BE:Beschlussantrag Vorstandssitzung/2014-05-04/04
Neuer §4c Abs.(1) – Zweierbeschlüsse |
NR: 2014-05-04/04 |
- Text
- "§ 4c Abs(1) der Geschäftsordnung des Landesvorstandes wird um den Punkt Beschluss von Beauftragungen in den Geschäftsbereichen Beschluss durch den für die Beauftragung betreffenden Geschäftsbereich verantwortliches Vorstandsmitglied und ein beliebiges weiteres Vorstandsmitglied erweitert. Neue Version § 4c Zweierbeschlüsse (1) Für folgende Sachverhalte können jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes Beschlüsse fällen: Reisekosten bis zu einer Höhe von 300,00 € Beschluss durch den Schatzmeister und das für den jeweiligen Geschäftsbereich zuständige Vorstandsmitglied Beschluss von Beautragungen in den Geschäftsbereichen Beschluss durch für den die Beauftragung betreffenden Geschäftsbereich verantwortliches Vorstandsmitglied und ein beliebiges weiteres Vorstandsmitglied "
- Begründung
- Bisher steht die Befugnis dazu nur in §5. Das ist umständlich. Mit der Änderung wird nochmal deutlich gemacht, dass Beauftragungen unter Zweierbeschlusskompetenz fallen.
- LiquidFeedback
- Antragsteller
- Denis
- Ergebnis
- angenommen
- Dafür
- einstimmig
- Dagegen
- Enthaltung
- Umsetzungsverantwortlich
- .
- Link zum Beschlussantrag
- BE:Beschlussantrag Vorstandssitzung/2014-05-04/04
- Link zum Protokoll
- [[{{{Protokoll}}}]]
Hallo: 04/04