BW:Kreisverband Reutlingen/Vorstand/GO

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140px Diese Geschäftsordnung hat sich der Vorstand des Kreisverbandes Reutlingen gegeben. Sie ist eine offizielle Aussage des Kreisverbandes Reutlingen der Piratenpartei Deutschland und ist am 2.8.2010 beschlossen worden. Sie ist daher gesperrt.

Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Reutlingen - Geschäftsordnung des Vorstandes

Vorstandsitzungen

Der Vorstand trifft sich regelmäßig im Abstand von höchstens 3 Monaten.

Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel per E-Mail eingeladen. Anstelle einer Einladung per E-Mail kann auch eine E-Mail an eine hierfür bestimmte Mailingliste oder eine Veröffentlichung auf der Vorstandsseite im Wiki erfolgen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung können an den Vorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.

Antragsberechtigt sind:

  • Die Mitglieder des Bundesvorstandes der Piratenpartei
  • Die Mitglieder des Landesvorstandes Baden-Württemberg der Piratenpartei
  • Die Mitglieder des Bezirksvorstandes Reutlingen.
  • Die Mitglieder des Kreisverbandes Reutlingen.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes oder bei Anträgen die sie selbst gestellt haben beziehungsweise für die sie als Ansprechpartner für den Vorstand bestimmt wurden. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden geleitet.

Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandsitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Vorstandsmitgliedern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt und im Wiki veröffentlicht. Das Protokoll ist vom Sitzungsleiter sowie dem Protokollanten zu unterzeichnen, mindestens aber von zwei Personen. Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen. Alle unterzeichneten Originale der Protokolle sind beim Vorsitzenden oder in dessen Verhinderung bei seinem Vertreter zu lagern.
Gemäß §4 der Bundessatzung können Beschlüsse des Vorstandes durch eine Vorstandsmehrheit als Interna gekennzeichnet werden. Diese werden, zusammen mit der Begründung des Verschlusses, protokolliert, der entsprechende Protokollabschnitt wird nicht veröffentlicht. In dem veröffentlichten Protokoll ist auf die Existenz von Interna hinzuweisen.

Aufgabenverteilung

Vorsitzender

Der Vorsitzende vertritt den Kreisverband nach außen sowie gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und dem Bezirksverband. Ihm obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands. In Zusammenarbeit mit den anderen Vorstandsmitgliedern und Piraten initiiert er Aktionen und führt diese durch.

Stellvertretender Vorsitzender

Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben und vertritt diesen. Ihm obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Kreisverbandes. Dazu zählen insbesondere das Dokumentationswesen, die Mitgliederverwaltung und die Technik. Insbesondere betreut er auch den Internetauftritt des Kreisverbandes inhaltlich. Er betreut zusammen mit dem Bezirksschatzmeister das Kreispostfach.

Kreisschatzmeister

Der Kreisschatzmeister verwaltet die Konten des Kreisverbandes und organisiert die Finanzen. Er erstellt einen Rechenschaftsbericht und verwaltet, zusammen mit dem Stv. Vorsitzenden, das Bezirkspostfach.

Verwaltung der Mitgliederdatenbank

Die Verwaltung der Mitgliederdatenbank obliegt dem Stv. Vorsitzenden in Kooperation mit dem Kreisschatzmeister.

Virtuelle und fernmündliche Vorstandssitzungen

Vorstandssitzungen finden in erster Linie real statt. Telefon- oder Audiokonferenzen sind möglich. Reale und virtuelle Treffen sind gleichberechtigt.

Entscheidungen abseits von Vorstandssitzungen

Der Vorstand ist auch abseits von Vorstandssitzungen beschlussfähig, sofern sich mindestens 60% der Vorstandsmitglieder zu der Entscheidung geäußert haben. Außerhalb von Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt.

Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Die Mitglieder des Kreisvorstandes erstatten persönlich und als Gruppe bei jedem Kreisparteitag Bericht. Mindestens eine Woche vor dem Kreisparteitag ist der Tätigkeitsbericht im Wiki zu veröffentlichen.

Umfang des Tätigkeitsberichts

Der Tätigkeitsberichts des Vorstandes umfasst insbesondere Berichte über

  • wichtige Entscheidungen des Vorstandes
  • die Anzahl und Art der Vorstandssitzungen
  • die Mitgliederentwicklung und die Entwicklung der Verbandsstruktur
  • Regelungen und Erfahrungen zur innerparteilichen Kommunikation

Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes

Beschlüsse des Vorstandes werden durch Unterschrift des Sitzungsleiters und des Protokollanten beurkundet, mindestens aber von zwei Vorstandsmitgliedern. Sofern kein Sitzungleiter bestimmt war, unterschreibt an seiner Stelle das nach dem Aufgabenbereich zuständige Vorstandsmitglied oder der Vorsitzende.

Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 2.8.2010 in Kraft.