BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Bildung/Bundeszuständigkeit

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Bundeszuständigkeit

  • Titel: Bundeszuständigkeit
  • SortKey: BDACB
  • Status: Angenommen2010.1
  • Ansprechpartner: Käptn Blaubär, Jasenka
  • Sub-AG: Bildung
  • Ausarbeitung: erfolgt via Pad
  • Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Offizielle Aussage der Piratenpartei

Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.

Textvorschlag

Vergleichbarkeit und bundesweiter Rahmen

Um die Vorteile des föderativen Schulsystems mit den Vorteilen eines zentral geregelten Bildungssystems zu verbinden, fordern wir mehr Richtlinienkompetenzen für den Bund. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Vergleichbarkeit von Abschlüssen, Strukturausgleich und Freizügigkeit.


 

Siehe ersten Teil Bildungsstandards

Bundeseinheitliche Bildungsziele, keine Bundeszuständigkeit


Bearbeiter

Langfassung

  1. Um den Umzug von einem Bundesland in ein andere für Familien mit schulpflichtigen Kindern zu erleichtern, setzen wir uns für bundeseinheitliche Lehrpläne und Abschlussprüfungen ein.
  2. Von bundeseinheitlichen Lehrplänen abweichende Schulfächer – z.B. Sprache des Nachbarlandes - sollen möglich bleiben. Allerdings dürfen diese Fächer nicht mehr als 10% der Gesamtunterichtszeit je Schuljahr einnehmen. Weiterhin dürfen solche Fächer nicht versetzungsrelevant sein und in die Gesamtnote eingehen.
  3. Wir fordern daher die Schulpolitik in Bundeszuständigkeit zu übergeben.
  4. Wenn sich das nicht erreichen lässt (Gundgesetzänderung nötig) sollten Schulen verpflichtet werden eine bundeseinheitliche Abschlussprüfung anzubieten.
  5. Ergänzung Diskussion der Bundes AG-Bildung | Konsenzvorschlag pro Bund:(29-Bund:15-Land) Meinungsbild bis Januar 2010

Begründung

Die heutige Arbeitswelt erwartet auch räumliche Flexibilität von den Arbeitnehmern. Wenn Eltern von einem Bundesland in ein anderes umziehen müssen, werden für die Kinder die unterschiedlichen Lehrpläne zu einem Problem. Mancher Stoff wird ihnen gar nicht vermittelt, weil er im Lehrplan des neuen Bundeslandes schon in einem vorhergegangenen Schuljahr behandelt wurde, während er im Alten noch gekommen wäre. Anderer Stoff wird dem Schüler dagegen doppelt vermittelt. In den Unternehmen ist man oft der Meinung, das Schulabschlüsse – insbesondere das Abitur – aus verschiedenen Bundesländern unterschiedlich zu bewerten sind. Es werden darum in manchen Personalabteilungen Korrekturfaktoren benutzt um die Noten eines Bundeslandes mit denen eines Anderen vergleichen zu können. Dieses Verfahren ist intransparent und kann Absolventen aufgrund ihrer Herkunft benachteiligen. Eltern, aber auch Schüler werden die bundeseinheitliche Prüfung nachfragen, wenn sie angeboten wird. Weil zwei Prüfungen anzubieten aufwändiger ist als nur eine, werden vermutlich nach und nach einige Bundesländer auf eigene Prüfungen verzichten. 91% der deutschen Eltern haben 2009 die Abschaffung der Länderzuständigkeit im Bildungswesen gefordert.FORSA -Abschaffung der Bildungshoheit der Länder]

Grundgesetzproblematik

Forderung 3 würde eine Grundgesetzänderung erforden, weil Schulbildung Ländersache ist. Laut Artikel 30 ist alles Länderangelegenheit, wenn nicht an ander Stelle im Grundgesetz etwas anderes steht. Ich habe aber für die Bildung keine Ausnahme gefunden. Und in Artikel 23 wird sogar explizit erwähnt, dass die Länder bei der schulischen Bildung die alleinige Gesetzgebungsbefugnis hat. Allerdings könnte man laut Artikel 79 durch ein 2/3-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat diese Zuständigkeit ändern.

Vorlage auf Bundesebene

Um die Vorteile des föderativen Schulsystems (allen vornweg das Subsidiaritätsprinzip) mit den Vorteilen eines zentral geregelten Bildungssystems (insbesondere Gleichbehandlung) zu verbinden empfiehlt die AG Bildung mehr Richtlinienkompetenzen für den Bund. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Vergleichbarkeit von Abschlüssen, Strukturausgleich, Freizügigkeit und ....

Die bisherigen Abstimmungen zwischen den Ländern (z.B. Kultusministerkonferenz) sollen mit verbindlichen Zielvorgaben durch den Gesetzgeber manifestiert werden. Dies ist ein realistischer Schritt der keine weitreichenden Veränderungen des Bildungssystems erfordert. Mit diesen Rechten ausgestattet können ...

