BW Diskussion:Piratentreff Freiburg/Aktionen/2009/BundesWahlkampf/Plakate

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Neuenburg

Es wurde gefragt, ob man in Neuenburg überhaupt gescheit plakatieren kann.

Ist das nicht möglich an der Müllheimer Straße? Da stehn die Leute doch, von der Autobahn kommend, vor der Ampel bei der Sparkasse regelmäßig und lange genug.

Ist das innerhalb der geschlossenen Ortschaft Neuenburg? Ich glaube nicht das Ortsschild ist weiter oben. --Aritas 17:01, 23. Jul. 2009 (CEST)

Sicher? http://maps.google.de/maps?f=q&source=s_q&hl=de&geocode=&q=neuenburg+rhein&sll=51.151786,10.415039&sspn=19.69748,48.823242&ie=UTF8&ll=47.813954,7.558234&spn=0.002569,0.00596&t=h&z=18 Ich meine das Ortsschild wäre genau das, wo die Linksabbiegerspur beginnt. --nuggie 17:20, 23. Jul. 2009 (CEST)

Laut Landratsamt ist das unten die Kreuzung nicht mehr Ortschaft und muss extra vvon ihnen geprüft und genehmigt werden. --Aritas 12:00, 29. Jul. 2009 (CEST)

Simonswald

Gibt es in dieser Gemeinde Duchgangsverkehr? Auf Google Maps schaut das eher nach einer kelinen Gemeinde aus? Will nicht meckern, aber hier würde ich eher sekundär plakatieren. --Aritas 14:37, 24. Jul. 2009 (CEST)

Ortwahl

Ich würde vorschlagen dass wir nur an Landstraßen und Bundesstraßen Plakatiern, da hier der nötige Verkehr druch kommt. Freiburg Stadt ist hier eine Ausnahme. Ich vermute dass wir nicht genug Mittel haben um jede kleine Gemeinde zu versorgen. --Aritas 14:41, 24. Jul. 2009 (CEST)

Emendingen

Wahlwerbung im öffentlichen Verkehrsraum Bundestagswahl 2009


Sehr geehrter Herr Leinfelder,

Ihre E-Mail vom 24.07.2009 haben wir erhalten. Wir teilen Ihnen mit, dass Wahlwerbung für eine ausreichende Zeit vor der Wahl bis einschließlich zum Wahltag ohne Ausnahmegenehmigung nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg zulässig ist. Nach dem Wahltag sind diese Plakate jedoch schnellstmöglich zu beseitigen, wobei eine Frist von einer Woche wohl als ausreichend zu bezeichnen ist.

Zur Wahlwerbung selbst wird noch auf folgendes aufmerksam gemacht:

a. Wahlwerbung darf nicht an amtlichen Verkehrszeichen und -einrichtungen angebracht werden. Wahlwerbung lenkt hierbei evtl. von dringend zu beachtenden Verkehrszeichen (z.B. Vorfahrt, Überholverbot o.ä.) ab und kann daher die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen.

b. Der Aufstellort von Werbeplakaten ist so auszusuchen, dass hierdurch keinerlei Sichtbeeinträchtigungen für den Verkehrsablauf entstehen.

c. Als seitlicher Abstand zum Fahrbahnrand sollten mindestens 1-2 m eingehalten werden.

Unter dem Aspekt der Vorrangigkeit der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit dürfen die Belange a) - c) sicher auch Ihr Verständnis finden und wir bitten Sie, Ihre Helfer vor Ort hierüber zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Heinzel Stadt Emmendingen

Kann mir hier jeman genau sagen ob ich jetzt einfch mach StrG einfach Plakatiern darf? --Aritas 12:29, 27. Jul. 2009 (CEST)