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BW:Kreisverband Ravensburg-Bodenseekreis/ltw-bw-2016/WO

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Wahlordnung

§1 Begriffe

(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen.

(2) Wählbar als Direktkandidat zur Landtagswahl 2016

Wählbar ist jeder für die Landtagswahl Wahlberechtigte, der nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in dem Wahlkreis, in dem die Kandidatur erfolgt, ist nicht erforderlich, aber das Innehaben einer Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt in Baden -Württemberg mindestens drei Monate vor dem Wahltag.

(3) Zur Bestimmung von Reihenfolgen für Vorstellungs-/Fragerunden können die betroffenen Personen sich in Absprache einigen oder es wird ein Losverfahren verwendet.

(4) Alle Wahlgänge zur Aufstellung von Kandidaten für die LTW finden geheim statt.

§2 Wahlverfahren

Approval Voting (Wahl durch Zustimmung). Es gibt ein Feld "Ja" für jeden Kandidaten. Gewählt ist der Kandidat mit den meisten Stimmen, der über das Quorum von 50% der abgegebenen gültigen Stimmen gekommen ist. Enthaltungen zählen nicht. Ein "Nein" Feld auf dem Stimmzettel kann ausgefüllt werden, und hat die selbe Bedeutung wie ein leer gelassenes "Ja" Feld. Auf dem Stimmzettel darf nur ein Kreuz in Form eines X in den vorgesehenen Feldern gemacht werden. Ein Kreuz kann durch einen deutlichen waagrechten Strich entfernt werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Wahl_durch_Zustimmung

§3 Kandidatenvorstellung

(1) Der Versammlungsleiter öffnet die Kandidatenliste. Alle stimmberechtigten Mitglieder können Kandidaten, auch sich selbst, vorschlagen. Nach angemessener Zeit schließt der Versammlungsleiter die Kandidatenliste. Sie kann nicht wieder eröffnet werden.

(2) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm maximal 10 Minuten vorzustellen. Die Reihenfolge ergibt sich aufsteigend aus der Kandidatennummer.

(3) Nach der Vorstellung eines Kandidaten können die Mitglieder der Versammlung den Kandidaten maximal 10 Minuten befragen

(4) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung und Befragung beginnt der erste Wahlgang.