BE:Beschlussantrag Vorstandssitzung/2014-04-06/03

Rechtsbehelfsbelehrung bei Zustellung von Ordnungsmaßnahmen

NR: 2014-04-06/03
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Text
"Der Landesvorstand wird in Zukunft ohne Anerkennung einer Schuld oder Rechtspflicht bei Zustellung von Ordnungsmaßnahmen Rechtsbehelfsbelehrungen beifügen. Diese beinhalten mindestens: die Information, dass Einspruch eingelegt werden kann die Information, wo der Einspruch eingelegt werden kann die Information, wie und innerhalb welcher Frist der Einspruch eingelegt werden muss "
Begründung
Es steht zwar in der Satzung, aber die Erfahrung zeigt, dass Leute diese nicht präsent haben. Es kostet uns wenig, diese Informationen hinzuzufügen und ist für eine Partei, die sehr auf rechtsstaatliche Prinzipien achtet, sauberer. Das LSG findet das auch gut.
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Antragsteller
Sebastian
Ergebnis
angenommen
Dafür
einstimmig
Dagegen
Enthaltung
Umsetzungsverantwortlich
Sebastian
Link zum Beschlussantrag
BE:Beschlussantrag Vorstandssitzung/2014-04-06/03
Link zum Protokoll
[[{{{Protokoll}}}]]

Hallo: 06/03