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BW:Kreisverband Ravensburg-Bodenseekreis/wahlen/2013 bundestag/gemeinden/ravensburg

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Wahlwerbung und das Aufstellen von Wahlinformationsständen von Parteien ist 6 Wochen vor einer Wahl von der Antrags- und Erlaubnispflicht im Rahmen der Sondernutzung freigestellt.

Bitte Beachten Sie bei der Plakatierung Ihrer Wahlwerbung Folgendes:

keine Plakatierung an Bäumen, Verkehrszeichen, Ampeln, Verkehrseinrichtungen wie z. B. Absperrschranken, Baustelleneinrichtungen
keine Plakatierung, durch die eine Sichtbehinderung für den Verkehr entsteht
keine Plakatierung außerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen
keine Plakatierung auf den Mittelstreifen von Straßen
keine Plakatierung im direkten Kreuzungsbereich

Weitere "Spielregeln":

maximal 200 Plakate bis zu einer Größe DIN A 0 je Plakat im gesamten Stadtgebiet
maximal 15 Großflächentafeln je Partei im gesamten Stadtgebiet 
zusätzlich werden für alle Parteien 15 städtische Großtafeln zur Verfügung gestellt
das Rechts- und Ordnungsamt regt grundsätzlich an, Wahlinformationsstände und Großflächenplakate im Vorfeld abzustimmen