Archiv:2010/Marburg/Kreisverband/Satzungsentwurf/Modul 2
Modul 2
Betrifft
Verschiebung von § 8 "Kreisverband", als neuer § 2 "Name und Sitz"
Antragsteller
Änderungen
Es wird vorgeschlagen folgenden Abschnitt des Moduls 1
wie folgt zu verändern:
sowie folgenden Abschnitt
(1) Der Kreisverband Marburg-Biedenkopf ist eine Untergliederung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hessen. Er führt den Namen "Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Marburg-Biedenkopf".
(2) Der Kreisverband umfasst das Gebiet des Landkreises Marburg-Biedenkopf.zu verschieben und hinter dem derzeitigen § 1 wieder wie folgt einzufügen:
(1) Der Kreisverband Marburg-Biedenkopf ist eine Untergliederung der Piratenpartei Deutschland Landesverband Hessen. Er führt den Namen „Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Marburg-Biedenkopf“ mit der Kurzbezeichnung „PIRATEN“.
(2) Der Kreisverband umfasst das Gebiet des Landkreises Marburg-Biedenkopf.
(3) Der Sitz des Kreisverbandes ist Marburg (Lahn).und zur Vermeidung von inhaltlichen Kollisionen soll aus folgendem Abschnitt
(1) Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt die Piratenpartei Deutschland entschieden ab.
(2) Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet.
(3) Der Sitz des Kreisverbandes ist Marburg (Lahn).der dritte Absatz entfernt werden.
Begründung
Ich persönlich finde es irgendwie viel passender, wenn sowohl unsere räumliche, wie auch die organisatorische Zugehörigkeit direkt am Anfang der Satzung klar festgestellt werden. Als § 8 geht das irgendwie unter, außerdem empfinde ich es als unpassend, wenn wir den Sitz in einem Paragrahen mit dem Titel "Zweck" definieren. Eine ähnliche Regelung findet sich in vielen Satzungen, z.B. in der des KV Frankfurt.
Diskussion
- Macht Sinn, da übersichtlicher.Ich bin dafür! --Christian B. 19:46, 16. Apr. 2010 (CEST)
- Finde ich auch genau richtig und schließe mich der Begründung des Antragstellers an -- Duergy 23:08, 13. Mai 2010 (CEST)
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