BY:Niederbayern/Bezirksparteitag 02.2012/Antragsportal/Antrag/PA004 Mehr direkte Demokratie in Bayern: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auch auf Bezirksebene
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| Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bezirksparteitag Niederbayern eingereichter Antrag. |
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Antragsübersicht | |
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| Antragsnummer | PA004 Mehr direkte Demokratie in Bayern: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auch auf Bezirksebene |
| Einreichungsdatum | debug=0Der Datenwert „{{#dpl:“ enthält einen Gedankenstrich oder andere für die Interpretation der Datumsangabe ungültige Zeichen. |
| Antragsteller | |
| Antragstyp | Grundsatzprogramm |
| Antragsgruppe | Verwaltung„Verwaltung“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
| Zusammenfassung des Antrags | Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auch auf Bezirksebene |
| Schlagworte | Bürgerentscheid, Bürgerbegehren, direkte Demokratie |
| Datum der letzten Änderung | 04.11.2012 |
| Status des Antrags | |
| Abstimmungsergebnis | |
AntragstitelMehr direkte Demokratie in Bayern: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auch auf Bezirksebene AntragstextDer Bezirksparteitag möge beschließen, dass eine Positionierung zum Thema "mehr direkte Demokratie auch auf Bezirksebene" mit folgender Aussage stattfindet: Die Piratenpartei Niederbayern setzt sich für mehr direkte Demokratie in Bayern auch auf Bezirksebene ein. Insbesondere sollen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auch auf Bezirksebene ermöglicht werden. AntragsbegründungBürgerbegehren und Bürgerentscheide sind in Bayern Instrumente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene. Damit können Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises einer Gemeinde oder eines Landkreises von den Gemeinde- bzw. Kreisbürgern selbst beschlossen werden. Anders als die Volksgesetzgebung durch Volksbegehren und Volksentscheid auf Landesebene, waren kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in der Bayerischen Verfassung zunächst nicht vorgesehen. Diese Verfahren wurden erst 1995 selbst im Wege der direkten Demokratie eingeführt. Dazu war das Volksbegehren "Mehr Demokratie in Bayern: Bürgerentscheide in Gemeinden und Kreisen" auch im Volksentscheid erfolgreich, durch welches diese Instrumente in die Bayerische Verfassung sowie in die bayerische Gemeindeordnung und Landkreisordnung eingeführt wurde. Auf Bezirksebene hingegen sind diese Instrumente nicht möglich. Es empfiehlt sich daher eine Positionierung auch im Bezirk zum Thema "Mehr direkte Demokratie in Bayern". Piratenpad
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