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BE:Beschlussantrag Umlaufbeschluss/2025-10-02/01
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Antrag
Stimmberechtigung bei Aufstellungsversammlungen |
NR: 2025-10-02/01 |
- Text
- Der Landesvorstand möge beschließen: Bei den Aufstellungsversammlungen sind die Mitglieder stimmberechtigt, die im Wahlkreisverband (Bezirk) stimmberechtigt sind.
- Begründung
- Die Novellierung des Wahlgesetzes lässt dem LaVo die Wahl, ob die Wahlberechtigten oder die Mitglieder der entsprechenden Gliederung stimmberechtigt sind. Wir haben keine offiziellen Gliederungen, und wir haben so eingeladen. Es muss aber vom LaVo einheitlich für das ganze Land beschlossen werden.
- LiquidFeedback
- (Link zur LiquidFeedback Initiative)
- Antragsteller
- Wuerfel (Diskussion) 14:23, 2. Okt. 2025 (CEST)
- Ergebnis
- angenommen
- Dafür
- GBW 14:30, 2. Okt. 2025 (CEST)
Shorty4Berlin (Diskussion)14:34, 2. Okt. 2025 (CEST)
Wieland (per X, 2. Okt. 2025)
Sternenmicha (Diskussion) 16:55, 3. Okt. 2025 (CEST)
FJ 11:33, 4. Okt. (per E-Mail) - Dagegen
- (Liste von Namen)
- Enthaltung
- (Liste von Namen)
- Redebedarf
- (Liste von Namen)
- Umsetzungsverantwortlich
- -
- Link zum Beschlussantrag
- [[{{{Link}}}]]
- Link zum Protokoll
- [[{{{Protokoll}}}]]
Hallo: 02/01