BE:Satzung/Änderung/Vorschläge/2009-11-11 Zur Integration von Liquid Democracy

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Liebe Freunde,

nachdem ich den Entwurf von Jan und Florian ein paar Mal gelesen habe, finde ich ihn sogar prinzipiell gut, aber nach wie vor sehe ich zwei Probleme: 1. ein Parteiorgan völlig ohne Kompetenzen ist ein widersprüchliches Konstrukt, 2. ein Parteiorgan, das auf vollständig ungetesteter Technik und Prozessen basiert, die auch komplett ausserhalb der Satzung definiert sind, und damit nur Platzhalter wird für etwas, das komplett ausserhalb der Satzung liegt, ist für mich eine angreifbare Konstruktion.

Daher habe ich mir noch ein paar Gedanken gemacht, wie die Satzung sinnvollerweise im jetzigen Stadium um Liquid Democracy erweitert werden könnte (siehe unten).

Natürlich wird das vielen zu lang sein und das offenbar allseits beliebte Juristendeutsch ist es auch nicht.

Aber es beschreibt die Dinge, wie sie sind. Wo Himbeermarmelade drin ist, steht auch Himbeermarmelade drauf. Dies ist nach meiner Erfahrung die beste Herangehensweise bei der Gestaltung von Verträgen: Rechtssicherheit durch klare, möglichst eindeutige Beschreibung der Intention.

Hansb 15:35, 11. Nov. 2009 (CET)

PS.

Die Entfernung von §7 (Entwurf von Hans-Jürgen), bzw. eine entsprechende Änderung in "der Berliner Verband organisiert sich in Squads und Crews" ist interessant, allerdings wäre hierzu noch die Frage zu lösen, wie man mit der BVV-Wahl umgeht, die ja entsprechend der Bezirksgrenzen läuft.

Sofern die Willensbildung per LD und nicht per Delegierte stattfindet, könnten Bezirksverbände und Squads und Crews nebeneinander existieren, wobei Bezirksverbände nur Kompetenz besitzen würde für Bezirksfragen, die nicht per Delegierte auf die Landesebene übertragbar ist.

Letzteres wäre ggf. noch für die Satzung zu formulieren und scheint mir die beste Variante zu sein, da es ein Nebeneinander von Crews, Ortsgruppen und Squads erlaubt. Letztlich wäre die Ortsgruppe dann einfach ein Squad, der nur Piraten aus dem Bezirk zulässt und sich um Bezirksfragen kümmert.

Insgesamt reduziert sich das also darauf, Delegierte in der Satzung auszuschliessen.


§22 Liquid Democracy

Meinungsbildung in der Partei zur Ausgestaltung von Parteiprogrammen, sowie als Orientierung für Vorstände und Parlamentarier, hat nicht über ein konventionelles Delegiertensystem zu erfolgen, sondern über Methoden und Werkzeuge, die geeignet sind basisdemokratischen Diskurs und Meinungsbildung direkt zu unterstützen, sowie die Ergebnisse dieser basisdemokratischen politischen Meinungsbildung auf Landesverbands- und Parteiebene aufzubereiten und zu verdichten.

Die Piratenpartei versteht den Einsatz und die aktive Weiterentwicklung solcher Methoden und Werkzeuge, unter Einbeziehung neuester Online-Technologien und unter dem Titel "Liquid Democracy", als Teil ihres gesellschaftlichen Engagements im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung demokratischen gesellschaftlichen Zusammenhalts durch bürgerliche Partizipation.

Aus technischen Gründen verstehen sich diese Meinungsbilder zunächst unverbindlich und die betroffenen Parteiorgane sind lediglich angehalten, sie bei ihren Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen und den Einfluss der relevanten Meinungsbilder auf getroffene Entscheidungen transparent zu dokumentieren. Sobald die verfügbaren technischen Werkzeuge dies zulassen, sowie nach einer angemessenen Testphase, werden diese unverbindlichen Meinungsbilder um für alle Parteimitglieder zugängliche verbindliche Online-Abstimmungen erweitert.