BY:Rosenheim/AG Kreisverband Rosenheim/Satzung

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Der Landesverband hat die Empfehlung gegeben, für jedes Gebiet (kreisfreie Stadt und Landkreis)
einen eigenen Kreisverband zu gründen und in der Satzung gemeinsame Gremien (Vorstand, Mitgliederversammlung)
festzuschreiben. Bis dato hat dies noch kein KV so gemacht, daher verfolge ich auch hier 
diese Idee nicht weiter --Axel Glienke (kultviech) 22:35, 22. Nov. 2009 (CET)


Bisher verfolgen alle Kreisverbände, die zwei Gebiete zusammenlegen möchten, mit folgende Strategie

  • Es wird ein Kreisverband gegründet.
  • Piraten aus anderen Gebieten können auf Antrag (beim BzV) Mitglied im Kreisverband werden (aktives und passives Wahlrecht)
  • Wenn wir für den Landkreis Rosenheim einen Kreisverband gründen, können die Piraten aus der kreisfreien Stadt Rosenheim auf Antrag Mitglied im KV LK Rosenheim werden. Dies kann auch schon vor der offiziellen Gründung geschehen, damit auch diese Mitglieder, die Möglichkeit haben, bei der Gründungsveranstaltung mitzustimmen und als Kanditaten gewählt zu werden.
  • Dies gilt auch für Piraten aus benachbarten Landkreisen.
  • Sobald in diesen Gebieten ein neuer Kreisverband (z. B. für die Stadt Rosenheim) gegründet worden ist, werden die Mitglieder aus diesem Gebiet automatisch Mitglied im neuen Verband und die Mitgliedschaft im KV Landkreis Rosenheim erlischt.
  • Vorstände, die keine Mitglieder im Kreisverband sind: In der Satzung steht nur, das Vorstandsmitglieder Piraten sein müssen, aber nicht, das sie auch Mitglieder im Kreisverband sein müssen.
  • Mitglieder, die eine Mitgliedschaft im Kreisverband beantragt haben beim BzV müssen beim BzV beantragen, wieder aus dem KV "entlassen" zu werden.


Satzung

Als eine gute Satzung wurde mir diese empfohlen: Neumarkt_in_der_Oberpfalz/KV_Satzung

ergänzt um die § für die Aufnahme von Mitgliedern außerhalb der Kreisgrenzen z. B. aus dieser Satzung: Amberg-Sulzbach/Satzung-