BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Sonstiger Antrag 006
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Antragstitel
Verbot von alkoholischen Getränken im Saal bei Parteitagen Antragsteller
Antragstyp
Sonstiger Antrag Antragstext
Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung mit sofortiger Wirkung: Der Bezirksparteitag möge beschließen, dass während des Bezirksparteitages, erstmals am 17.02.2013, im Saal alkoholische Getränke verboten sind. § 7 Verbot von alkoholischen Getränken im Sitzungssaal während der Bezirksparteitage Dabei gilt als "alkoholisches Getränk" ausdrücklich auch alkoholhaltiges Bier. Nicht als "alkoholisches Getränk" gilt jedoch das Mischgetränk aus Bier und Limo, das sogenannte "Radler". Ebenfalls gilt alkoholfreies Bier nicht als "alkoholisches Getränk". Aktuelle Fassung
einzelne Teilnehmer waren am 16.02.2013 fast pausenlos mit der Bierflasche in der Hand zu sehen
Neue Fassung
Vorbildfunktion gegenüber den im Saal anwesenden Minderjährigen, Glaubwürdigkeit der Aussagen des Parteiprogramms durch Vorleben der Regelung
Antragsbegründung
Antragsbegründung: Es hat eine verheerende Außenwirkung, insbesondere wenn Gäste oder gar die Presse anwesend sind, wenn diverse Piraten im Sitzungssaal fast ständig mit einer Bierflasche in der Hand zu sehen sind. Es entsteht so der Eindruck, als seien die Mitglieder der Piratenpartei niveaulose Säuffer (da obendrein zumindest heute aus der Flasche getrunken wurde) und lassen uns für Außenstehende als ordinär und abschreckend erscheinen. Das entspricht aber nicht dem geistig-intellektuellen Niveau der Piratenmitglieder. Obendrein konterkarieren wir unsere eigenen Parteiaussagen, wonach wir den Schutz der Jugend vor dem Konsum von Alkohol, Zigaretten und Drogen als wichtiges Ziel ansehen. Im Grundsatzprogramm der Piraten wird auf Seite 54 ausdrücklich von der Vorbildfunktion der Erwachsenen gegenüber Kindern und Jugendlichen gesprochen: (Zitat:) Ein bereits im Kindesalter gezielt vermitteltes selbstbestimmtes Verhalten ist der beste Weg, diesen Herausforderungen und Reizen charakterstark zu begegnen (Zitat Ende). Wenn wir jedoch das Gegenteil von dem vorleben, was wir propagieren, sind wir für die Bürger unglaubwürdig. Sollten die Mitglieder diese Änderung der Geschäftsordnung annehmen, so möge die Versammlung die Bezirksvorstände ferner verpflichten, den anderen Parteihyrarchieebenen (Landesparteitag, Bundesparteitag) zu empfehlen, diese Regelung (Alkoholverbot im Sitzungssaal) zu übernehmen. Gruppe
Zuständigkeit
Datum der letzten Änderung
16.02.2013 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- vielleicht sollte man den Satz, der hinter dem § 7 steht, wiederholen, so dass die Zeile § 7 ... als Überschrift zu werten ist:
Somit:
§ 7 Verbot ....
Während der Bezirksparteitage ist der Konsum von alkoholischen Getränken im Sitzungssaal verboten.
....
Viele Grüße
Alexander
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Diskussion
+ das ist richtig, weil
- - das sehe ich anders, da
- + du irrst, denn
- Ο ist das denn wirklich so?
- x trifft nicht zu, da
- + doch das trifft zu, weil
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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