BE Diskussion:2009-10-18 - Protokoll Vorstandssitzung Landesverband Berlin

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Bundesweite Parteiausweise

  • wozu überhaupt ein neues Layout? Es gibt immer noch genug Piraten die überhaupt auf einen Ausweis warten. Die würden dann ja noch länger warten... --HerrW 18:30, 7. Okt. 2009 (CEST)
  • Ich wäre für Hintergründe wie diesen http://farm3.static.flickr.com/2544/3860615556_46c565d46a.jpg Paulbln 10:48, 8. Okt. 2009 (CEST)
  • und wenn schon neue Ausweise dann doch technisch so gestalten das sie später auch für LD Abstimmungen benutzt werden können !!--Deuterium 12:06, 3. Nov. 2009 (CET)

Landes-Regelung Befreiungen und Ermäßigungen

Vorschlag Amon:

(1) Diese Beitragsregelung spricht von Vergünstigungen im Falle von Beitragsbefreiungen bzw -ermäßigungen.

Diese Begrifsbestimmung ist in dieser Beitragsregelung unnötig, 2.1 sieht keine Befreiung vor.

(2) Vergünstigungen werden genehmigt, wenn ein schriftlicher Antrag vorliegt. Dieser kann formlos unter Bezugnahme auf diese Beitragsregelung gestellt werden.

schriftlicher Antrag und formlos widerspricht sich
Gegenvorschlag:
(1) Beitragsermäßigungen können auf Antrag gewährt werden. Der Antrag ist schriftlich unter Bezugnahme auf diese Beitragsregelung an den Generalsekretär des Landesverbandes Berlin zu stellen.

(2.1) der ermäßigte Beitrag beträgt 1€/Restmonat und soll nach Möglichkeit im Ganzen gezahlt werden.

Restmonat von was?
Gegenvorschlag:
(2) Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 1/3 des regulären Beitragssatz pro angefangenem Monat des laufenden Geschäftsjahres. Er ist in einer Summe an den Landesverbandes Berlin zu entrichten.

(3) Eine Vergünstigung darf beantragt werden, wenn der betreffende Pirat

 * Schüler ist,
 * Student ist,
 * Sozialleistungen vom Staat bezieht 
 * schwerbehindert ist
  oder
 * eine beliebige Kombinationen der o.g. Punkte vorliegt.
Gegenvorschlag:
(3) Zu Beitragsermäßigungen berechtigt sind folgende Personen auf Nachweis:
* Schüler
* Studenten
* Schwerbehinderte
* Bezieher von Sozialleistungen

(4) Genehmigte Vergünstigungen sind für maximal ein Jahr gültig. Sollte der Grund für die Vergünstigung über diesen Zeitraum fortbestehen, muss der betroffene Pirat einen erneuten Antrag stellen. Fällt der Grund innerhalb des genehmigten Zeitraumes weg, verpflichtet sich der Pirat diesen Umstand 14 Tagen mitzuteilen. Nach Wegfall der Vergünstigung gilt der normale Beitragssatz für die verbleibenden Monate.

an mehreren stellen zu unklar formuliert
Gegenvorschlag:
(4) Genehmigte Vergünstigungen verlieren ihre Gültigkeit zum Ende eines Geschäftsjahres. Sollte der Grund für die Vergünstigung über das Ende eines Geschäftsjahres fortbestehen, ist erneut ein Antrag auf Beitragsermäßigung zu stellen. Fällt der Grund der Beitragsermäßigung innerhalb eines Geschäftsjahres weg, verpflichtet sich der Antragsteller diesen Umstand innerhalb von 14 Tagen dem Generalsekretär des Landesverbandes Berlin anzuzeigen. Nach Wegfall der Vergünstigung ist der regelmäßige Beitragssatz für die verbleibenden Monate des Geschäftsjahres fällig. Der Differenzbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe in einer Summe an den Landesverband Berlin zu entrichten.

(4.1) Bei Schwerbehinderung entfällt die Beschränkung der Vergünstigung auf ein Jahr. Sie wird so lange gewährt, wie die Schwerbehinderung vorliegt.

Gegenvorschlag:
(5) Bei Schwerbehinderung entfällt die Beschränkung der Vergünstigung auf das laufende Geschäftsjahr. Sie wird so lange gewährt, wie die Schwerbehinderung fortbesteht.

(7) Verliert eine der o.g. Klauseln ihre Gültigkeit, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Klauseln.

Eine salvatorische Klausel ist hier, ebenso wie in allen bestehenden Satzungen der PP, nicht nötig und kann weggelassen werden.


Vorschlag Matthias gesamt:

Auf der Grundlage von §2 (3) Finanzordnung erlässt der Vorstand der Piratenpartei Deutschland Landesverband Berlin nachfolgende Beitragsreglung:

(1) Beitragsermäßigungen können auf Antrag gewährt werden. Der Antrag ist schriftlich unter Bezugnahme auf diese Beitragsregelung an den Generalsekretär des Landesverbandes Berlin zu stellen.

(2) Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 1/3 des regulären Beitragssatz pro angefangenem Monat des laufenden Geschäftsjahres. Er ist in einer Summe an den Landesverbandes Berlin zu entrichten.

(3) Zu Beitragsermäßigungen berechtigt sind folgende Personen auf Nachweis:

* Schüler
* Studenten
* Schwerbehinderte
* Bezieher von Sozialleistungen

(4) Genehmigte Vergünstigungen verlieren ihre Gültigkeit zum Ende eines Geschäftsjahres. Sollte der Grund für die Vergünstigung über das Ende eines Geschäftsjahres fortbestehen, ist erneut ein Antrag auf Beitragsermäßigung zu stellen. Fällt der Grund der Beitragsermäßigung innerhalb eines Geschäftsjahres weg, verpflichtet sich der Antragsteller diesen Umstand innerhalb von 14 Tagen dem Generalsekretär des Landesverbandes Berlin anzuzeigen. Nach Wegfall der Vergünstigung ist der regelmäßige Beitragssatz für die verbleibenden Monate des Geschäftsjahres fällig. Der Differenzbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe in einer Summe an den Landesverband Berlin zu entrichten.

(5) Bei Schwerbehinderung entfällt die Beschränkung der Vergünstigung auf das laufende Geschäftsjahr. Sie wird so lange gewährt, wie die Schwerbehinderung fortbesteht.

(6) Die Genehmigung des Antrages erfolgt durch den Generalsekretär des Landesverbandes Berlin. Er hat den Vorstand des Landesverbandes Berlin regelmäßig auf den Vorstandssitzungen über die Zahl der Anträge (unterteilt in Genehmigungen und Ablehnungen) zu informieren.

(7) Wird ein Antrag abgelehnt, hat der Antragsteller das Recht schriftlich Widerspruch beim Vorstand des Landesverbandes Berlin einzulegen. Wird seinem Antrag auch dann nicht stattgegeben, muss er auf Wunsch vom Vorstand des Landesverbandes Berlin angehört werden. Das Ergebnis ist zu protokollieren. --Pitty 13:30, 18. Okt. 2009 (CEST)