BY:Mittelfranken/KV Nürnberg/Vorstand GO alt
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Vorstandssitzungen
Einladung zu Vorstandssitzungen
- Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von mindestens 3 Tagen per E-Mail eingeladen.
- Die Einladung hat eine vorläufige Tagesordnung zu enthalten.
- Die endgültige Tagesordnung wird zu Beginn der Sitzung verabschiedet.
Anträge an den Vorstand
- Anträge sind schriftlich an den Vorstand zu richten und werden auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt.
- Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, wird dies dem Antragsteller zeitnah und begründet mitgeteilt.
- Antragsberechtigt sind alle PIRATEN, die dem KV Nürnberg zugeordnet sind.
Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- Vorstandssitzungen sind grundsätzlich öffentlich, Gäste haben Rederecht.
- Auf Antrag einer einfachen Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden bzw. das Rederecht eingeschränkt werden.
- Der Antrag ist zu begründen.
Leitung der Vorstandssitzungen
- Als Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung ein anwesender PIRAT mit einfacher Mehrheit von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.
Abstimmung/Beschlussfähigkeit
- Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit aller anwesenden Vorstandsmitglieder.
- Die Vorstandssitzung gilt als beschlussfähig, wenn mindestens 3 der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend sind (auch fernmündlich per Mumble, Skype, Telefon o.ä.)
- Wird dieses Quorum während einer Sitzung zeitweise unterschritten, sind in dieser Zeit keine Abstimmungen durchzuführen.
- Wird es dauerhaft unterschritten, gilt die Sitzung ab diesem Zeitpunkt als rein informell.
- Änderungen an der Geschäftsordnung, sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder.
Protokollführung
- Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt.
- Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
- Zu Beginn der Sitzung wird aus den anwesenden PIRATEN ein Protokollant bestimmt.
- Das Protokoll wird den Vorstandsmitgliedern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt.
- Das Protokoll ist in der Regel bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung angemessen zu veröffentlichen.
Ausgaben
- Ausgaben bis 50,- Euro müssen von mindestens 2 Mitgliedern des amtierenden Vorstands bewilligt werden.
- Ausgaben über 50,- Euro müssen durch die einfache Mehrheit des anwesenden Vorstands genehmigt werden.
- Für Beschaffungen sollten nach Möglichkeit mehrere Angebote eingeholt werden.
Vertretung des Vorstandes
- Der Vorstand wird vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes oder seinen Stellvertreter und einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
Aufgabenverteilung
Vorsitzender/Stellvertreter
- Planung des Jahresprogramms des Vorstands
- Einberufung der Mitgliederversammlung
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
- Öffentlichkeitsarbeit
- Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
Generalsekretär
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
- Führung der laufenden Geschäfte, z.B. Post, E-Mail, usw.
- Personalfragen
- Verwaltung der Kontakte zum BzV und nachgeordneter Gebietsverbände
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen
- Mitgliederverwaltung
Schatzmeister
- Kassenführung
- Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen
- Laufende Meldungen an das Finanzamt und andere Behörden und Träger
- Zuschüsse
- Spendenwesen
Politischer Geschäftsführer
- Öffentlichkeitsarbeit
- Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
Beisitzer
- Übernahme von festen Themen/Veranstaltungen, etc.
- Entlastung der anderen Vorstandsmitglieder
Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung tritt mit Verabschiedung in Kraft.
Anmerkung: Die GO wurde am 21.08.2012 in einer Vorstandssitzung verabschiedet. Anmerkung: Die GO wurde am 28.01.2016 in einer Vorstandssitzung aktualisiert und verabschiedet.