BY Diskussion:Oberfranken/Satzung

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Verschieben nach BY:

Wegen Wikireorganisation wäre das verschieben nach BY: sinnvoll. --Awitte 17:24, 11. Sep. 2011 (CEST)

Satzungsdiskurs

Bevor beschlossen werden kann, muss umgedingt eine Endprüfung erfolgen:

  • Rechtschreibung und Grammatik Korrekt?
  • Nummerierung Korrekt?

Verbesserungsvorschläge

  • Die Handlungsunfähigkeit würde ich grundsätzlich auf den Rücktritt von 2 Vorständen festlegen, denn dass einer zurücktritt kommt leider zu häufig vor. Eventuell könnte man noch konkretisieren, dass es beim Schatzmeister auf jeden Fall zur Handlungsunfähigkeit führt.
Ich habe es mal aus einem Bundessatzungsänderungsantrag übernommen. Klingt so relativ gut --Benjamin Stöcker 08:32, 10. Jul. 2009 (CEST)
  • Das mit den Beisitzern würde ich eher in die Richtung konkretisieren: "Bei Bedarf ist der Vorstand berechtigt, Aufgaben an andere Piraten zu delegieren, dabei ist die Vertraulichkeit der Mitgliederdaten zu wahren" Sonst könnte der Eindruck entstehen, dass die Leute automatisch Vorstandsmitglieder sind. --Hoshpak 11:25, 5. Jul. 2009 (CEST)
Habe es mal allgemeiner (Datenschutz) hingeschrieben, da fehlt vielleicht noch etwas pfeffer --Benjamin Stöcker 08:41, 7. Jul. 2009 (CEST)

Diskussion der Änderungen zur Version 14. Aug. 2009

§1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

"selbstständiger Gebietsverband" der organisatorisch untergeordnet ist ... nicing

Gegen dieses Wort. Das ist eine kampfansage gegen den LV und würde von Ihm so verstanden. --Benjamin Stöcker 08:46, 14. Aug. 2009 (CEST)

§ 2 - Mitgliedschaft

Abs 2 entfernt - Die Regelung zu "Piratenverzeichnisse" gehören in eine Geschäftsordnung, nicht in die Satzung!

Das sieht die landessatzung anders http://wiki.piratenpartei.de/Satzung_des_Landesverband_Bayern

§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft

Abs 2 entfernt - Die Regelung zu "Stammdaten der Mitglieder" gehören in eine Geschäftsordnung, nicht in die Satzung!

Wieder zur Landessatzung: http://wiki.piratenpartei.de/Satzung_des_Landesverband_Bayern

§4 Rechte und Pflichten der Piraten

direkter Bezug auf die maßgebliche Bundessatzung.

Untergliederungen nicht verpflichten/bevormunden - bottom up statt top down

Mit absicht auf die Landesatzung verwiesen, man weiß nie was kommt. Wenn die bundessatzung sich ändert, und die Landessatzung dann pflichten erweitern darf, müssen wir uns dran halten, egal ob wir das wollen oder nicht. Deswegen immer auf die Landessatzung verweisen! --Benjamin Stöcker 08:50, 14. Aug. 2009 (CEST)

§5 Beendigung der Mitgliedschaft

direkter Bezug auf die maßgebliche Bundessatzung.

überflüssiges entfernt: "Mitgliedschaft im Bezirksverband" gibt es so nicht ... Zugehörigkeit zum Bezirksverband ... Zugehörigkeiten zu Gebietsverbänden ist in §3 Bundesatzung/ bzw. Bezirkssatzung schon geregelt ...

Die bundessatzung spricht von Mitgliedschaft! --Benjamin Stöcker 08:55, 14. Aug. 2009 (CEST)

"Bewilligung der Zugehörigkeit durch den Vorstand" m.E. nicht haltbar. - wird schon in Der Bundessatzung §3 Abs. 2 geregelt.

Das ist wahr. Den haben wir kopiert. Prinzipiell wird es wohl daran liegen, das 2(a) in der Bundessatzung neu dazu gekommen ist. Ich habe es umgeschrieben. --Benjamin Stöcker 08:58, 14. Aug. 2009 (CEST)

§6 Ordnungsmaßnahmen

direkter Bezug auf die maßgebliche Bundessatzung.

Wieder, bitte wenn möglich auf die Landessatzung beziehen, das hat sinn!

§7 Gliederung

selbstständige Eingliederung nach Maßgabe der Bundessatzung...

(Wir orientieren uns am Bund! ... Verbands-Strategie?! ...)

