BY:Mittelfranken/Parteitag 2010.1/Sonstige Anträge

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Weitere Anträge zum 1. Parteitag im Bezirksverband Mittelfranken


Vorstandstransparenz 1

Sonstiger Antrag Nr.
1
Beantragt von
Kristian Biss für die AG Transparenz
Titel
Vorstandstransparenz 1
Antrag

Der Vorstand ist nach §9a Abs. 12 der Transparenz verpflichtet. Diese umfasst die Protokollierung aller Vorstandssitzungen als Ergebnisprotokoll mit Zusammenfassung der Diskussionen. Jede Abstimmung ist namentlich zu protokollieren und zu veröffentlichen. Nicht öffentliche Themen und Abstimmungen sind auf den Stammtischen des Bezirksverbandes Mittelfranken zu erläutern.

Begründung

Dieser Antrag ist eine Ergänzung zu dem Satzungsantrag Transparenz. Der Antrag soll die Transparenzanforderung für den Vorstand genau erläutern und festlegen. Der vorliegende Antrag soll den Vorstand verpflichten, vertrauliche und nicht öffentliche Themen auf Stammtischen den interessierten Piraten zu erläutern

Diskussion
Diskussion:Mittelfranken/Parteitag/Sonstige_Anträge



Vorstandstransparenz 2

Sonstiger Antrag Nr.
2
Beantragt von
Kristian Biss für die AG Transparenz
Titel
Vorstandstransparenz 2
Antrag

Der Vorstand ist nach §9a Abs 12 der Transparenz verpflichtet. Der Vorstand ist verpflichtet seine Sitzungen zu protokollieren und den PIRATEN in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Jede Abstimmung ist namentlich zu protokollieren und zu veröffentlichen.

Begründung

Dieser Antrag ist eine Ergänzung zu dem Satzungsantrag Transparenz. Der Antrag soll die Transparenzanforderung für den Vorstand genau erläutern und festlegen. Insbesondere die Protokollierung von Abstimmungen und Vorstandssitzung wird über diesen Antrag näher festgelegt

Diskussion
Diskussion:Mittelfranken/Parteitag/Sonstige_Anträge



Transparenzkodex

Sonstiger Antrag Nr.
3
Beantragt von
Dominique Schramm und Dietmar Heindorf
Titel
Transparenzkodex
Antrag

Der Bezirksparteitag möge durch Annahme dieses Antrages folgenden Transparenzkodex beschließen:


Präambel

Dieser Transparenzkodex begründet sich auf dem Parteiprogramm und den gemeinsamen Werten der Piratenpartei Deutschland und verfolgt dieselben Ziele.

Auf dieser Grundlage (und auf der Grundlage der eigenen Satzung) geben sich die stimmberechtigten Mitglieder des Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Mittelfranken, nachfolgend PIRATEN genannt, durch Beschluss der Mitgliederversammlung diesen Transparenzkodex, nachfolgend KODEX genannt. Der KODEX soll nachhaltig die Transparenz innerhalb der PIRATEN verankern.

§1 Geltungsbereich

Der Transparenzkodex gilt ausnahmslos für alle PIRATEN. Die Vereinbarungen dieses KODEX binden die PIRATEN bei allen Aktivitäten innerhalb der Piratenpartei. Der Vorstand verpflichtet auch Mitarbeiter und Nichtmitglieder, die im Sinne der Aufgabenstellung durch die PIRATEN in dessen Auftrag tätig zu werden, auf die Einhaltung des KODEX.

§2 Grundlagen

Unsere Ziele
  • Eine Welt, in der Politik und Verwaltung, Wirtschaft, Justiz, Zivilgesellschaft und das tägliche Leben der Menschen frei sind von Korruption.
Unsere Werte
  • Transparenz, Verantwortlichkeit, Freiheit, Toleranz, Integrität, Solidarität, Zivilcourage, Gerechtigkeit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freiwilligkeit, Förderung von Wissen, Bildung und Kultur.
Unsere Handlungsprinzipien
  • Die PIRATEN arbeiten mit Einzelpersonen und Gruppen, mit Unternehmen und Organisationen zusammen, deren Ziel die Vermeidung und Bekämpfung von Korruption ist.
  • Die PIRATEN streben nach bestem Wissen an, dass Urteile und Handlungen mit gesicherten Informationen und professionellen Analysen untermauert sind.
  • Die PIRATEN akzeptieren nur Spenden, die deren Unabhängigkeit, Sorgfalt und Objektivität nicht einschränken. Einzelne Piraten nehmen Spenden nicht entgegen. Alle Spenden werden nur für die satzungsgemäßen Aufgaben der PIRATEN verwendet.
  • Die PIRATEN verpflichten sich zu umfassender Transparenz über Geldflüsse.

§3 Leitlinien

Die PIRATEN sehen es als ihren Auftrag, korruptionsfördernde Strukturen und Rahmenbedingungen in allen Lebensbereichen zu identifizieren und in der Weise zu verändern, dass Korruption gesellschaftlich geächtet und nachhaltig eingedämmt wird.

Grundlage der Arbeit und Wirkung der PIRATEN ist ihr eigenes Engagement. Es ist die vorrangige Aufgabe des Vorstands, dieses voll zur Entfaltung zu bringen.

