenverteilung

Vom Grundsatz her ist jede Vermögenssteuer legitim, die für den Eigentümer eine geringere Belastung darstellt, als sein Eigentum durch eine Privatarmee selbst schützen zu müssen. Insofern wird vorgeschlagen, alle Kosten von Polizei, Militär, Demokratie und Sozialstaat prozentual auf das vorhandene Vermögen umzulegen. Dass durch die genannten staatliche Tätigkeiten auch andere Nutzen (etwa Schutz für Leib und Leben) entstehen, die den Nutzern nicht berechnet werden, ist unter o.g. Hintergrund vertretbar.

Ausgestaltung wie bei Versicherung

Es soll nicht Sinn einer Vermögensbesteuerung sein, staatliche Verwaltungstätigkeit immer weiter auszudehnen. Grundlage der Ausgestaltung des Eigentumsschutzes soll das Leitbild der privatrechtlichen Sachversicherung sein:

  • Der Versicherungsnehmer / Bürger meldet turnusgemäß seine Vermögen an Geld- und Sachwerten.
  • Der Saldo (Vermögen abzüglich Verbindlichkeiten) wird in einer festgelegten prozentualen Höhe besteuert.
  • Im Falle eines Schadens oder bei Kontrollen wird dieses gemeldete mit dem realen Vermögen abgeglichen. Differenzen verpflichten zu Nachzahlungen in einer Höhe, die Nichtmelden unattraktiv machen.


Todo

  • Schick zu erarbeiten wären folgende Zahlen für die BRD:
  • a) Summe der Kosten von Eigentumsschutzes (Polizei, Militär, "Demokratiekosten", Transferzahlungen)
  • b) Summe aller Vermögen
  • so ließe sich überschlägig die Kosten des Eigentumsschutzes beziffern, etwa "1,5% p.A."

Anmerkungen

  • Primäres Ziel des Vorschlags ist nicht Umverteilung, sondern dass die Nutznießer staatlicher Leistungen - hier Eigentumsschutz - dafür auch entsprechend bezahlen
  • Die Besteuerung des Einkommens beruht auf einer anderen Messzahl als die des Vermögens und bildet damit keinen Ersatz.
  • Entgegen vielen Mythen, auch unter Fachpoltikern, wurde im BVerfG Urteil von 1995 nicht die Vermögensbesteuerung an sich als verfasssungswidrig erklärt, sondern die Besserbehandlung von Immobilien gegenüber anderem Vermögen (siehe auch Wikipedia und weitere Links dort).
  • Es ist nicht Ziel des Vorschlags, die Leistung "Eigentumsschutz" zu privatisieren (z.B. durch Privatarmeen). Das Gewaltmonopol des Staates bleibt bestehen.
  • Eigentumsschutz durch den "zuständigen" Staat und seine Bezahlung bleiben insofern verpflichtend.