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Archiv:Allgäu-Bodensee/Kreisparteitag2013.o1/SÄA/Antrag 1

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter sonstiger Antrag  von Bernd G. Wenzel 07.06.2013 16:09.

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Sonstiger Antrag Nr.
SÄA-01
Beantragt von
Bernd G. Wenzel 07.06.2013 16:09
Titel
Klarstellung der Parteitagsarten
Antrag

Der Kreisparteitag möge beschließen folgende Satzungsänderung an entsprechender Stelle aufzunehmen:


"=== § 3 - Kreisparteitag ===


(1) Die Mitgliederversammlung (Parteitag) ist das oberste Organ des Kreisverbandes. Sie wird in dieser Satzung Kreisparteitag genannt.


(2) Der ordentliche Kreisparteitag findet mindestens einmal jährlich statt. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Mitglieder des Kreisverbandes der Piratenpartei es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Textform (vorranging per E-Mail, nachrangig per Brief) mindestens 4 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen. Anträge, die mit dem Anlass der Versammlung in Beziehung stehen und dem Vorstand schon vorliegen, sind der Ladung in geeigneter Form beizufügen.


(3) Ist der Kreisvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Kreisparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neues Vorstandes.


(4) Die Tagesordnung des ordentlichen Kreisparteitages hat in jedem Jahr mindestens vorzusehen:


1. Genehmigung der Tagesordnung


2. Rechenschaftsberichte


3. Rechnungsprüfungsbericht


(5) Wenn eine Neuwahl des Vorstandes notwendig ist oder turnusgemäß ansteht kommen noch hinzu:


4. Entlastung des Kreisvorstandes


5. Wahl des Vorstands


6. Wahl der Rechnungsprüfer


(Anmerkung: wenn der Vorstand für 2 Jahre gewählt wird können die Punkte 4 und 5 ja nicht jährlich stattfinden)


(5) Der Kreisparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.


(6) Über den Kreisparteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.


(7) Der Kreisparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Kreisparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wurden. Sie haben das Recht, Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, und auf Wunsch Kopien persönlich ausgehändigt zu bekommen. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Kreisparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Ihre Amtszeit endet durch Beendigung der Mitgliedschaft, Rücktritt, Entlassung durch den Kreisparteitag oder mit Wahl ihrer Nachfolger.


(8) Der Kreisparteitag ist beschlussfähig, wenn er ordnungsgemäß geladen wurde und mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind."


Argumente Pro

Dieser Vorschlag klärt die Begriffe "ordentlicher Parteitag" und "außerordentlicher Parteitag", harmonisiert diesen Paragraphen der Kreissatzung mit der Bundessatzung und ermöglicht die Verlängerung des Amtszeit des Vorstands, ohne diese vorwegzunehmen.

Argumente Contra

Argument 1, 2, 3....

Alternativen

Alternative 1, 2, 3...

Zusammenfassung

In der Satzung wird §3 durch obige Überarbeitung ersetzt.

Begründung

Begründung...



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

  • Argument 1
    • ...
      • ...