BY:Bezirksverband Oberbayern/Antragsfabrik/Satzunglose Kreisverbände 1
80px | Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bezirksverband Oberbayern von Anthem. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Oberbayern. |
- Titel = Satzunglose Kreisverbände (Permissiv)
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- Anthem
- Betrifft
- Satzung des BzV Oberbayern / §7
- Beantragte Änderungen
Der Bezirksparteitag möge beschließen §7 der Bezirkssatzung wie folgt neuzufassen:
- Die Gliederung des Bezirksverbands regelt die Bundessatzung.
- Ein dem Bezirksverband untergeordneter Kreisverband führt die in Abschnitt C enthaltene Satzung. Diese kann durch Beschluss einer eigenen Satzung vom Kreisverband ersetzt oder ergänzt werden.
- Selbiges gilt analog für dem Bezirksverband direkt untergeordnete Ortsverbände.
Dieser Satzungsänderungsantrag tritt allerdings nur in Kraft, wenn auf demselben Parteitag eine Kreisverbandssatzung in Abschnitt C der Satzung beschlossen wird.
- Begründung
Es ist eventuell wünschenswert Satzungsstress von kleineren Gliederungen fernzuhalten. Es wohnen nicht überall Satzungsfreaks, und Erfahrung zeigt dass dieselben Fehler typischerweise immer übernommen werden, und der Aufwand 10.000 Kreis- und Ortssatzungen zu pflegen in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Darüberhinaus werden die Kreisparteitage bzw. -mitgliederversammlungen von Änderungsanträgen einigermaßen freigehalten, und können sich Personal- und Programmatikdebatten widmen.
Dieser Antrag ist noch unvollständig, der Satzungsvorschlag/die Satzungsvorschläge für Kreisverbände werden separat gemacht.
<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Anthem|Anthem“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Der Bezirksparteitag möge beschließen §7 der Bezirkssatzung wie folgt neuzufassen:# Die Gliederung des Bezirksverbands regelt die Bundessatzung.# Ein dem Bezirksverband untergeordneter Kreisverband führt die in Abschnitt C enthaltene Satzung. Diese kann durch Beschluss einer eigenen Satzung vom Kreisverband ersetzt oder ergänzt werden.# Selbiges gilt analog für dem Bezirksverband direkt untergeordnete Ortsverbände.Dieser Satzungsänderungsantrag tritt allerdings nur in Kraft, wenn auf demselben Parteitag eine Kreisverbandssatzung in Abschnitt C der Satzung beschlossen wird.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es ist eventuell wünschenswert Satzungsstress von kleineren Gliederungen fernzuhalten. Es wohnen nicht überall Satzungsfreaks, und Erfahrung zeigt dass dieselben Fehler typischerweise immer übernommen werden, und der Aufwand 10.000 Kreis- und Ortssatzungen zu pflegen in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Darüberhinaus werden die Kreisparteitage bzw. -mitgliederversammlungen von Änderungsanträgen einigermaßen freigehalten, und können sich Personal- und Programmatikdebatten widmen.Dieser Antrag ist noch unvollständig, der Satzungsvorschlag/die Satzungsvorschläge für Kreisverbände werden separat gemacht.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Max WeberII (weil SG)
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
- Die bisherige von rxl präsentierte Abschnitt C scheint mir als Satzung ungültig, damit bewirkt eigentlich die obige Satzungsänderung des Bezirkes, dass alle Kreisverbände, die sich darauf verlassen, dass der Bezirk im Abschnitt C eine gültige Satzung zur Verfügung gestellt bekämen, eine ungültige Satzung hätten und somit gar keine Satzung. Wenn die Argumentation des Landesverbandes bezüglich des Kreisverbandes Nürnberg stimmt, dann ist diese Lösung juristisch der Wahnsinn, weil KVs dann denken, sie hätten ein gültige Satzung und am Tag der Prüfung der Konstruktion sind es dann möglicherweise dutzende Kreisverbände, die schnell mal eine neue Satzung bestimmen müssen, weil der Bezirksverband im Abschnitt C eine ungültige Satzung vorgelegt hat. Schafft es dann einer der betroffenen Kreisverbände nicht rechtzeitig, dann ist ja laut LV die Parteienfinanzierung perdu. --ArnoldSchiller 17:56, 21. Feb. 2010 (CET)
- Genau um das zu verhindern, wird der Antrag vorher als Entwurf zur Diskussion hier eingestellt. -- rxl 18:17, 21. Feb. 2010 (CET)
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Genau um das zu verhindern, wird der Antrag vorher als Entwurf zur Diskussion hier eingestellt. -- rxl 18:17, 21. Feb. 2010 (CET)
- Du solltest eigentlich wissen, dass der Bezirk net auf den Ort durchgreifen kann, sondern der Kreis das machen muss :D -- AndiPopp 10:46, 6. Mär. 2010 (CET)
- Deswegen steht da auch das Wörtchen direkt - nämlich für den Fall dass kein Kreis gegründet wird wird auch das PartG nichts dagegen haben :) --Anthem 13:28, 4. Apr. 2010 (CEST)
- Argument 2
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