Die Daten werden täglich aktualisiert.
BY:München/Kreisverband/LTW2013-101
Aufstellungsversammlung zur Landtagswahl 2013 - Stimmkreis 101
Zeit & Ort
- ???
- In der Geschäftsstelle (S71)
- Schopenhauerstr. 71
- 80807 München.
Stimmkreise
Die Aufstellungsversammlung findet für den Stimmkreis 101 statt.
Wahlberechtigung
Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Piratenpartei, das die Anforderungen des Art.1 (LWG) erfüllt. Das bedeutet dass das Mitglied:
- Deutscher im Sinne des GG sein muss,
- zum Zeitpunkt des Zusammentritts der Versammlung volljährig sein muss,
- ihren aktuellen Erstwohnsitz im Stimmkreis haben muss
- Mitglied der Piratenpartei Deutschland sein muss,
- nicht wegen Richterspruchs das Wahlrecht aberkannt bekommen haben darf
- nicht einen Betreuer für alle seine Angelegenheiten nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt bekommen hat (bspw. wg. psychischer Erkrankung, nicht 100% präzise),
- sich nicht aufgrund strafrechtlicher Verurteilung wg. Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.
Bitte denkt daran, entweder euren Personalausweis oder euren Reisepass mit Meldebescheinigung mitzubringen, da wir ohne diese keine Akkreditierung durchführen können! Bei der Akkreditierung ist die Richtigkeit der Angaben durch Unterschrift zu bestätigen. Solltet ihr mit eueren Beitragszahlungen im Rückstand sein, so habt ihr vor Ort Gelegenheit die ausstehenden Mitgliedsbeiträge zu begleichen.
Tagesordnung
- Eröffnung der Versammlung
- Bestimmung des Versammlungsleiters
- Bestimmung der/des Protokollanten
- Bestimmung des Wahlleiters & der Wahlhelfer
- Bestimmung der Zeugen für die Aufstellungsversammlung
- Diskussion & Abstimmung über die Geschäftsordung der Aufstellungsversammlung
- Diskussion & Abstimmung über das Wahlverfahren
- Kandidatenvorstellung & -Befragung
- Wahl der Kandidaten
- Schließung der Versammlung
Kandidaten
Hier können sich die Bewerber eintragen, die als Direktkandidaten oder als Ersatzkandidaten aufgestellt werden möchten.
Wer sich aufstellen lassen möchte, muss die Voraussetzungen gem. Art.22 Landeswahlgesetz erfüllen. Wer also
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist,
- zum Zeitpunkt der Bundestagswahl das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
- nicht Mitglied einer anderen Partei ist,
- keiner anderen Partei die Zustimmung zur Aufstellung auf den Kreiswahlvorschlag erteilt hat und
- in keinem anderen Wahlkreis die Zustimmung zur Aufstellung auf einen Kreiswahlvorschlag erteilt hat
kann sich zur Wahl der Direktkandidaten aufstellen lassen. Um diese Voraussetzungen nachzuweisen benötigt ihr:
- eine eidesstattliche Versicherung, gemäß Anlage 6 Landeswahlordnung (Zustimmung zur Aufstellung)
- eine Wählbarkeitsbescheinigung, gemäß Anlage 7 Landeswahlordnung mit Bescheinigung der Meldebehörde
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Stimmkreis 101
- Direktkandidat
- du?
- du?
- Ersatzkandidat
- du?
- du?
- Direktkandidat