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BY:Niederbayern/Bezirksparteitag 2013.1/Antragsportal/Antrag/PA008 - Inklusion
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| Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bezirksparteitag Niederbayern eingereichter Antrag. |
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Antragsübersicht | |
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| Antragsnummer | PA008 |
| Einreichungsdatum | debug=0Der Datenwert „{{#dpl:“ enthält einen Gedankenstrich oder andere für die Interpretation der Datumsangabe ungültige Zeichen. |
| Antragsteller | |
| Antragstyp | Wahlprogramm |
| Antragsgruppe | Arbeit und Soziales |
| Zusammenfassung des Antrags | Die Piratenpartei Niederbayern setzt sich für eine zügige und umfassende Umsetzung der Inklusion von SchülerInnen mit Beeinträchtigung ein. |
| Schlagworte | Grundantrag stammt aus dem Wahlprogramm Oberbayern |
| Datum der letzten Änderung | 18.05.2013 |
| Status des Antrags | |
| Abstimmungsergebnis | |
AntragstitelInklusion AntragstextDie Piratenpartei Niederbayern unterstützt ausdrücklich das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ vom 3. Mai 2008. Dieses schafft keine Sonderrechte, sondern präzisiert und konkretisiert vielmehr den allgemeinen Menschenrechtsschutz für die besonderen Gefährdungen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind. Es geht dabei vor allem um die Achtung, den Schutz und die Verwirklichung ihrer Rechte. Der Freistaat Bayern beabsichtigt künftig ein inklusives Bildungssystem auf den Weg zu bringen, das auf zwei Säulen ruht: der Einzelintegration und der Inklusionsklasse. Dieser Ansatz wird von uns grundsätzlich begrüßt. Wir bemängeln jedoch, dass es bisher dazu noch wenige Handlungsschritte gab und der Ansatz nur halbherzig verfolgt wird.
Wir werden im Bezirk konsequent darauf drängen, bei der Inklusion von SchülerInnen in den Regelschulen aktiv zu werden und auf Veröffentlichung von Informationen über den Stand der Inklusion drängen. Vor allem werden wir die Erstellung eines schlüssigen und sozialpädagogisch fundierten Konzepts fordern. Wir halten es für dringend erforderlich, dass bezüglich der geplanten Inklusionsklassen neben einer zusätzlichen pädagogischen Fachkraft auch wissenschaftliche Begleitung und Evaluationen Standard werden.
Wir stellen fest, dass nach wie vor für Kinder mit einer Sinnesschädigung (Hör-, Sprach- oder Sehschädigung) in Regelschulen kaum Angebote existieren und sie stattdessen weiterhin in einer Zentralschule unterrichtet werden müssen. Das ist für Kinder aus dem Bezirk Niederbayern meist mit einer Internatsunterbringung verbunden. Wir stellen dieses Konzept infrage. Aus unserer Sicht sollte sich der Bezirk für dezentrale Beschulungsmöglichkeiten einsetzen, da diese eine deutlich bessere Alternative zur Internatsunterbringung von SchülerInnen mit Sinnesbehinderung darstellt. Nach unserer Auffassung können Förderschulen durchaus sinnvoll sein, weswegen wir nicht für deren Abschaffung plädieren, sondern für einen Umbau in Richtung Förder- und Beratungszentren. Wir werden uns im Bezirk dafür einsetzen, dass Förder- und Regelschulen in ihrer Neuausrichtung unterstützt werden. Uns ist klar, dass dazu teilweise erhebliche Investitionen erforderlich sind. Dazu werden wir Finanzierungskonzepte im Bezirk entwickeln und für eine entsprechende Umsetzung eintreten.
Für uns ist es ebenfalls vorstellbar, dass SchülerInnen ohne Behinderung Förderschulen besuchen können, wenn Eltern dies wünschen. Inklusion ist für uns in beide Richtungen denkbar. Grundsätzlich sollen SchülerInnen eine bestmögliche Förderung im Rahmen ihrer ausbaufähigen Möglichkeiten erfahren. Dabei ist der Wunsch der Eltern entscheidend, welcher von uns als politischer Auftrag verstanden wird. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Eltern immer Wahlmöglichkeiten bei der Beschulung ihrer Kinder haben.
- Jedes Kind hat ein Anrecht auf eine Beschulung in einer Schule vor Ort. - Der Elternwunsch hat Vorrang. - Die Beratung der Eltern soll ergebnisoffen sein (keine Vorgabe für eine bestimmte Beschulungsform). - Die Zahl der Schüler mit einem Förderbedarf muss an Regelschulen erhöht werden. - Der Umbau und die Neuausrichtung der vorhandenen Förderschulen muss zügig erfolgen. Dazu muss der Bezirk die Rahmenbedingungen schaffen. - Internatsunterbringungen von Schülern mit Behinderung sind zurückzufahren. - Die Regelschulen sind zusätzlich mit pädagogischem Fachpersonal auszustatten (Erzieher, Sozialpädagogen, Förderschullehrer). - Alle Schulen im Bezirk müssen entsprechend des Bedarfs der SchülerInnen mit Behinderung baulich aus- bzw. umgerüstet werden. - Frühförderung von Kindern mit Behinderung muss finanziell langfristig sichergestellt sein. Antragsbegründung“Inklusion ist nicht nur eine gute Idee, sondern ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt.“ Piratenpad
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