BW:Antragsportal/SÄA0011

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80px Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag BW 2020.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Vorlage:Baustein2

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA0011
Einreichungsdatum
Antragsteller

Septerra

Antragstyp [[BWAntragTyp::Vorlage:Antragstyp BW]]
Zusammenfassung des Antrags Siehe Titel
Datum der letzten Änderung 11.10.2020
Status des Antrags

Vorlage:Prüficon

Abstimmungsergebnis

Vorlage:Abstimmungsergebnis

Antragstitel

Kreisorganisationen streichen

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, den §15 - Kreisorganisationen ersatzlos zu streichen.

Antragsbegründung

Kreisorganisationen sind per Satzung keine Gebietsgliederungen im Sinne des § 7 PartG. Dies bedeutet, dass eine entsprechend gegründete Organisation im Falle von Untätigkeit oder sonstigem negativem Auffallen, nicht durch eine OM aufgelöst werden kann und weiter als Gebietsleiche existiert auch eine Ahndung bei Fehlverhalten kann nicht umgesetzt werden.

Ferner kann eine Gruppe sich nach Vereinsrecht generell selbst gründen, ohne zusätzlichen Aufwand für die Partei zu produzieren. Einen, in der Satzung verankerten, Kreisgruppensprecher, der keine Beauftragung durch den Landesvorstand erhält, ist letztlich ledigliche eine weiterhin, ohne besonderen Status, existente Person.

Konkurrenzanträge