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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV94127
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Die Gemeinde ist mit dem Anbringen von Plakaten für die Europawahl 2019 für Ihre Partei einverstanden.
Wir bitten Sie, die Plakatierung auf die in den Anlagen rot umrandeten Bereiche zu beschränken und die Plakate spätestens eine Woche nach der Wahl wieder abzunehmen. Anderweitig erfolgt eine Rechnungstellung an Ihre Partei.