Die Daten werden täglich aktualisiert.
BW:Kreisverband Ravensburg-Bodenseekreis/wahlen/2013 bundestag/gemeinden/baindt
die Aufstellung von Werbeträgern (Plakative Werbemaßnahmen) innerhalb der geschlossenen Ortslage dürfen in einem Zeitraum von 8 Woche vor der Bundestagswahl und 1 Woche nach der Bundestagswahl aufgehängt werden.
Die Erlaubnis wird unter folgenden Auflagen und Bedingungen erteilt:
1. Plakatträger dürfen nicht an Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie an Bäumen angebracht werden. Das Lichtraumprofil an Straßen und Gehwegen ist einzuhalten.
2. Es ist verboten, Plakate direkt an Bäumen, Mauern, Gebäudeteilen und sonstigen Unterlagen anzubringen.
3. Jegliche Sichtbehinderung in Einmündungsbereichen ist auszuschließen. Der Straßen- und Fußgängerverkehr darf durch die Plakatträger nicht gefährdet werden.
4. Die Plakatträger sind nach Ablauf der Genehmigungsfrist unverzüglich zu entfernen.
5. Werden Plakatträger auf Privatgrundstücken aufgestellt, so ist das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorher einzuholen. Vorgenannte Auflagen und Bedingungen gelten auch in diesen Fällen.
6. Der Erlaubnisinhaber hat die Gemeinde Baindt von allen aus dieser Erlaubnis sich ergebenen Haftungsansprüchen freizusprechen.
7. Es dürfen insgesamt 6 Plakatträger in DIN A 1 für die Zeit von 8 Wochen aufgestellt werden.
Hinweis:
Bei Nichtbeachten der vorstehend genannten Auflagen und Bedingungen wird diese Erlaubnis widerrufen. Plakatträger, die entgegen den vorgenannten Auflagen und Bedingungen aufgestellt wurden, werden im Wege der Ersatzvornahme nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz entfernt. Die Kosten der Ersatzvornahme betragen mindestens 100,00 €.
Die Nichtbeachtung vorstehender Auflagen und Bedingungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 500,00 € geahndet werden kann.