BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Inneres/Datenschutz

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Datenschutz

  • Titel: Datenschutz
  • SortKey: ABE
  • Status: Angenommen2010.1
  • Ansprechpartner: Tauss
  • Sub-AG: Inneres
  • Ausarbeitung: erfolgt via Pad
  • Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Offizielle Aussage der Piratenpartei

Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.

Textvorschlag

Datenschutz

Datenschutz ist ein Grundrecht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon 1983 festgestellt, als es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung begründete.

Mit zunehmender Wandlung zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft gewinnt der Datenschutz an Bedeutung. Immer mehr Informationen über unser tägliches Leben liegen heute in elektronischer Form vor und können automatisiert verarbeitet und zusammengeführt werden.

Deswegen gilt es, die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) noch konsequenter in den Vordergrund zu stellen, denn Datenschutz wird nicht allein durch technische Maßnahmen erreicht, sondern insbesondere durch organisatorische.


 

1. Vorschlag

  • Das Land soll in Sachen IT Sicherheit (neue Bedrohungslage) ein Vorreiter sein
    • Das ist viel zu allgemein, mit "Sicherheit gegen Bedrohungen" kann man auch alle möglichen Beschränkungs- und Überwachungsmaßnahmen begründen.

2. Vorschlag Jörg Tauss:

      • Datenschutz ist Grundrechtsschutz in einer demokratischen Wissens- und Informationsgesellschaft. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte informationelle Selbstbestimmung ist unser Ausgangspunkt für ein neues Datenschutzgesetz in Baden- Württemberg. Die Erhebung und Verwendung von Daten muss grundsätzlich freier Selbstbestimmung unterliegen.

Der Landesdatenschutzbeauftragte wird zugleich Beauftragter für Informationsfreiheit und Akteneinsicht. Sein Amt wird gestärkt. Nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins wollen wir ein Unabhängiges Landeszentrum Datenschutz mit zusätzlicher wissenschaftlicher Kompetenz schaffen. Das neue Landesdatenschutzgesetz soll bundesweit Vorbildcharakter für die Datenschutzgesetze der Bundesländer haben und das Prinzip Stärkung des Selbstdatenschutzes und Datenschutz durch Datenvermeidung verwirklichen. Die allgemeinen Datenschutzgrundsätze müssen für den öffentlichen wie auch für den nichtöffentlichen Bereich gelten. Juristische Personen werden in den Schutzbereich des neuen Landesdatenschutzgesetzes mit einbezogen.

Wir wollen ein landesgesetzlich verankertes qualitätssicherndes Datenschutzaudit für die baden- württembergische Wirtschaft, da der Bund dem Gesetzgebungsauftrag aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bisher nicht nachgekommen ist. Mittels der freiwilligen Auditierung wird der Datenschutz für solche Firmen und Verwaltungen zu einem Wettbewerbsvorteil, die für sich, ihre Kunden oder Bürger und über deren gesetzlichen Verpflichtungen hinaus Selbstdatenschutz und Systemdatenschutz gewährleisten,

Datenschutz ist für uns eine Seite der Medaille, deren andere Seite die Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT- Sicherheit) ist. Viel zu oft wurde diese unter dem Vorwand der Stärkung von innerer Sicherheit gefährdet. Ein Beispiel hierfür ist die Onlinedurchsuchung, die dem Bundeskriminalamt die Implentierung von Trojanern in den Rechnern verdächtiger Personen erlaubt.

Wir fördern dem gegenüber sichere Software, die dem Bürger mehr Schutz bietet. Eine Unterscheidung in gute und böse Trojaner ist dabei nicht möglich. Das Land Baden- Württemberg soll im Bundesrat nur noch solchen Gesetzesvorlagen zustimmen, die den Anforderungen von Datenschutz, IT- Sicherheit und Netzneutralität entsprechen.

3. Vorschlag

  • Stärkung des Landesdatenschutzbeauftragten
    • Auch Kontrolle von privaten Unternehmen -

Kommentar Tauss: Beides ist mit meinem Vorschlag abgedeckt

    • Härtere Strafen bei Datenschutzverletzungen -

Kommentar Tauss: M.E. nicht nötig, da es in der Vergangenheit eher ein Verfolgungsproblem denn ein Bestrafungsproblem gab.

    • hier fehlt noch mehr....
      • IT-Sicherheit wird oftmals mit teurer Hard- und Software erkauft weil die eogentlich notwendigen vorgehen (Schulung, Einschränkungen, Datenvermeidung, ganzheitliche Betrachtung, Risiko eingehen) unliebsame Management Entscheidungen bedürfen. Effektiv ist dies aber nicht... --eckes

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