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BW:Kreisverband Ravensburg-Bodenseekreis/wahlen/2013 bundestag/gemeinden/aulendorf
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Infostände sowie Plakatierungen müssen rechtzeitig beantragt werden. Für einen Infostand würde ich Ihnen den Donnerstagvormittag auf dem Wochenmarkt empfehlen. Unsere Marktleitung wird Ihnen gerne einen Platz zuweisen.
Plakatgenehmigungen sind mit folgenden Auflagen und Bedingungen verbunden:
Das Aufstellen der Tafeln darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigen. Die Tafeln müssen insbesondere sturmsicher montiert sein. Durch diese Erlaubnis werden Sie von der Haftung nicht entbunden. Nach Beendigung der Veranstaltung müssen die Tafeln unverzüglich wieder entfernt werden. Befestigungsmaterial oder ähnliches ist vollständig zu entfernen. Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen befestigt werden. Das Plakatieren an Bäumen ist ebenso nicht erlaubt. Die Plakate müssen so hoch hängen, dass Fußgänger und Radfahrer nicht gefährdet werden (Plakat-Unterkante 2 Meter)