Der Vorstand informiert seine PIRATEN sowie seine Mitarbeiter zeitnah und umfassend, um den Prozess der Willensbildung zu fördern, damit diese ihre Aufgaben kompetent und motiviert wahrnehmen können.

Der Vorstand hat für finanzielle Transparenz zu sorgen.

Die PIRATEN verpflichten sich:

  • Konflikte zwischen persönlichen Interessen und Interessen der PIRATEN zu vermeiden, bzw. offen zu legen;
  • ihre Mitgliedschaft bei den PIRATEN nicht zu nutzen, um eigene Interessen zu verfolgen, die nicht mit den Interessen der PIRATEN übereinstimmen;
  • das Ansehen der PIRATEN nicht dadurch in Gefahr zu bringen, dass durch sie die PIRATEN mit Personen und/oder Organisationen in Verbindung gebracht werden, deren Tätigkeiten nicht mit den Werten der PIRATEN im Einklang stehen;
  • keine direkten oder indirekten Zuwendungen zu akzeptieren, die mit der Absicht verbunden sein könnten, auf Urteil oder Handeln sowie Willensbildung der PIRATEN einzuwirken;
  • Geschenke und Bewirtungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten für die PIRATEN nicht zu fordern oder zu fördern und sie nur dann zu akzeptieren, wenn Sie nach Grund, Art, Wert und Umfang dem Anlass entsprechen und weder von den Beteiligten noch von Dritten missverstanden werden können;
  • Verschwiegenheit zu wahren über Vorgänge, die in Abwägung mit dem Bekenntnis zur Transparenz vertraulich bleiben müssen, weil andernfalls Bestimmungen des Datenschutzes oder Persönlichkeitsrecht eines jeden verletzt würden.

§4 Konfliktregelung

Der Vorstand wird jedes ihm bekannt werdende Verhalten eines PIRATEN, das dem KODEX zuwider läuft, prüfen und ggf. geeignete Sanktionsmaßnahmen ergreifen.

Die PIRATEN verurteilen mit aller Konsequenz Korruption, wo immer sie mit ausreichender Sicherheit festgestellt ist und arbeiten an der Klärung von Einzelfällen innerhalb der PIRATEN.

Sollte trotz aller Präventionsbemühungen ein PIRAT von Bestechung und/oder Korruption betroffen sein, geht einer öffentlichen Stellungnahme ein Schiedsgerichtsverfahren zur Klärung des Sachverhaltes voraus.

Der Vorstand ermutigt jeden PIRATEN sowie Mitarbeiter, den Vorstand über vermutete Verstöße zu informieren oder den Transparenzpiraten einzuschalten, wenn eine direkte Klärung mit den direkt Betroffenen nicht möglich war und/oder nicht zum Erfolg geführt hat.

Niemand darf, weil er Hinweise auf Verstöße gegeben hat, in seiner Arbeit für die PIRATEN eingeschränkt oder in seinem Ruf geschädigt werden. Der Vorstand hat die Verantwortung der Vertraulichkeit der Informationsmeldung.

§5 Transparenzpirat

Bestimmung und Wahl

Die Mitgliederversammlung bestimmt durch ordentliche Wahl einen Transparenzpiraten. Der Transparenzpirat hat bei seiner Kandidatur eine Interessenselbstauskunft angemessen zu veröffentlichen.

Konfliktlösung

Der Transparenzpirat wird bei Konfliktlösungen durch das Schiedsgericht gehört. Hierzu kann er Vorschläge im Sinne einer Nebenklägerschaft zu Sanktionen einbringen. Das Schiedsgericht wird diese Einbringung nach eigenem Ermessen verwenden. Sofern die Einbringung des Transparenzpiraten missachtet wird, kann der Transparenzpirat die Übergabe des Verfahrens an das höchste Schiedsgericht erzwingen.

Hierarchie

Der Transparenzpirat selbst hat ebenfalls für die Veröffentlichung seiner eigenen Interessen zu sorgen. Hierzu wird die Selbstauskunft des Transparenzpiraten einer Ebene auf der nächsthöheren Gliederung bei deren Transparenzpiraten hinterlegt.

Hinterlegung

Sofern der Posten des Transparenzpiraten auf einer Gliederung unbesetzt ist, sind die Interessenauskünfte bei einem Vorstandsmitglied der nächsthöheren Gliederung zu hinterlegen. Dieses Vorstandsmitglied darf kein Amtsträger der PIRATEN sein.


Begründung

Die Transparenz ist eines der höchsten Maxime der Piraten. Wir möchten uns mit diesem Kodex auf Bezirksebene diese Maxime inhaltlich mit Leben erfüllen und gemeinsam unser Bewusstsein der Transparenz stärken.