§8 Verhaltensweise der Gliederungen

niemand verpflichtet sich, wenn er nicht unbedingt muß! - Der Landesverband wurde vom BundesVerband verpflichtet ... hat aber seinerseits keine Verpflichtung der Untergliederten formuliert. - In dieser Sichtweise betonen wir, daß der Bezirksverband im eigenen Ermessen den Leitlinien des BundesVerbandes folgt.

Diese Selbstverpflichtung gegenüber dem LandesVerband ist einfach nicht notwendig - Das Handeln im eigenen Ermessen schon - und das auch nach den Grundsätzen, die Ordnung oder dem Ansehen der Piratenpartei Deutschland und selbstverständlich im Sinne der Einigkeit. Der Landesverband hat uns hier in seiner unendlichen Weißheit frei gestellt;)

Und es gilt auch hier wieder: bottom up statt top down - selbstbestimmt und frei.

§ 9a - Der Vorstand

Abs. 3a-c entfernt - überflüssig in der Satzung - Sind in der Geschäftsordnung des Bezirksversammlung ggf. besser augehoben, da mit einfacher Mehrheit an die Erfordernisse anpaßbar ...An dieser Stelle werden auch nicht Wahlmodalitäten geregelt, sonder die Autorisierung und Aufgaben/Kompetenzen des Vorstandes.

Vielleicht ist es eben nicht gewünscht, das dies mit einfacher Mehrheit geändert werden soll, und wurde mit Absicht hineingeschrieben --Benjamin Stöcker 09:11, 14. Aug. 2009 (CEST)

Abs 4b) entfernt - überflüssig in der Satzung - Sind in der Geschäftsordnung des Vorstandes ggf. besser augehoben, bzw. die Vorstände können von Fall zu Fall selbst entscheiden, ob sie die Teilnahme anderer PIRATEN unabhängig von deren Funktion wünschen. Außerdem haben die Kreisvorstände, etc ggf einen Konflikt mit dem Vorstand. Hier wird für den amtierenden Vorstand ein Interessenkonflikt eingebaut - wenn er ggf in einer Vorstandsitzung vertrauliche, unausgegorene Dinge besprechen will.

Besser ist es die Kreisvorstände als zugehörige Mitglieder zum Berzirksverband zu sehen. So können sie die üblichen Wege der Transparenz nutzen: Sitzungsprotokolle der Vorstände, etc. Ansonsten sind die Kreise Mitglieder im Organ Bezirksparteitag und können so auf den Vorstand wirken. Falls die Kreisvorstände zu einem der Vorstandthemen was zu sagen haben können sie jederzeit Eingaben machen.

Dasselbe gilt auch für die Gliederung der Jungen Piraten!

Auch das sehe ich anders. Auch hier mit absicht genau so in der satzung drin. Einfach zu sagen überflüssig ist schon derb. Kennzeichne es von mir aus als "Diskusionswürdig". Andere fanden den passus sehr gut, auch wenn ich ihn noch umformuliere nach etwas hilfe aus nürnberg. --Benjamin Stöcker 09:11, 14. Aug. 2009 (CEST)

Die Vorstände von anderen (untergeordneten) Gliederungen an den Vorstandssitzungen zu beteiligen, finde Ich undemokratisch! Hier ist der Bezirksparteitag als Organ der demokratischen Beschlußfassung maßgeblich für die Willensbildung des Vorstandes und alle PIRATEN sind gefragt.

Abs 7. entfernt! - "Die Untergliederungen des Bezirksverbandes" sind genauso suverän wie der Bezirksverband! Und "müssen den politischen und organisatorischen Regelungen des Vorstandes" nur auf in Parteiengrundsätzen folgen! ... das ist jedoch implizit und trivial.

War wohl kopiert. Sehe ich mal genauso, würde aber noch mehr meinungen abwarten. Ich markiere es mal als: GGF löschen

Abs 12. entfernt! - Das Absetzen eines untätigen Vorstandes ist Sache eines außerordentlichen Bezirksparteitages! => §9b Abs. 3

Nicht direkt. Er ist dann nicht abgesetzt sondern zurückgetreten. Die Regelung halte ich für sehr sinnvoll, vor allem wenn man bereits geschehenes betrachtet. Es ist ja das Schiedsgericht zuständig. Das wort Offensichtlich in dem Satz sollte bewerkstelligen, dass es nur in Äußersten ausnahmefällen zur anwendung kommen kann. Durch den Rücktritt KANN (wird höchstwahrscheinlich) ein Bezirksparteitag auch geforced werden, bei dem ein neuer gewählt werden.

Abs 14. entfernt! - Der Vorstand ist verantwortlich, er hat keine Aufgaben zu deligieren! Der Vorstand ist schon vom des Bezirksparteitag deligiert worden ...


