Archiv:2010/Bezirksverband Schwaben/Antragsfabrik/Einladungsform
Der Antrag wurde am 24.07.2010 auf dem BzPT Schwaben 2010.2 angenommen
80px | Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bezirksverband Schwaben von Haide F.S.. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Bezirksverband Schwaben/Antragsfabrik. |
- Titel = Einladungsform
- Änderungsantrag Nr.
- 1
- Beantragt von
- Haide F.S.
- Betrifft
- Satzung des BzV Schwaben / § 9b II 2
- Beantragte Änderungen
Der Parteitag möge beschließen den Abschnitt
(2) (...) Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) mindestens 4 Wochen vorher ein.
zu ersetzen durch:
(2) (...) Der Vorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vor dem Bezirksparteitag in Textform ein.
- Begründung
Durch den Begriff "Textform", der im § 126 b BGB geregelt ist, verschafft sich der Vorstand Rechtssicherheit und kann sowohl per E-Mail, Brief oder Fax einladen.
Wenn die Einladung schriftlich zu erfolgen hat, muss der Vorstand gemäß § 126 BGB jede Einladung per Brief schicken bzw. mit einer Signatur nach dem Bundessignaturgesetz. Insofern ist der Antrag eine Vereinfachung für den Vorstand und gleichzeitig kein Verlust für die Basispiraten.
<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Hfs|Haide F.S.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Der Parteitag möge beschließen den Abschnitt(2) (...) Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) mindestens 4 Wochen vorher ein.zu ersetzen durch:(2) (...) Der Vorstand lädt jedes Mitglied mindestens vier Wochen vor dem Bezirksparteitag in Textform ein.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Durch den Begriff "Textform", der im § 126 b BGB geregelt ist, verschafft sich der Vorstand Rechtssicherheit und kann sowohl per E-Mail, Brief oder Fax einladen.Wenn die Einladung schriftlich zu erfolgen hat, muss der Vorstand gemäß § 126 BGB jede Einladung per Brief schicken bzw. mit einer Signatur nach dem Bundessignaturgesetz. Insofern ist der Antrag eine Vereinfachung für den Vorstand und gleichzeitig kein Verlust für die Basispiraten.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
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