BE:Beschlussantrag Vorstandssitzung/2014-04-06/03
Rechtsbehelfsbelehrung bei Zustellung von Ordnungsmaßnahmen |
NR: 2014-04-06/03 |
- Text
- "Der Landesvorstand wird in Zukunft ohne Anerkennung einer Schuld oder Rechtspflicht bei Zustellung von Ordnungsmaßnahmen Rechtsbehelfsbelehrungen beifügen. Diese beinhalten mindestens: die Information, dass Einspruch eingelegt werden kann die Information, wo der Einspruch eingelegt werden kann die Information, wie und innerhalb welcher Frist der Einspruch eingelegt werden muss "
- Begründung
- Es steht zwar in der Satzung, aber die Erfahrung zeigt, dass Leute diese nicht präsent haben. Es kostet uns wenig, diese Informationen hinzuzufügen und ist für eine Partei, die sehr auf rechtsstaatliche Prinzipien achtet, sauberer. Das LSG findet das auch gut.
- LiquidFeedback
- Antragsteller
- Sebastian
- Ergebnis
- angenommen
- Dafür
- einstimmig
- Dagegen
- Enthaltung
- Umsetzungsverantwortlich
- Sebastian
- Link zum Beschlussantrag
- BE:Beschlussantrag Vorstandssitzung/2014-04-06/03
- Link zum Protokoll
- [[{{{Protokoll}}}]]
Hallo: 06/03