BY:Mittelfranken/1.Vorstand/Geschäftsordnung
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Geschäftsordnung
Dies ist die Geschäftsordnung für den Vorstand des Bezirksverband Mittelfranken der Piratenpartei Deutschland.
Vorstandssitzungen
Einladung zu Vorstandssitzungen
- Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung angemessen veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung verabschiedet.
- Die Tagesordnung umfasst mindestens:
- - TOPs (inkl. Datum der nächsten Sitzung)
- - geplante Dauer der Sitzung
Anträge zu einer Vorstandssitzung
- Anträge zu einer Vorstandssitzung des Bezirksvorstandes können an den Bezirksvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.
- Antragsberechtigt sind:
- Alle PIRATEN, die im Bezirksverband Mittelfranken oder einer seiner Untergliederungen organisiert sind.
Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- PIRATEN können der Sitzung des Bezirksvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
Leitung der Vorstandssitzungen
- Ein Sitzungsleiter wird zu Beginn der Sitzung von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.
Abstimmungen
- Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die im Bezirksverband organisiert sind. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder.
Protokollführung
- Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
- Zu Beginn der Sitzung wird aus den anwesenden Vorstandsmitgliedern ein Protokollant bestimmt.
- Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied (ggf. elektronisch) zu unterzeichnen. Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen.
Beschaffungen
- Ausgaben über 100 EUR müssen durch die Mehrheit des Vorstands genehmigt werden.
- Für Beschaffungen sollten drei Vergleichsangebote eingeholt werden.
Vertretung des Vorstandes
- Der Vorstand wird vertreten durch:
- - den Vorsitzen des Vorstandes oder seinem Stellvertreter
- UND
- - einem weiteren Mitglieds des Vorstandes
Aufgabenverteilung
- Vorsitzender/Stellvertreter:
- Planung des Jahresprogramms des Vorstands
- Einberufung der Mitgliederversammlung
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
- Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
- Generalsekretär:
- Führung der laufenden Geschäfte, z.B. Post, E-Mail, usw.
- Personalfragen
- Einberufung der Mitgliederversammlung
- Verwaltung der Kontakte zum Landesverband und nachgeordneter Gebietsverbände
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen
- Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation
- Mitgliederverwaltung
- Schatzmeister:
- Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater
- Behördliche Kontakte und Genehmigungen
- Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
- Zuschüsse
- Spendenwesen
- Politischer Geschäftsführer
- Öffentlichkeitsarbeit
- Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen
- Beisitzer:
- Unterstützung der anderen Vorstandsmitglieder
- Einzelne Aufgaben können von den anderen Vorstandsmitgliedern delegiert werden
Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung tritt am 31.07.2009 in Kraft.