BY:Mittelfranken/1.Vorstand/Geschäftsordnung

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Geschäftsordnung

Dies ist die Geschäftsordnung für den Vorstand des Bezirksverband Mittelfranken der Piratenpartei Deutschland.

Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung angemessen veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung verabschiedet.
Die Tagesordnung umfasst mindestens:
- TOPs (inkl. Datum der nächsten Sitzung)
- geplante Dauer der Sitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Bezirksvorstandes können an den Bezirksvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
Antragsberechtigt sind:
Alle PIRATEN, die im Bezirksverband Mittelfranken oder einer seiner Untergliederungen organisiert sind.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

PIRATEN können der Sitzung des Bezirksvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

Leitung der Vorstandssitzungen

Ein Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.

Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die im Bezirksverband organisiert sind. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
Zu Beginn der Sitzung wird aus den anwesenden Vorstandsmitgliedern ein Protokollant bestimmt.
Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied (ggf. elektronisch) zu unterzeichnen. Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen.

Beschaffungen

Ausgaben über 100 EUR müssen durch die Mehrheit des Vorstands genehmigt werden.
Für Beschaffungen sollten drei Vergleichsangebote eingeholt werden.

Vertretung des Vorstandes

Der Vorstand wird vertreten durch:
- den Vorsitzen des Vorstandes oder seinem Stellvertreter
UND
- einem weiteren Mitglieds des Vorstandes

Aufgabenverteilung

  • Vorsitzender/Stellvertreter:
Planung des Jahresprogramms des Vorstands
Einberufung der Mitgliederversammlung
Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
  • Generalsekretär:
Führung der laufenden Geschäfte, z.B. Post, E-Mail, usw.
Personalfragen
Einberufung der Mitgliederversammlung
Verwaltung der Kontakte zum Landesverband und nachgeordneter Gebietsverbände
Behördliche Kontakte und Genehmigungen
Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
Mitgliederverwaltung
  • Schatzmeister:
Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater
Behördliche Kontakte und Genehmigungen
Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
Zuschüsse
Spendenwesen
  • Politischer Geschäftsführer
Öffentlichkeitsarbeit
Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
  • Beisitzer:
Unterstützung der anderen Vorstandsmitglieder
Einzelne Aufgaben können von den anderen Vorstandsmitgliedern delegiert werden

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung tritt am 31.07.2009 in Kraft.