Die Piratenpartei spricht sich für eine Aufnahme des Rechts auf Bildung (analog dem §14 der EU Grundrechte-Charta) unter gleichen Bedingungen für Alle in das Grundgesetz aus.

Die Landesverbände der Piratenpartei bearbeiten landesspezifische Themen und schlagen konkrete Verbesserung für das jeweilige Bildungssystem vor. Dabei gibt es aber ein gemeinsames Ziel: Erziehung und Bildung bei denen alle Schüler die gleichen Entwicklungschancen haben und eine notwendige Förderung erhalten - unabhängig vom Wohnort, sozialem, körperlichem oder intellektuellem Hintergrund. Die Piratenpartei möchte den Stellenwert der Bildung in der Gesellschaft verbessern. Die Verbesserungen beim Bildungssystem haben dabei immer die Interessen der Kinder und Jugendlichen im Fokus.

Konsenz

Die in der Bundes-AG formulierte Forderung[1]:

Forderung - Parteiprogramm:
Auf Basis bildungspolitischer Erkenntnisse und der Diskrepanz zu derzeit tatsächlich herrschenden Bildungs-Mißständen in der BRD
wird die zügige Umsetzung der Bildungs-Empfehlungen des IQB auf Bundes und Länderebene von der Piratenpartei gefordert. 
Zur Gewährleistung bundeseinheitlicher Bildungsstandards in allen Bundesländern übernimmt das ausführende Organ der Bundesregierung 
auf Bund-Länderebene die qualitätsführende Kontrolle und Evaluation.
Sie berücksichtigt die demokratischen Grundsätze der EU Grundrechte-Charta: Kap.II, Art.14 -Recht auf Bildung-
  

Behandlung in der Klausur

Abschnitt aus dem Klausur-Protokoll vom 13.02.2010 dazu:

* Problem: Würde Grundgesetzänderung erfordern
* Vorschlag: Bund sollte Richtlinie für Standards vorgeben.
* Piraten setzen sich für bundeseinheitliche Regelungen ein (u.a. auch Schulbücher)
* Grundproblem: Der Bund müsste eigentlich mehr Weisungsbefugnis bekommen.
* Beseitigung des Kooperationsverbots (zwischen Bund und Land) Lex-Koch
   o mehrheitlich angenommen

Vorschlag unter geändertem Titel

Weil eine wirkliche Bundeszuständigkeit nur per Grundgesetzänderung umsetzbar wäre, hier ein geänderter Vorschlag, der auch das Meinungsbild "Bundesangelegenheit" und die Diskussion in der Klausur berücksichtig.

Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern und dem Bund in der Bildungspolitik

Die Piratenpartei möchte, dass alle Schüler die Entwicklungschancen haben und eine notwendige Förderung erhalten - unabhängig vom Wohnort, sozialem, körperlichem oder intellektuellem Hintergrund. Darum soll die Zusammenarbeit in der Kultusministerkonferenz intensiviert werden. Ziel dieser Zusammenarbeit eine Angleichung zwischen den Bundesländern sein. Dadurch soll es für Schüler leichter werden, die umzugsbedingt auf die Schule eines andern Bundeslandes wechseln müssen. Weiterhin wird dann öfters ein kostengünstiger Großeinkauf von Lehrmitteln möglich sein.

Um diesem Ziel mehr Nachdruck zu verleihen soll der Bund Empfehlungen für Mindeststandards festlegen dürfen, insbesondere für Kernfächer. Sollten es die Mehrheitsverhältnisse in Bund und Ländern ermöglichen, werden wir uns dafür einsetzen, das Grundgesetz so zu ändern, dass der Bund Mindeststandards verpflichtend festlegen darf.

Die Piratenpartei möchte aber auch die Vorteile des föderalen Systems bewahren, nämlich besser auf regionale Unterschiede eingehen zu können und mehr Erfahrungen durch unterschiedliche Herangehensweisen zu erlangen. Darum soll es Bundesländern und Schulen weiterhin möglich sein, neben den Kernfächern weitere Fächer anzubieten. Um die Weiterentwicklung des Bildungssystems zu fördern, wollen wir auch das Verbot der direkten Kooperation zwischen Bund und einzelnen Schulen abschaffen.

Um die Bedeutung der Bildung zu unterstreichen, setzt sich die Piratenpartei auch für die Aufnahme des Rechts auf Bildung (analog dem Artikel 14 der EU Grundrechte-Charta) unter gleichen Bedingungen für alle in das Grundgesetz aus.

Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung
29.08.2009 In Arbeit Auf dem LPT vorgelegt und zurückgezogen
05.11.2009 In Arbeit Rüberkopiert vom Wahlprogrammvorschlag
07.01.2010 In Arbeit Ergänzt aus Bundes AG Bildung --jw
24.02.2010 In Arbeit Abschnitt "Grundgesetzproblematik" ergänzt
14.03.2010 In Arbeit Abschnitt "Behandlung in der Klausur" ergänzt
23.03.2010 In Arbeit Käptn Blaubär: Abschnitt "Vorschlag unter geändertem Titel" ergänzt
05.04.2010 Ostern Ostermumble