Diskussion
Diskussion:Mittelfranken/Parteitag/Sonstige_Anträge
Unterstützer

Thilo Schumann


Verbindliche Geschäftsordnung zur Erhöhung der Transparenz in der Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Mittelfranken

Sonstiger Antrag Nr.
4
Beantragt von
Dominique Schramm und Dietmar Heindorf
Titel
Verbindliche Geschäftsordnung zur Erhöhung der Transparenz in der Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Mittelfranken
Antrag

Der Bezirksparteitag möge durch Annahme dieses Antrages folgende Verbindliche Geschäftsordnung beschließen:


§1 Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen

(1) Diese Geschäftsordnung gilt für alle Organe, Arbeitsgruppen, Stammtische und Treffen/Veranstaltungen mit ähnlichem Charakter, nachfolgend VERSAMMLUNG genannt, der Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Mittelfranken, nachfolgend PIRATEN genannt. Es wird empfohlen, diese Geschäftsordnung auch für untergeordnete Gliederungen anzuwenden.

(2) Für alle VERSAMMLUNGEN mit eigener Geschäftsordnung gelten die hier geregelten Punkte vorrangig und ergänzend. Für VERSAMMLUNGEN ohne eigene Geschäftsordnung gilt diese ausschließlich.

(3) Diese Geschäftsordnung regelt die interne Arbeits- und Verfahrensweise und ergänzt die Satzung der PIRATEN. Alle Regelungen dieser Geschäftsordnung, die für einzelne VERSAMMLUNGEN nicht in der angegebenen Form angewandt werden können, gelten sinngemäß.

(4) Stimmberechtigte Mitglieder, nachfolgend STIMMBERECHTIGTE genannt, einer VERSAMMLUNG sind die Mitglieder der PIRATEN der jeweiligen Organe und Arbeitsgruppen bzw. bei Stammtischen oder anderen Veranstaltungen der eingeladene Personenkreis der PIRATEN.

§2 Gültigkeit und Veröffentlichung

(1) Diese Geschäftsordnung wird durch den Parteitag der PIRATEN beschlossen. Sie kann durch Beschluss eines Parteitags der PIRATEN geändert werden.

(2) Die Geschäftsordnung ist ab Ihrer Beschlussfassung gültig und wirksam.

(3) Die Geschäftsordnung wird auf geeigneten Wegen den STIMMBERECHTIGTEN und über die Webseite der PIRATEN allgemein zugänglich gemacht.

§3 Transparenzpirat

(1) Auf jedem Parteitag der PIRATEN an dem Wahlen zum Vorstand stattfinden, wird durch die PIRATEN aus ihrer Mitte ein Transparenzpirat gewählt.

(2) Der Transparenzpirat darf nicht Mitglied des Vorstands, sonstiger Amtsträger oder Koordinator einer Arbeitsgemeinschaft der PIRATEN sein.

(3) Sollte der Transparenzpirat zurücktreten, so übernimmt dessen Aufgaben der Transparenzpirat der nächsthöheren Gliederung oder falls auch diese Position nicht besetzt ist, ein Vorstandsmitglied der nächsthöheren Gliederung. Dieses Mitglied darf keine Position gemäß §3(2) ausüben.

(4) Der Transparenzpirat ist der Verschwiegenheit und des Datenschutzes verpflichtet.

(5) Der Transparenzpirat ist zu jeder VERSAMMLUNG mit einzuladen und darf optional teilnehmen.

§4 Einladung und Durchführung von VERSAMMLUNGEN

(1) Alle STIMMBERECHTIGTEN müssen rechtzeitig und in geeigneter Form zu einer VERSAMMLUNG eingeladen werden. Darüber hinaus ist die VERSAMMLUNG den PIRATEN mindestens im Wiki der Piratenpartei Deutschland, nachfolgend WIKI genannt, anzukündigen. Dabei ist darauf zu achten, dass die VERSAMMLUNG mindestens mit Grund der Veranstaltung, Tagesordnung und Teilnehmerkreis angemessen angekündigt wird.

(2) Zu Beginn einer VERSAMMLUNG sind durch die STIMMBERECHTIGTEN ein Versammlungsleiter und eine Protokollführung zu wählen.

(3) Für Vorstandssitzungen gilt, dass die VERSAMMLUNG nur dann beschlussfähig ist, wenn mindestens die Hälfte der STIMMBERECHTIGTEN anwesend sind. Treffen von Arbeitsgemeinschaften sind nur dann beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der STIMMBERECHTIGTEN und ein Koordinator der Arbeitsgemeinschaft anwesend sind.

(4) Sofern in der Satzung nicht anders geregelt, erfolgen Beschlüsse durch einfache Mehrheit aller STIMMBERECHTIGTEN und sind im Zuge der Transparenz möglichst offen zu fassen. Beschlüsse im Umlauf- oder anderen Verfahren dürfen in ergänzenden Geschäftsordnungen vereinbart werden und sind zulässig, sofern sichergestellt ist, dass die Herleitung der Ergebnisse umfassend nachvollziehbar ist. Diese Beschlüsse sind dann im nächsten Protokoll mit aufzunehmen.

(5) Die STIMMBERECHTIGTEN legen mit einfacher Mehrheit eine Tagesordnung fest. Dabei muss eine geeignete Protokollierung gewährleistet sein.

(6) Wahlen von Amtsträgern dürfen nur durchgeführt werden, wenn die jeweils STIMMBERECHTIGTEN der PIRATEN unter Angabe des Grundes der Wahlen und der vorgeschlagenen Tagesordnung eingeladen worden sind. Diese Wahlen sind geheim durchzuführen.

(7) In dringenden und begründeten Einzelfällen kann auf eine Ladungsfrist verzichtet werden. Die Begründung ist hierfür ebenfalls zu protokollieren.

