BY:Mittelfranken/KV Nürnberg/2010-05-10 - Protokoll Schlichtungsgespräch Nürnberg

Protokoll Kreisverband Nürnberg
40 Ort: Lette HQ Nürnberg
Zeit: Mittwoch, 10. Mai 2010, 20:58 bis 00:15 Uhr
40 Protokoll von Arthur Schibetz
Anwesend: 16 Personen



Protokoll Schlichtungsgespräch 2010-05-10

Teilnehmer: Schlichter:

Emanuel Schach
Dieter Weiprecht
für den LV Bayern: für den BzV Mittelfranken: für den KV Nürnberg:
Klaus Mueller
Arthur Schibetz
Alexander Bock
Markus Gerstel
Kristian Biß
Patrick Linnert
Christian Kubisch
René Brosig
Florian Betz
Dirk Marky
Anita Friedrich
Emanuel Kotzian
Dieter Achim Schäfer
Thomas Schmitt

Leitung: Emanuel Schach

Beginn: 20:58
Ende: 00:15

Klaus Mueller erklärt die Beweggründe, warum der LV die Anerkennung des KV Nürnberg verweigert hat. Fehlende Satzung sei juristisch bedenklich und mache uns angreifbar. Darum dränge der LV auf eine Satzung.

Emauel Kotzian rechtfertigt den Willen der Gründungsversammlung, keine eigene Satzung haben zu wollen. Er hält eine satzungslose Gründung für juristisch in Ordnung. Außerdem sei sich die Gründungsversammlung einig gewesen, dass die Satzung des BezV entsprechend gelten soll.

Markus Gerstel verweist auf das Protokoll, das etwas anderes aussage.

Florian erwidert, es sei bei der damaligen Sitzung übereinstimmender Wille gewesen, das die BzV-Satzung gelten soll. Sofern das Protokoll etwas anderes sage, sei das missverständlich. Dies bestätigen Patrick Linnert und Emanuel Kotzian.

Diskussion darüber, ob Satzung notwendig oder nicht. Emanuel Schach sieht die Pflicht einer Satzung nur für den Bundesverband als zwingend notwendig. Untergliederungen können übergeordnete Satzungen übernehmen. Diskussion über die Restauration des Protokolls mithilfe der Audioaufnahme.

Arthur Schibetz kritisiert, dass der KV sich zwar auf die BzV-Satzung berufe, der Vorstand aber nicht gemäß BzV-Satzung zusammengesetzt wurde. Erklärung durch Patrick Linnert, dass dieser Teil durch Beschluss der Gründungsversammlung und der Rest durch übergeordnete Satzung geregelt werden sollte.

Klaus Mueller schlägt das „Modell Oberbayern“ als Lösungsweg vor. Markus Gerstel erklärt dieses Modell. Er hält es für besser, wenn die BzV-Satzung eine explizite Erwähnung enthielte, dass sich KVe ohne Satzung gründen dürfen. Ohne einen solchen Hinweis hegt er Bedenken an der Zulässigkeit eines solchen Vorgehens durch den KV.

Emanuel Kotzian erklärt: Man habe als einzige Satzungsvorgabe gehabt, es müssten fünf Leute sein. Die habe man eingehalten und eine demokratische Entscheidung zur Gründung getroffen. Er gehe davon aus, zum Zeitpunkt der Gründung alles richtig gemacht zu haben, jedenfalls sei man davon überzeugt gewesen. Eine Regelung im Sinne einer Richtigstellung des Protokolls könne er ggf. mittragen, alles darüber hinaus nicht.

René möchte vom Landesvorstand wissen, ob eine Anerkennung für den Fall einer Berichtigung des Gründungsprotokolls denkbar wäre. Klaus Mueller will die Regel Satzung/Vorstand/Schatzmeister bestätigt wissen. Markus Gerstel sieht es als juristisch korrekt an, das Protokoll entsprechend des Willens der Gründungsversammlung zu korrigieren. Arthur Schibetz erkennt diesen Willen an, wenn der Vorstand des KV nach Satzung des BzV gewählt wird.

Vorschlag der Schlichter zur Einigung auf die nachfolgende gemeinsame Absichtserklärung, die beide Parteien nach getrennter Beratung abgeben:

Es ist von beiden Seiten beabsichtigt, die nachfolgende Erklärung bei der nächsten Vorstandssitzung zu beschließen:

Gemeinsame Erklärung des LV Bayern und des KV Nürnberg:

1. Der KV Nürnberg erklärt, dass das Protokoll der Gründungsversammlung missverständlich formuliert ist, soweit der Eindruck entstanden ist, es habe eine Gründung ohne jegliche Satzung stattgefunden. Tatsächlich herrschte Einigkeit und war auch beschlossen worden, dass keine eigene Satzung beschlossen werden soll, sondern die Satzung des Bezirksverbandes Mittelfranken in entsprechender Anwendung auch für den Kreisverband Nürnberg gelten soll. Dies wird, nachdem nun die Unklarheiten offenbar geworden sind, durch eine entsprechende Berichtigung des Protokolls der Gründungsversammlung richtig gestellt werden.

2. Der LV Bayern erklärt, dass damit der streitgegenständliche Beschluss des LV Bayern vom 3.2.2010 obsolet ist und der KV anerkannt ist. Damit ist auch die Aufforderung an die Untergliederung betreffend der Umsetzung dieses Beschlusses hinfällig.

Entsprechende Beschlüsse durch KV und LV stehen noch aus, werden jedoch beidseitig signalisert.

Bis zur nächsten LV-Vorstandssitzung wird das korrigierte Protokoll nachgereicht. KV Nürnberg kündigt an, unverzüglich zur Vorstandsneuwahl einzuladen.