Archiv:2010/Marburg/Kreisverband/Satzungsentwurf/Modul 5
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Modul 5
Betrifft
Streichung des § 17 "Ehrenvorsitzender".
Antragsteller
Änderungen
Es wird vorgeschlagen folgenden Abschnitt des Moduls 1
§ 17 - Ehrenvorsitzende
Der Kreisparteitag kann auf Vorschlag des Kreisvorstandes Ehrenvorsitzende wählen.
Der Kreisparteitag kann auf Vorschlag des Kreisvorstandes Ehrenvorsitzende wählen.
ersatzlos zu streichen.
Begründung
Diskussion
- Vorschlag von Christian(Gießen): Die Streichung des Paragrafen über Ehrenvorsitzende §17. Wir in Gießen haben ihn rausgenommen aus folgenden Gründen:
- Ein Ehrenvorsitzender fördert einen Personenkult. Nicht ohne Grund haben wir ja auch keine Personen auf unseren Wahlplakaten.
- Darf nur der Kreisvorstand Ehrenvorsitzende vorschlagen, der Kreisparteitag nicht
- Da der Kreisparteitag der "chef" des Vorstandes ist, kann er natürlich mit einfacher Mehrheit genau das vom Vorstand verlangen --Tomate 13:02, 15. Jan. 2010 (CET)
- In der Realität besteht die Gefahr, dass Ehrenvorsitzende mit kaum Deckung der Basis gewählt werden. Ein Beispiel: Beim letzten Kreisparteitag in Gießen waren von 28 Mitgliedern gerade mal 8 Stück da. Ich empfehle hier auch einen Blick in andere Parteien, welche Leute dort Ehrenvorsitzende sind.
- Unbestimmtheit der Regel. Was darf ein Ehrenvorsitzender? Welche Funktion hat er?
- Nichts, ausser für die Partei da sein. Das sit ein Ehrentitel, kein Amt. --Tomate 13:02, 15. Jan. 2010 (CET)
- Stimme ich zu: Ein Ehrenvorsitzender ist unnötig. --Christian B. 20:29, 16. Apr. 2010 (CEST)
- Stimme zu: Ein Ehrenvorsitzender ist unnötig. --Nautilus 18:01, 27. Apr. 2010 (CEST)
- Ja Dafür. Begründungen stehen oben genug -- Duergy 23:05, 13. Mai 2010 (CEST)
- Hast du auch eine Meinung zu diesem Modul? Zögere nicht, sondern äußere sie!