(8) Anträge, die diese Geschäftsordnung ändert, sind unzulässig, ausgenommen auf den unter §2(1) beschriebenen VERSAMMLUNGEN.

(9) Diese Durchführungsbestimmungen gelten für alle VERSAMMLUNGEN, einschließlich Präsenz-, Online- und fernmündlichen VERSAMMLUNGEN.

§5 Offenheit

(1) Die VERSAMMLUNGEN der PIRATEN sind grundsätzlich parteioffen für alle Mitglieder der PIRATEN. Gäste können auf Beschluss der VERSAMMLUNG zugelassen werden.

(2) Eine VERSAMMLUNG kann beschließen, dass einzelne Themen/ Tagesordnungspunkte nicht öffentlich bzw. parteioffen behandelt werden.

(3) Die Koordinatoren von Arbeitsgruppen können in begründeten Einzelfällen festlegen, dass einzelne VERSAMMLUNGEN nur für STIMMBERECHTIGTE offen stehen.

(4) Es können weitere Personen zu einzelnen Themen/ Tagesordnungspunkten eingeladen werden.

(5) Für alle nicht parteioffen behandelten Themen/ Tagesordnungspunkte ist im Protokoll ein begründeter Vermerk zu machen.

§6 Interessenskonflikte

(1) Vor Beratungen jeglicher Art über Themen, aus denen ein Teilnehmer einer VERSAMMLUNG selbst oder ein Angehöriger entweder direkt oder indirekt einen persönlichen Vorteil erlangen kann, sind diese Interessenskonflikte offenzulegen.

(2) Diese Person sollte an der Diskussion und darf an der Abstimmung über dieses Thema nicht partizipieren. Im Zweifel entscheidet der Versammlungsleiter.

§7 Protokolle

(1) Für alle VERSAMMLUNGEN ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen, das auch die Abstimmungsergebnisse einschließt.

a. Darin muss die Herleitung von Ergebnissen nachvollziehbar und für alle Mitglieder der PIRATEN verständlich dargestellt werden.
b. Für Vorstandssitzungen gilt, dass alle offenen Abstimmungen mit Nennung des Abstimmungsverhaltens jedes teilnehmenden STIMMBERECHTIGTEN zu protokollieren sind. Dies wird analog für alle anderen VERSAMMLUNGEN unter fünf Teilnehmern empfohlen.

(2) Für Aufzeichnungen von VERSAMMLUNGEN gilt: Diese sind im Original beim zuständigen Transparenzpiraten zu hinterlegen, sofern mindestens ein STIMMBERECHTIGTER der Veröffentlichung widerspricht..

a. Bei Widerspruch darf die Aufzeichnung nicht kopiert und nur bei Streitfällen für die Erstellung des Protokolls durch die Teilnehmer der VERSAMMLUNG oder zur Weiterleitung an das zuständige Schiedsgericht genutzt werden.
b. Die Aufzeichnung ist spätestens drei Monate nach Verabschiedung des Protokolls oder nach Abschluss des Schiedsgerichtsverfahrens zu löschen.

(3) Die Protokolle aller VERSAMMLUNGEN sind zeitnah an den Transparenzpiraten und das Vorstandsmitglied, das mit dem Dokumentationswesen der PIRATEN beauftragt ist, nachfolgend GENERALSEKRETÄR genannt, zu übermitteln.

(4) Der GENERALSEKRETÄR stellt die Veröffentlichung der Protokolle im WIKI und regelmäßig als Übersicht per „Announce“-Email an alle PIRATEN sicher.

§8 Verantwortlichkeiten und Berichtspflicht

(1) Der Vorstand und die Koordinatoren von Arbeitsgemeinschaften können für Ihren Aufgabenbereich konkrete Aufgaben delegieren. Sie bleiben jedoch in der Rechenschaftspflicht für diese Aufgaben.

(2) Um die Mitglieder der PIRATEN regelmäßig über die Aktivitäten zu informieren, findet mindestens alle 3 Monate jeweils vor einem Stammtisch der PIRATEN eine parteioffene Sitzung statt, bei der der Vorstand, die Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaften und der Transparenzpirat über die Aktivitäten in deren jeweiligen Aufgabenbereichen berichten und für Feedback zur Verfügung stehen.


Begründung

Die Transparenz ist eines der höchsten Maxime der Piraten. Diese Geschäftsordnung regelt die transparente Durchführung von Vorstandssitzungen, AG Treffen, Stammtischen und ähnlichen Versammlungen von Piraten im BzV Mittelfranken .

