Archiv:2009/FAQ Bundestagswahl 2009
Diese Seite soll einmal einige Frage zum Wahlprozedere erklären, die immer wieder gestellt werden.
Wie bedient man den Wahlzettel?
Links gibt's ein Kreuz für den Direktkandidaten, rechts eines für die Partei. Man darf in jeder Spalte maximal ein Kreuz setzen. Nur eine Stimme für die Liste (da die Piraten nur in wenigen Wahlkreisen Direktkandidaten haben) ist zulässig.
Wie sortiert sich der Wahlzettel?
Ergebnis bei der letzten Wahl, dahinter Neulinge alphabetisch, Piraten also in der Regel ganz am Ende.
Wann geht's in den Bundestag?
Mit 5% der gültigen Stimmen (das sind je nach Wahlbeteiligung rund 2,5 Mio.) oder wenn drei Direktmandate gewonnen werden. Auf letzteres sollte man aber nicht unbedingt bauen, Direktkandidaten, die nicht von der im jeweiligen Bundesland stärksten Partei kommen, sind eine absolute Ausnahme. ;)
Warum nicht in Sachsen aufm Zettel?
Der Landesverband sah sich, als dies entschieden wurde, nicht in der Lage, die Landtagswahl _und_ die Bundestagswahl zu stemmen. Der große Run auf die Partei kam ja erst danach.
Wem soll ich meine Erststimme geben?
Das ist allein Deine Sache. Grundsätzlich solltest Du Deine Stimme dem Kandidaten geben, durch den Du Dich am besten vertreten fühlst. Natürlich ist zu hoffen, dass es in den wenigen Wahlkreisen, in denen auch ein Pirat direkt antritt, eben auch dieser ist. Aber das kannst nur Du selbst für Dich entscheiden.
Was ist, wenn ich keine Erststimme abgebe?
Gar nichts. Die Zweitstimme wird ganz normal gezählt und die nicht abgegebene Erststimme als ungültig gewertet. Beachte: Die Erststimme ist auf keinen Fall irgendwie anders "ungültig zu machen". Mit allem, was einen Wahlzettel ungültig macht, versenkst Du Deine Zweitstimme gleich mit.
Wann ist ein Wahlzettel ungültig?
Streng genommen immer dann, wenn sich auf ihm mehr oder anderes befindet, als zwei Kreuze an den dafür vorgesehenen Stellen (eines in den Feldern links, eines in den Feldern rechts). Im Allgemeinen sollte jedoch geprüft werden, ob der Wählerwille eindeutig erkennbar ist. In solchen Fällen wird der Zettel dann als gültig anerkannt. Grundsätzlich als ungültig gelten Zettel, die eindeutig identifizierbar sind, z. B. weil man seinen Namen draufgeschrieben oder eine andere Markierung angebracht hat. Da hilft auch das Erkennen des Wählerwillens nicht. Ein solcher Zettel darf auf keinen Fall als gültig anerkannt werden.
Ich will Wahlhelfer werden!
Bitte da entlang: Wahlhelfer.
Sonstiges
Die Wahl des Bundestages und seine Aufgaben
Ein sehr schönes Video von tagesschau.de zur Wahl des Bundestages und wofür er überhaupt da ist: http://www.tagesschau.de/templates/pages/static/bundestag.jsp