BY:Niederbayern/Bezirksparteitag 02.2012/Antragsportal/Antrag/PA006 Transparenz auf Bezirksebene
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| Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bezirksparteitag Niederbayern eingereichter Antrag. |
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Antragsübersicht | |
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| Antragsnummer | PA006 Transparenz auf Bezirksebene |
| Einreichungsdatum | debug=0Der Datenwert „{{#dpl:“ enthält einen Gedankenstrich oder andere für die Interpretation der Datumsangabe ungültige Zeichen. |
| Antragsteller | |
| Antragstyp | Wahlprogramm |
| Antragsgruppe | Transparenz„Transparenz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
| Zusammenfassung des Antrags | Livestream und Aufzeichnung der öffentlichen Sitzungen des Bezirkstags und Veröffentlichung derselben im Internet |
| Schlagworte | Transparenz, Livestream, Bezirkstag |
| Datum der letzten Änderung | 03.11.2012 |
| Status des Antrags | |
| Abstimmungsergebnis | |
AntragstitelTransparenz auf Bezirksebene AntragstextDer Bezirksparteitag möge beschließen, dass eine Positionierung zum Thema "Transparenz auf Bezirksebene" mit folgender Aussage stattfindet: Die Piratenpartei, Bezirksverband Niederbayern, spricht sich für Livestreaming sowohl aus dem Bezirkstag wie den dazugehörigen Ausschüssen (Bezirksausschuss, Ausschuss für Kultur-, Jugend- und Sportförderung, Sozialhilfeausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Wahlprüfungsausschuss) aus. Dadurch soll ein transparenter, gleicher und niedrigschwelliger Zugang zu Informationen für jeden Bürger gewährleistet sein. Transparenz und Bürgerbeteiligung sind Kernthemen der Piratenpartei, diese sollten durch diese Forderung explizit unterstrichen werden. Wir Piraten fordern, dass die Sitzungen unseres Bezirkstages im Videoformat aufgezeichnet und nachträglich im Internet veröffentlicht werden. AntragsbegründungDer mündige Bürger hat naturgemäß nicht nur großes Interesse an politischen Entscheidungen, sondern auch das Recht zu erfahren, wie diese zustande kommen. Der Livestream einer Sitzung und die anschließende Veröffentlichung würden Vorgänge nicht nur transparent machen, sondern sogar ermöglichen Politik live von zu Hause aus zu erleben. Somit würde physische Anwesenheit unnötig und gelebte Inklusion realisierbar. Siehe § 8 Öffentliche Sitzungen (1) Zu den öffentlichen Sitzungen des Bezirkstages hat jedermann nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Plätze Zutritt (Art. 43 Abs. 2 BezO) . (2) Für die Medien ist stets die erforderliche Zahl von Plätzen freizuhalten. Auf Verlangen des Vorsitzenden haben sich die Medienmitarbeiter als solche auszuweisen. 6 (3) Zuhörer, die den Verlauf der Sitzung stören, können durch den Vorsitzenden aus dem Sitzungssaal gewiesen werden (Art. 44 Abs. 1 BezO). Hierbei anfallende Kosten sowie der Organisationsaufwand sind überschaubar und durch die Gewährleistung eines Elementarrechts in einem demokratischen Rechtsstaat in jedem Fall gerechtfertigt. Die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten, insbesondere der Verwaltungsmitarbeiter, können durch vorherige Abfrage, ob sie mit der Übertragung und Speicherung ihrer Beiträge einverstanden sind, gewahrt werden. Piratenpad
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