Diskussion
Diskussion:Mittelfranken/Parteitag/Sonstige_Anträge
Unterstützer

Thilo Schumann


Richtlinie „Umgang mit Lobby-Arbeit und Interessenkonflikten“ zur Erhöhung der innerparteilichen Transparenz in der Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Mittelfranken

Sonstiger Antrag Nr.
5
Beantragt von
Dominique Schramm und Dietmar Heindorf
Titel
Richtlinie „Umgang mit Lobby-Arbeit und Interessenkonflikten“ zur Erhöhung der innerparteilichen Transparenz in der Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Mittelfranken
Antrag

Der Bezirksparteitag möge durch Annahme dieses Antrages folgende Richtlinie „Umgang mit Lobby-Arbeit und Interessenkonflikten“ beschließen:


Allgemeines

Transparenz ist in der Politik ein Zustand mit freier Information, Partizipation und Rechenschaft im Sinne einer offenen Kommunikation zwischen den Akteuren des politischen Systems und den Bürgern. Damit eng verbunden ist die Forderung nach Verwaltungstransparenz und Öffentlichkeitsprinzip. Als Metapher dient die optische Transparenz: Ein transparentes Objekt kann durchschaut werden. Aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Transparenz_%28Politik%29

Die Piratenpartei Deutschland steht mit Ihrem Parteiprogramm zur Transparenz des Staatswesens. Sie fordert die Abkehr vom "Prinzip der Geheimhaltung", der Verwaltungs- und Politikvorstellung eines überkommenen Staatsbegriffs, und die Betonung des "Prinzips der Öffentlichkeit", das einen mündigen Bürger in den Mittelpunkt staatlichen Handelns und Gestaltens stellt. Aus: http://wiki.piratenpartei.de/Transparenz#Transparenz_des_Staatswesens

Um diese Grundsätze des Parteiprogramms auch in der innerparteilichen Arbeit umzusetzen, wurde diese Richtlinie entwickelt.Sie soll die Sensibilisierung und das Bewusstsein stärken, dass Interessenkonflikte und Lobbyismus in vielen Bereichen der politischen Arbeit stattfinden. Weiterhin soll sie helfen, diese Interessen frühzeitig offenzulegen, um intransparentes Verhalten, das den Interessen und Zielen der Piratenpartei Deutschland widerspricht, aufgrund eines potentiellen oder tatsächlichen Interessenskonfliktes zu vermeiden.

Glaubwürdigkeit ist ein Grundpfeiler der Ziele der Piratenpartei und diese dürfen nicht durch eine beliebige Art von intransparentem und moralisch bedenklichem Verhalten erschüttert werden. Jedes Mitglied ist daher aufgefordert, mit höchster Sensibilität eigene, potenzielle Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden.

§1 Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen

(1) Diese Richtlinie gilt für alle Amtsträger, Mandatsträger und die Koordinatoren der Arbeitsgemeinschaften, nachfolgend FUNKTIONSTRÄGER genannt, die bei der Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Mittelfranken, nachfolgend PIRATEN genannt, organisiert sind. Es wird empfohlen, diese Geschäftsordnung auch für untergeordnete Gliederungen zu nutzen.

(2) Als INTERESSE dieser FUNKTIONSTRÄGER sind alle Bereiche definiert, in denen das Mitglied selbst oder eine Person, die dem Mitglied nahe steht, einschließlich Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern oder andere enge Familienmitglieder, finanzielles oder nicht-finanzielles Interesse haben könnte.

(3) Als LOBBYKONTAKT sind alle Kontakte mit Mandatsträgern, mit Amtsträgern i.S.d. § 11 Abs.1 Nr.2 StGB, mit dem öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete i.S.d. § 11 Abs.1 Nr.4 StGB sowie mit Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeitern definiert, die zum Ziel haben, politisch auf kommunaler bis zu internationaler Ebene Einfluss zu nehmen.

§2 Gültigkeit und Veröffentlichung

(1) Diese Richtlinie wird durch den Parteitag der PIRATEN beschlossen. Sie kann nur durch Beschluss eines Parteitags der PIRATEN geändert werden.

(2) Die Richtlinie ist ab Ihrer Beschlussfassung gültig und wirksam.

(3) Die Richtlinie wird auf geeigneten Wegen den Mitgliedern der PIRATEN und über die Webseite der PIRATEN allgemein zugänglich gemacht.

§3 Interessenaufstellung

(1) Alle FUNKTIONSTRÄGER sollen ihre INTERESSEN, die zu einem Interessenkonflikt führen oder als solcher wahrgenommen werden könnte, in einer Interessenaufstellung öffentlich zugänglich machen.

(2) Diese Aufstellung umfasst

a. die bezahlten Tätigkeiten und weitere Einkünfte
b. relevante Mitgliedschaften
c. unbezahlte Tätigkeiten
d. Anteilsbesitz >5% oder Kontrollpositionen in Unternehmen
e. Unternehmen, in die >5% des eigenen Vermögens investiert ist
f. öffentliche Ämter
g. sonstige relevante INTERESSEN

(3) Sollten aus Gründen ernster Bedenken nicht alle Teile der in §3(2) aufgeführten Positionen eines FUNKTIONSTRÄGER öffentlich zugänglich gemacht werden können, sind diese Teile oder die gesamte Aufstellung beim Transparenzpiraten zu hinterlegen. Der Transparenzpirat hinterlegt seine Aufstellung in diesem Fall beim Vorstand der nächsthöheren Gliederung. Der Transparenzpirat hinterlegt seine Selbstauskunft beim Transparenzpiraten der nächsthöheren Gliederung.

(4) Sollte die Position eines Transparenzpiraten nicht besetzt sein, so ist die Aufstellung bei einem Vorstandsmitglied der nächsthöheren Gliederung vertraulich zu hinterlegen. Dieses Vorstandsmitglied darf kein Amtsträger der PIRATEN sein.

