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BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag 2013.2/Antragsfabrik/Satzungsänderung 002
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Antragstitel
Verwaltungspauschale für Untergliederungen (Faktor 1,00 Euro) Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Der Bezirksparteitag möge beschließen den Abschnitt B der Satzung wie folgt zu ändern: §1 Übergeordnete Satzung Die Finanzordnung der Landessatzung findet entsprechend Anwendung, solange hier keine Ergänzungen vorgenommen werden. §2 Verwaltungspauschale für Untergliederungen (1) Jede Untergliederung des Bezirksverbandes Oberbayern hat eine jährliche Verwaltungspauschale an den Bezirksverband zu entrichten. Die Höhe dieser Pauschale berechnet sich aus der Anzahl an Mitgliedern der Untergliederung multipliziert mit 1,00 Euro. Die Anzahl der Mitglieder wird am Jahresende für das laufende Jahr ermittelt. (2) Diese Regelung gilt anteilig für die gemeinsamen vollen Monate der Existenz einer Untergliederung und der Gültigkeit dieser Regelung. (3) Der Gesamtbetrag der Verwaltungspauschale reduziert sich um die für die staatl. Teilfinanzierung relevanten Eigeneinnahmen der Untergliederung nach §24 (4) Nr. 2 bis 7 PartG, also ohne die anteiligen Mitgliedsbeiträge. Sind diese Eigeneinnahmen eines Jahres ohne Mitgliedsbeitragsanteile höher als die Verwaltungspauschale, so entfällt diese vollständig. Aktuelle Fassung
Abschnitt B: Finanzordnung
Die Finanzordnung der Landessatzung findet entsprechend Anwendung.
Neue Fassung
siehe Antrag
Antragsbegründung
Diese Verwaltungspauschale zielt nicht darauf ab, den Untergliederungen Geld zu entziehen. Eine Untergliederung mit einem aktiven Schatzmeister, der die Möglichkeiten des Fundraising und der Abrechnung von Aufwandsverzichtsspenden nutzt wird seiner Untergliederung das Abführen dieser Pauschale immer ersparen können. Als Gewinn für die Partei bleibt jedoch der Effekt der Verdoppelung von Einnahmen durch die staatl. Teilfinanzierung, der durch die relative Deckelung bedingt ist. Wir werden ja leider noch einige Jahre brauchen um aus dieser relativen Deckelung heraus zu wachsen. Solange erzeugt jede Eigeneinnahme einer Untergliederung ein Mehr an Teilfinanzierungsmitteln, aus dem auch die Verwaltungsmehraufwände, die durch Untergliederungen bedingt sind, finanziert werden können. Das ist auch die Rechtfertigung für das Anrechnen der Eigeneinnahmen. Und ebenfalls dafür, warum die Mitgliedsbeiträge nicht angerechtet werden sollten, denn diese fließen der Untergliederung ohne jedes eigenes Zutun zu. Seit dem BPT in Neumarkt verfügen wir über eine klare Regelung, wie die Mittel aus der staatl. Teilfinanzierung innerhalb der Piratenpartei zu verteilen sind. Durch diese Regelung besteht die Chance, dass jede Untergliederung, die zur Erhöhung dieser Mittel beiträgt selbst auch davon profitiert. Wir brauchen Schatzmeister in allen Gliederungen, die diese Zusammenhänge verstehen und aktiv nutzen. Dieser SÄA ist ein Baustein zur Bewusstmachung der Problematik und eine Anreizsetzung für die Schatzmeister der Untergliederungen des Bezirksverbands Oberbayern. Der konsequent nächste Schritt wird sein eine entsprechende Regelung auf der Ebene des LV Bayern umzusetzen und diese hier abzulösen. Der Bezirksverband Oberbayern kann dafür eine Pilotrolle spielen um Erfahrung mit solch einer Regelung zu gewinnen. Gruppe
Zuständigkeit
Datum der letzten Änderung
05.07.2013 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
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Diskussion
+ das ist richtig, weil
- - das sehe ich anders, da
- + du irrst, denn
- Ο ist das denn wirklich so?
- x trifft nicht zu, da
- + doch das trifft zu, weil
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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