Zur Ünterstützung kann sich Erfüllungsgehilfen suchen ... das ist jedoch trivial und gehört nicht in die Satzung ... eine Delegation von Verantwortung ist nicht möglich! Und die Einhaltung von Datenschutz-Belangen ist gff. sowieso gesetzlich vorgeschrieben!

Natürlich kann er Aufgaben delegieren (Erfüllungshilfen). Der bund hat dafür sogar eine Ordnung erlassen für die Bundesebene. Stell dir vor, es gibt Parteimitglieder, die meinen der Vorstand darf noch nicht mal admins besorgen, die nicht im vorstand sind. Prizipiel weiß ich auch, dass er überflüssig ist. Reingeschrieben hat ihn der Kai. Ihm lag er am Herzen. Vielleicht ist er ja so nett und löscht ihn. Wenn du möchtest, kannst du ihn gerne zur Löschung kennzeichnen ;) --Benjamin Stöcker 09:11, 14. Aug. 2009 (CEST)

§ 9b - Der Bezirksparteitag

Abs. 7 gestrichen! - Geschäftsordnung Bezirksparteitag regelt Gäste und Presse ... hier ist ggf. eine Akkreditierung mit klaren Regelungen notwendig um Schaden an den PIRATEN vorzubeugen. Diese Blanko-Erlaubnis verankert in der Satzung ist Unsinn. Ein Bezirksparteitag muß eine vertrauliche Atmosphäre haben, eine Veranstaltung unter PIRATEN sein.

Das sehe ich anders! Für mich ist es Unsinn, das jedes mal darüber abgestimmt wird. Das ist beim LPT so, beim BPT so und sonst auch ständig. Es steht, das der Bezirksparteitag notfalls etwas anderes beschließen kann. Diese Blanko Erlaubnis ist gut, denn sie gibt der Presse Planungssicherheit und Spart zeit. Sie ist mit Absicht in der Satzung, damit sie nur mit 2/3 Mehrheit geändert werden kann. Presse wird Übrigens trotzdem Akkreditiert. Das mt dem muss ist wohl für Dich so. Zu einem LPT under BPT darfst du nicht fahren. Dort wird das Filmen allgemein erlaubt. Wir haben es auf die Sprecher begrenzt. --Benjamin Stöcker 09:15, 14. Aug. 2009 (CEST)


hinzugefügt Wahl der Kassenprüfer gemäß Bundesverband-Satzung - Kassenprüfer sind notwendig nach Finanzordnung.

Stimmt, habe ich mit eingefügt. Auch wenn noch gar nicht klar ist, wann wir eine eigene kasse führen. Notfalls haben die halt nix zu tun :) --Benjamin Stöcker 09:15, 14. Aug. 2009 (CEST)

§ 10 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

Abs 2 entfernt - überflüssig - selbstverständlich können Mitgliederversammlungen im Rahmen anderer Veranstaltungen stattfinden. .. es gelten einfach die vorhandenen Regelungen.

Nein, ist nicht selbstverständlich. Mann muss sonst erst die eine abschliesen und die Andere beginnen. Das war z.B. bei der Gründung würzburg so.

Abs 3-4 entfernt ... Die Regelung wie die Listen Aufgestellt werden ist Sache einer Geschäftsordnung, Bezirksparteitages|Vorstand und gehört nicht in die Satzung, da Wahllisten kein Organ sind.

Es kann sache einer Wahlordnung sein. Diese muss dann allerdings in der Satzung erwähnt werden. So werden es der lv bayern machen.

Wir können das gerne trennen. Aber auch dieser teil ist für mich gut 2/3 zu schützen. Soll heißen, die Wahlordnung würde ich dann wieder als teil der Satzung deklarieren. Unterschied würde es daher keinen machen.

§ 11 - Satzungs- und Programmänderung

Umformulierung

§ 12 - Auflösung und Verschmelzung

gemäß Bundessatzung!

Keine Bevormundung der Kreise - bottom up statt top down ... Ansonsten: Ordnungsmaßnahmen Bundesverband §6 Abs 6

§ 13 - Parteiämter

gemäß Bundessatzung!

Again gemäß landessatzung! Hat sinn :) --Benjamin Stöcker 09:21, 14. Aug. 2009 (CEST)

Abschnitte B+C

hinzugefügt.

B war schon da. C schreib ich mal dazu.

Offene Punkte

Die offenen Punkte würde ich erstmal ignorieren

  1. Zusätzliche § zur offenlegung der bücher? - werden zZ nicht benötigt.
  2. Schiedgerichtbarkeit klären - ist doch nach Bundessatzung geklärt. .. und auch die Regelung wenn's keins gibt.
  3. trennung von amt und mandat? ... später...;)


Diskussion auf Oberfranken@lists.piratenpartei-bayern.de ?!