§4 Verpflichtungserklärung für Interessenskonflikte und Wartezeit

(1) Die FUNKTIONSTRÄGER verpflichten sich,

a. nicht vor Ende einer Wartezeit von 36 Monaten in Verbänden oder Firmen als Mitarbeiter, Inhaber oder Stake Holder tätig zu werden, mit denen ein Interessenkonflikt besteht,
b. keine Aufträge von öffentlichen Stellen oder Medien anzunehmen, sofern diese INTERESSEN nicht in einem angemessenem Zeitraum vorher in der Interessenaufstellung angezeigt wurden,
c. Geschenke und Einladungen, einschließlich Essen, Veranstaltungen und Seminare, einzeln unter Angabe, von
i. Einladendem (Firma und Name)
ii. Art des Geschenkes/ der Einladung
iii. Datum der Schenkung/ der Einladung
iv. Ort (bei Einladungen)
v. Anlass und
vi. Wert (geschätzt)
aufzustellen und regelmäßig zu veröffentlichen.

Nach Verabschiedung dieser Richtlinie ist diese Verpflichtungserklärung bindend für alle FUNKTIONSTRÄGER ab dem Zeitpunkt ihrer Wahl oder Wiederwahl.

(2) Die PIRATEN beschäftigen oder beauftragen keine Mandatsträger, sofern sich aus der Übernahme der entgeltlichen Tätigkeit außerhalb des Mandats ein konkreter Interessenskonflikt ergeben könnte. Gleiches gilt für ehemalige Mandatsträger, solange sie ein Übergangsgeld aus ihrer Mandatstätigkeit bekommen und ein Zusammenhang zwischen der Mandatstätigkeit und der Tätigkeit bei den PIRATEN besteht.

(3) Die PIRATEN stellen nur dann ehemalige Beamte ein oder schließen mit ihnen Beraterverträge ab, wenn diese zuvor nach § 42 a BBRG, § 69 a BBG sowie nach den entsprechenden Vorschriften der Beamtengesetze der Länder ihre zuständige oberste Dienststelle entsprechend informiert haben und diese die Tätigkeit nicht wegen der Gefahr der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen untersagt hat.

(4) Die PIRATEN verpflichten sich keine Zahlungen an Mitglieder der öffentlichen Verwaltung für geleistete oder zukünftig erwartete Dienstleistungen vorzunehmen oder diesen Personenkreis zu beschäftigen.

(5) Die FUNKTIONSTRÄGER und die PIRATEN verpflichten sich, keine Einladungen an LOBBYKONTAKTE oder Vertreter der Medien auszusprechen, es sei denn der Informationscharakter ist klar überwiegend. Diese Regelung gilt analog auch für Geschenke.

§5 Umgang mit Medien

(1) Die PIRATEN respektieren die Freiheit und Unabhängigkeit der Medien, vermeiden jeglichen Anschein der Einflussnahme auf redaktionelle Inhalte – abgesehen von Informationen und Argumenten.

(2) Die PIRATEN setzen die Drohung der (Ab-)Schaltung von Anzeigen nicht als Verhandlungsmasse ein, und die PIRATEN oder unsere Dienstleister verpflichten Journalisten nur dann als Moderatoren o.ä., wenn sie zusichern, dass es hinsichtlich des Einsatzes und der daraus erzielten Informationen keine Berichterstattung von ihnen gibt.

(3) Die PIRATEN und für die PIRATEN tätige Dienstleister gestalten Informationsreisen und -veranstaltungen unter Teilnahme von Vertretern der Medien angemessen und sozial adäquat. Begleitpersonen werden nicht eingeladen.

§6 Umgang mit wissenschaftlichen Studien

(1) Die PIRATEN vereinbaren bei der Auftragserteilung von Gutachten, Stellungnahmen, Studien und vergleichbaren Publikationen – naturwissenschaftlicher, medizinischer, rechtswissenschaftlicher oder sonstiger Art –, dass bei der Veröffentlichung des Gutachtens durch die PIRATEN und/ oder durch den Gutachter selbst diese Veröffentlichungen nur unter Nennung des Auftraggebers, beziehungsweise der vollständigen Liste der Auftraggeber (sofern mehrere Auftraggeber vorhanden sind) erfolgt.

(2) Die PIRATEN stellen sicher, dass im Rahmen der Veröffentlichung durch die PIRATEN und/ oder den Gutachter kenntlich gemacht wird, ob die Bezahlung allein durch die PIRATEN oder ganz bzw. zusätzlich durch einzelne Mitglieder oder Dritte erfolgt.

(3) Sofern im Interesse der PIRATEN eine Beauftragung durch Dritte für ein Gutachten, eine Stellungnahme und für vergleichbare Publikationen erfolgt, tragen die PIRATEN dafür Sorge, dass jegliche Veröffentlichung nur unter vollständiger Nennung der Auftraggeber erfolgt.

§8 Schulung zur Transparenz

(1) Die PIRATEN verpflichten sich, mindestens einmal pro Jahr Schulungen zur Transparenz für die FUNKTIONSTRÄGER, für die Mitglieder der PIRATEN und als offenes Seminar für alle Interessierten anzubieten.

