BY:Landesparteitag 2013.2/Antragsfabrik/Satzungsänderung 001
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Antragstitel
Kosten für Kontenrahmenanpassung Antragsteller
Michael Hartrich, Maximilian Winkler, Beate Kesper Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Der Landesparteitag des Landesverbands Bayern der Piratenpartei Deutschland möge beschließen Abschnitt B (Finanzordnung) §3 (Verwaltung und Buchhaltung) Absatz (5) aus der Satzung des Landesverbandes Bayern zu entfernen. Aktuelle Fassung
Aktueller Text: Weicht ein Gebietsverband von dem von Bundesverband - oder nachrangig Landesverband - vorgegebenen Kontenplan ohne dessen Einwilligung ab, hat der Gebietsverband die dadurch entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzen.
Neue Fassung
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Antragsbegründung
Begründung: Aktueller Text: Weicht ein Gebietsverband von dem von Bundesverband - oder nachrangig Landesverband - vorgegebenen Kontenplan ohne dessen Einwilligung ab, hat der Gebietsverband die dadurch entstehenden Kosten und Schäden zu ersetzen.
Gruppe
Zuständigkeit
Datum der letzten Änderung
15.04.2013 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
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Diskussion
ein vielsagender Antrag mit absurd-amüsanter Begründung:
- Das PartG schreibt keinen bestimmten Kontenplan vor.
- das PartG schreibt zum Glück eine ganze Menge nicht vor, sondern nur die wesentlichen Eckpunkte der innerparteilichen Organisation. Wie eine Partei wirtschaftet ist ihre Angelegenheit.
- Rechenschaftsbericht und Kontenplan sind Sache der Untergliederung und des dort tätigen Vorstandes und besonders des Schatzmeisters.
- Der Rechenschaftsbericht ist nicht nur Aufgabe des Schatzmeisters und Vorsitzenden, sondern auch der Gesamtpartei. Sie ist für die das Funktionieren und den Zusammenhalt verantwortlich, da sie als Ganzes durch Untergliederungen Schaden nehmen kann.
- Der zu verwendende Kontenplan ist innerparteilich nicht demokratisch beschlossen sondern willkürlich festgelegt.
- wenn der Bundes- oder Landesverband demokratisch (z.B. durch Bundesvorstand) einen Kontenplan beschliesst, ist er demokratisch festgelegt.
- Die Untergliederungen können Arbeit und Geld einsparen, wenn sie sich nicht daran halten.
- wenn sie Geld sparen und keine Schäden entstehen, haben sie auch nichts zu ersetzen. Es geht nur um den Schadensfall. Jeder arbeitet auf eigenes Risiko und kann machen was er will, solange er nicht anderen schadet.
- Die Höhe der genannten ggf. zu ersetzenden Kosten ist zu unspezifiziert und nicht nur von festen Gegebenheiten, sondern auch persönlichen Umständen abhängig. Daher handelt es sich dabei um mehr oder minder willkürliche Beträge.
- die "dadurch entstehenden Kosten" (z.B. Neubuchung, Extrakosten der externen Dienstliester) sind gerade bei finanizellen Angelegenheiten ganz genau berechenbar. Nach der Argumentation wäre auch $4(1) ungültig.
- Der Rechenschaftsbericht und die Konten des LV sind alleine Sache des LV und daher muss auch die dafür anfallenden Kosten tragen.
- durch die Satzung soll verhindert werden, dass Untergliederungen nach Belieben den LV und die Gesamtpartei schädigen (können), z.B. persönliche Rachefeldzüge sollen die Gesamtpartei nicht beschädigen können.
+ das ist richtig, weil
- - das sehe ich anders, da
- + du irrst, denn
- Ο ist das denn wirklich so?
- x trifft nicht zu, da
- + doch das trifft zu, weil
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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