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BW:Kreisverband Ravensburg-Bodenseekreis/wahlen/2013 bundestag/gemeinden/ravensburg
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Wahlwerbung und das Aufstellen von Wahlinformationsständen von Parteien ist 6 Wochen vor einer Wahl von der Antrags- und Erlaubnispflicht im Rahmen der Sondernutzung freigestellt.
Bitte Beachten Sie bei der Plakatierung Ihrer Wahlwerbung Folgendes:
keine Plakatierung an Bäumen, Verkehrszeichen, Ampeln, Verkehrseinrichtungen wie z. B. Absperrschranken, Baustelleneinrichtungen keine Plakatierung, durch die eine Sichtbehinderung für den Verkehr entsteht keine Plakatierung außerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen keine Plakatierung auf den Mittelstreifen von Straßen keine Plakatierung im direkten Kreuzungsbereich
Weitere "Spielregeln":
maximal 200 Plakate bis zu einer Größe DIN A 0 je Plakat im gesamten Stadtgebiet maximal 15 Großflächentafeln je Partei im gesamten Stadtgebiet zusätzlich werden für alle Parteien 15 städtische Großtafeln zur Verfügung gestellt das Rechts- und Ordnungsamt regt grundsätzlich an, Wahlinformationsstände und Großflächenplakate im Vorfeld abzustimmen