§9 Veröffentlichung von Aktivitäten

(1) Die PIRATEN veröffentlichen jährlich in allgemein zugänglichen Publikationen/ Webseiten über deren Arbeit in der Interessenvertretung. Dies umfasst

a. die Auflistung aller entsandter Mitarbeiter in Ministerien und Behörden und ihr Einsatzgebiet
b. die Aufschlüsselung der durch die Interessenvertretung entstandenen Kosten und der als direkte Interessenvertreter tätigen Mitarbeiter
c. die Auflistung aller Dienstleister, die im Rahmen der Arbeit in der Interessenvertretung eingeschaltet wurden, und deren Tätigkeitsgebiet,
d. die Auflistung umfasst auch Anwaltskanzleien, sofern diese bei der Vorbereitung, Anbahnung, Durchführung und Nachbereitung von Lobbykontakten tätig sind,
e. die Auflistung sämtlicher an Abgeordnete und Kandidaten für Wahlämter geleisteten Zuwendungen
f. die Auflistung aller Informationsreisen und ähnlicher Veranstaltungen mit den jeweiligen Teilnehmerzahlen
g. die Auflistung der Schulungsmaßnahmen zu diesem Verhaltenskatalog

Begründung

Diese Richtlinie soll die Basis der Transparenz in der Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Mittelfranken auf eine gemeinsame Basis stellen. Ziel ist es, eine Basis zu schaffen, damit mögliche Interessenskonflikte von Amtsträgern vermieden werden.

Diskussion
Diskussion:Mittelfranken/Parteitag/Sonstige_Anträge
Unterstützer

Thilo Schumann


Satzungsloses Gründen von Gliederungen

Sonstiger Antrag Nr.
6
Beantragt von
Arthur Schibetz
Titel
Satzungsloses Gründen von Gliederungen
Antrag

Der Bezirksparteitag möge den Vorstand damit beauftragen, eine Arbeitsgruppe für Satzungsänderungsanträge zu bilden, um auf den nächsten Parteitagen auf Landes- und Bezirksebene einen Satzungsänderungsantrag zu stellen, der es ermöglicht, Untergliederungen auch ohne Satzung rechtssicher gründen zu können.

Begründung

Bei der Gründung ohne Satzung des KV Nürnberg kam es zu Diskussionen und diversen Anträgen, mit dem Ergebnis, dass es bisher noch keine offizielle Bestätigung des KVs gibt. Dieser Zustand ist auf Dauer nicht tragbar, da er die politische Arbeit blockiert. Besonders in meinem Amt als Schatzmeister bin ich dazu verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln, und kann deswegen dem KV im derzeitigen ungewissen Zustand weder meine Zustimmung noch Parteigelder geben. Diese Satzungsänderung auf Landes- oder Bezirksebene soll es ermöglichen, dass der KV Nürnberg im vollen Umfang anerkannt werden und politisch arbeiten kann.

Diskussion
Diskussion:Mittelfranken/Parteitag/Sonstige_Anträge



Finanzbudget

Sonstiger Antrag Nr.
7
Beantragt von
Dominique Schramm und Dietmar Heindorf
Titel
Finanzhaushaltsplan
Antrag

Der Bezirksparteitag möge beschließen:


Dem Vorstand des Bezirksverbandes Mittelfranken wird vorgegeben, bis zum 01.11. eines jeden Jahres einen vollständigen Finanzhaushaltsplan für das Folgejahr aufzustellen. Dieser Finanzhaushaltsplan ist auf dem jeweils nächsten Bezirksstammtisch oder Parteitag, spätestens aber bis zum 01.12. des gleichen Jahres vorzustellen, sowie angemessen zu veröffentlichen.

Bei der Aufstellung ist zusätzlich folgendes zu berücksichtigen:

  • Aufteilung der Mittel, die für nicht gegründete Untergliederungen vorgesehen sind:
    • Für diese Mittel sollen die Stammtische des jeweiligen Gebietes bis zum 31.12. des gleichen Jahres einen eigenen Finanzplan aufstellen und dem Bezirksvorstand zukommen lassen.
    • Der Vorstand ist aufgefordert, diesen Finanzplan wohlwollend zu prüfen und entsprechende Mittel dafür vorzuhalten, sofern keine wesentlichen Gründe dem entgegenstehen.
    • Nicht verbrauchte bzw. verplante Restmittel stehen dem Bezirksverband Mittelfranken für seinen eigenen Haushalt zur Verfügung.
  • Der BzV Vorstand möge seine Mittel vorrangig für Regionen einsetzen, die noch keine eigene Gliederung haben, um die Arbeit der Piraten dort zu fördern.
  • Der BzV Vorstand möge einen geeigneten Anteil seiner Mittel für Wahlkämpfe zurückstellen.


Diese Vorgabe ist gültig bis sie von einem BzV Parteitag geändert wird.


Begründung

Die Aufgabe des BzV ist vor allem der Aufbau von Strukturen und die Wahlkampfunterstützung. Ein entsprechendes Budget dient der transparenten Mittelverteilung.

