BW Diskussion:Landesparteitag/Geschäftsordnung

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Kurze Begründung zu meinen Änderungen:

  • Um Verwechslungen zu vermeiden, soll dabei die Wahlkarte ebenfalls hochgehoben werden.
hat sich als sinnvoll herausgestellt, zum einen um die Antragsberechtigung (Akkreditierung, kein Gast) zu überprüfen und zum anderen vor allem gegen Abend aufkommende Müdigkeit von einem Antrag zu unterscheiden
Damit das auch was bringt, würde ich aus dem soll ein muss machen. Dann zählen auch wirklich nur die mit Stimmkarte und Gähner und Strecker können konsequent ignoriert werden. --SD 17:23, 14. Mär. 2010 (CET)
  • im Antrag muss die gewünschte Dauer in Minuten\Sekunden enthalten sein
erspart (hoffentlich) eine Diskussion über die genaue Länge der Pause, diese kann natürlich weiterhin über einen Alternativantrag stattfinden!
  • Antrag auf Nennung der Anzahl Stimmberechtigter
eigentlich eine Selbstverständlichkeit, diesen Anträgen wurde mW bislang auch dann stattgegeben, wenn sie in der GO nicht festgeschrieben waren
  • Antrag auf Ablehnung einzelner Wahlhelfer
ist bereits im Paragraph Wahlleiter festgehalten und hier noch einmal extra als GO-Antrag formuliert
  • Antrag auf getrennte Wahlgänge
kann je nach Planung für die Wahlen auch als Antrag auf nicht getrennte Wahlgänge formuliert werden; beim LPT 2009 wurde die Vorstandswahl über einen Wahlgang durchgeführt, hier sollte auf Antrag eine Trennung möglich sein (AFAIR gab es diesen Antrag, er wurde (u.a.) abgelehnt, da keine entsprechenden Stimmzettel vorhanden waren und diese für getrennte Wahlgänge erst neu erstellt hätten werden müssen); beide Varianten haben Vor- und Nachteile!
  • Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge
Wenn eine Trennung möglich ist, sollte auch eine Reihenfolgeänderung möglich sein
  • Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes
mW bislang oft als Antrag eingebracht und auch angenommen, allerdings bislang nicht festgeschrieben

--Mopple 13:39, 14. Mär. 2010 (CET)


  • Zur Zulassung zum Landesparteitag wird vor Ort eine Registrierung eingerichtet. Sie besteht aus dem Generalsekretär und dem Schatzmeister des Landesverbands und aus Piraten, die von ihnen hierfür beauftragt wurden.
Ich würde aus Generalsekretär und dem Schatzmeister lieber mindestens 2 Mitglieder des Landesverbandsvorstands machen, sonst könnten wir Probleme bekommen, wenn einer von den beiden (oder beide) ausfällt.

--SD 17:23, 14. Mär. 2010 (CET)

Ich hätte gern noch eine Datenschutzerklärung der beauftragten Piraten drin. -- Laser 23:24, 7. Apr. 2010 (CEST)
Ich weiß nicht, ob das Teil der Geschäftsordnung ist, ansonsten stimme ich dir zu, dass eine entsprechende Erklärung vorliegen sollte! --Mopple 12:15, 9. Apr. 2010 (CEST)
Diese Erklärung wird in jedem Fall benötigt, wenn mit Mitgliederdaten hantiert wird, laut Vorstandsaussage muss das daher nicht extra in die GO eingetragen werden. --Mopple 22:19, 10. Apr. 2010 (CEST)
  • Auf der ML kam der Hinweis, dass die Verwendung von Mehrheitsbegriffen definiert werden sollte, d.h. hier müsste einfachen Mehrheit erläutert werden als mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen. --Mopple 22:43, 14. Mär. 2010 (CET)
  • Der Verweis auf die niedersächsische LPT-GO ist mMn nur bedingt anwendbar; Baden-Württemberg hat kein Quorum zur Beschlussfähigkeit, ebenso werden (Vorstands)Ämterwahlen in der Satzung und nicht in der GO geregelt. Allerdings könnte es sinnvoll sein, sich die Wahlverfahren für mehrere Alternativanträge noch einmal genauer anzuschauen. --Mopple 22:43, 14. Mär. 2010 (CET)
  • §2 (7) Sollte nur für Stimmengleichheit gelten, wenn es sonst zu viele Gewählte wären. Bsp. Kandidat 1 hat 20 Stimmen, K2 15, K3 und K4 je 10, K5 5 Stimmen und 3 sollen gewählt werden. Stichwahl zwischen K3 und K4. Aber keine Stichwahl, wenn K1 und K2 gleich viele Stimmen hätten. -- Laser 23:31, 7. Apr. 2010 (CEST)
Danke für den Hinweis^^ Stimmt, das ist so nicht eindeutig erkennbar, aber (zumindest meiner Meinung nach so gemeint, da es sich ja um gleiche Ämter handelt, ohne „Reihung“). Umformulierungsvorschlag: […] Gewählt sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen. Sollten wegen Stimmengleichheit zu viele Kandidaten gewählt werden, findet zwischen diesen den Kandidaten mit gleicher Stimmenzahl eine Stichwahl statt. Bei erneuter […] --Mopple 12:15, 9. Apr. 2010 (CEST)