BY:Mittelfranken/KV Nürnberg/HowToLandtagswahl

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Teilnahme an Landtags- und Bezirkstagswahlen

Um an den Landtags- und Bezirkstagswahlen teilzunehmen, sind folgende Schritte notwendig:

Beteiligungsanzeige

Die Beteiligung an der Landtags- oder Bezirkstagswahl muss dem Landeswahlleiter angezeigt werden. Die Anzeige muss von mindestens drei Vorstandsmitgliedern des Landesverbandes (bei Landtagswahl) oder des Bezirksverbands (bei Bezirkstagswahl), darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich unterzeichnet sein. Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden:

  • Satzung
  • Programm
  • Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstands (z.B. Protokoll des letzten Parteitages)

Die Beteiligungserklärung muss schriftlich (persönlich und handschriftlich unterzeichnet) bis spätestens 10.07.2023 (90. Tag vor Wahltag), 18 Uhr, dem Landeswahlleiter vorliegen. Bitte beachte die Postwege und sorge dafür, dass die Beteiligungserklärung frühzeitig verschickt wird, um Verzögerungen zu vermeiden.

Stimmkreisvorschläge

Um Kandidatinnen und Kandidaten für die Stimmkreise aufzustellen, muss eine Einladung zur Aufstellungsversammlung verschickt werden. Die gesetzliche Einladungsfrist beträgt drei Tage. Die Satzung kann jedoch eine längere Frist vorschreiben, an die sich in diesem Fall gehalten werden muss. Aufstellende Verbände sind laut Landessatzung die Bezirksverbände sofern vorhanden. Mitglieder des jeweiligen Stimmkreises, die zum Zeitpunkt der Landtags- oder Bezirkstagswahl das passive Wahlrecht besitzen, sind stimmberechtigt. Für die Aufstellung eines Kandidaten müssen mindestens drei Mitglieder aus dem Stimmkreis anwesend sein. Die Unterlagen zur Einreichung des Wahlvorschlags müssen beim Bezirkswahlleiter bis zum 73. Tag vor der Wahl eingereicht werden. Stimmkreisvorschläge müssen vor der Aufstellung der Wahlkreislisten aufgestellt werden. Nach Aufstellung der Wahlkreisvorschläge können keine Stimmkreiskandidaten mehr aufgestellt werden.

Wahlkreisvorschläge

Unterstützungsunterschriften

Wenn man bei der letzten Landtags- oder Bezirkstagswahl mindestens 1,25% der Stimmen erhalten hat, sind keine Unterstützungsunterschriften für die jeweilige Wahl notwendig. Ansonsten müssen in den jeweiligen Regierungsbezirken zur Landtags- und Bezirkstagswahl folgende Anzahl an Unterstützungsunterschriften gesammelt werden:

Landtagswahl:

  • Oberbayern: 2000
  • Niederbayern: 936
  • Oberpfalz: 852
  • Oberfranken: 840
  • Mittelfranken: 1275
  • Unterfranken: 1014
  • Schwaben: 1361

Bezirkstagswahl:

  • Oberbayern: 2000
  • Niederbayern: 934
  • Oberpfalz: 850
  • Oberfranken: 838
  • Mittelfranken: 1274
  • Unterfranken: 1012
  • Schwaben: 1359