Diskussion
Diskussion:Mittelfranken/Parteitag/Sonstige_Anträge




Satzungsloses Gründen von Gliederungen 2

Sonstiger Antrag Nr.
8
Beantragt von
Patrick Linnert
Titel
Satzungsloses Gründen von Gliederungen 2
Antrag

Der Bezirksparteitag möge den Vorstand damit beauftragen, eine Arbeitsgruppe für Satzungsänderungsanträge zu bilden, um einen Satzungsänderungsantrag für die Satzung des Bezirksverbandes Mittelfranken zu erarbeiten, der es ermöglicht, Untergliederungen auch ohne Satzung rechtssicher gründen zu können.

Ferner möge der Vorstand damit beauftragt werden so zeitnah wie möglich einen Parteitag zur Abstimmung dieses Antrags zu organisieren.

Begründung

Bei der Gründung ohne Satzung des KV Nürnberg kam es zu Diskussionen und diversen Anträgen, mit dem Ergebnis, dass es bisher noch keine offizielle Bestätigung des KVs gibt. Dieser Zustand ist auf Dauer nicht tragbar, da er die politische Arbeit blockiert. Besonders der Schatzmeister ist in seinem Amt dazu verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln, und kann deswegen dem KV im derzeitigen ungewissen Zustand weder seine Zustimmung noch Parteigelder geben. Diese Satzungsänderung soll es ermöglichen, dass der KV Nürnberg im vollen Umfang anerkannt werden und politisch arbeiten kann.

Dieser Antrag konkuriert mit Antrag Nummer 6 von Arthur. Ich halte es für unabdingbar die aktuelle Situation so schnell wie mögich zu beseitigen. Ein warten auf den nächsten Landesparteitag oder noch schlimmer den nächsten Bezirksparteitag kommt daher aus meiner Sicht nicht in Frage. Dieser Antrag soll deutlich machen das Mittelfranken hinter der Gründung des KV Nürnbergs steht und bereit ist alles zu tun um Zweifel zu beseitigen.

Ich möchte desweiteren noch darauf hinweisen, dass ein weiterer Parteitag auch die Möglichkeit eröffenet inhaltliche Debatten zu führen sowie evtl. nicht bearbeitete Anträge dieses Parteitages nachzuholen.

Diskussion
Diskussion:Mittelfranken/Parteitag/Sonstige_Anträge



Regionales Parteiprogramm

Sonstiger Antrag Nr.
9
Beantragt von
Patrick Linnert
Titel
Regionales Parteiprogramm
Antrag

Der Bezirksparteitag möge den Vorstand damit beauftragen, bis zum nächsten ordenlichen Parteitag ein Regionales Parteiprogramm gemäß §11 Absatz (3) der Satzung des Bezirksverbandes Mittelfranken sowie Punkt 3.1.3 des Konzeptpapiers zur programmatischen Weiterentwicklung der Piratenpartei [1] vorzulegen. Dem Vorstand steht es frei hierzu vorzeitig einen programmatischen Parteitag einzuberufen.

Die Erarbeitung soll durch größtmögliche Zusammenarbeit der Mittelfränkischen Piraten sowie den niedrigeren Gliederungen des Bezirksverbandes geschehen.

Begründung

Die Bezirke in Bayern haben den großen Luxus bis zur nächsten kommunalen Wahl noch mehrere Jahre Zeit zu haben. Möchte die Piratenpartei bei diesen Wahlen erfolgreich teilnehmen müssen die Weichen für die Verfeinerung und Erweiterung des Parteiprogrammes so früh wie möglich gestellt werden. Das im Antrag erwähnte Konzeptpapier sieht dies Ausdrücklich vor, Zitat "Regionale Parteiprogramme sind eine optionale Zwischenebene zwischen dem Grundsatzprogramm und den Wahlprogrammen.". Die Zeit nach der Bundestagswahl 2009 hat gezeigt das ohne klaren Auftrag dazu an den Vorstand nur sehr wenig passiert ist. Daher halte ich diesen Antrag für Notwendig und Wichtig.

Diskussion
Diskussion:Mittelfranken/Parteitag/Sonstige_Anträge


programmatische Parteitage

Sonstiger Antrag Nr.
10
Beantragt von
Dominique Schramm
Titel
regelmäßige programmatische Parteitage
Antrag

Der Bezirksparteitag möge den Vorstand beauftragten, mindestens 1 mal pro Jahr zusätzlich zu dem ordentlichen Parteitag einen programmatischen Parteitag einzuberufen. Bezüglich Form und Frist der Einladung hat sich der Vorstand an die Vorgaben aus der Satzung nach §9b zu orientieren. An dem programmatischen Parteitag sollen keine Vorstandswahlen stattfinden.

Begründung

Bisher haben die Mittelfränkischen Piraten viel Zeit verbraucht um über Satzungen, Regularien udn Strukturen zu diskutieren. Mit diesen Diskussionen sehe ich kein Vorankommen auf politischem Boden. Auf den Stammtischen ist es nach persönlicher Erfahrung nur schwer möglich programmatische Diskussionen zu führen, da dort die Geselligkeit und Möglichkeit für Neupiraten Kontakt aufzunehmen zurecht im Vordergrund steht. Gerade aber für Piraten die an programmatischer Arbeit interessiert sind, sind solche Parteitage notwendig.

Diskussion
Diskussion:Mittelfranken/Parteitag/Sonstige_Anträge