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BW:Kreisverband Ravensburg-Bodenseekreis/wahlen/2013 bundestag/gemeinden/leutkirch

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Vorschriften

  • Plakatieren ab KW 33
  • maximal nur 50 Plakate aufhängen
  • Plakatträger dürfen nicht an Kreuzungen, Verkehrszeichen, -einrichtungen, Bäumen und Buswartehäuschen angebracht werden.
  • Großplakate sind unter Berücksichtigung der unter Nr. 1 bis 5 genannten Auflagen nur an den Einfallsstraßen (Memminger Straße, Wurzacher Straße, Wangener Straße, Kemptener Straße, Isnyer Straße) gestattet.

Plakattafeln

  • Kornhausplatz
  • Albrecht-Dürer-Straße (Siedlung Pfingstweide, gegenüber dem Kindergarten)
  • Kemptener Straße (neben der Trafostation vor dem Kinderheim St. Anna)
  • Poststraße (am Kreisverkehr „Neue Welt“)

Infostände

Für die Aufstellung von Infoständen benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Diese können Sie bei uns beantragen und ist gebührenfrei. Bitte teilen Sie uns hierzu rechtzeitig vorher den Tag und geplanten Standort des Infostandes mit.