Antragsfabrik/Präambel Videospiele Modul 1: (Gewaltdarstellung beinhaltende) Videospiele
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- LordSnow 15:03, 31. Aug. 2010 (CEST)
- Dragonstar 10:20, 02. Sep. 2010 (CEST)
- Shinta 11:41, 3. Sep. 2010 (CEST) Eine Ausweitung auf andere Medien, wie z.B. Film, würde ich befürworten. Desweiteren befürworte ich eine Transparentisierung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, incl. einer Überprüfung sämtlicher Indizierungen.
- Christoph B. 07:58, 24. Sep. 2010 (CEST)
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- tarzun 10:37, 5. Okt. 2010 (CEST)
- Loralitilli 10:06, 6. Okt. 2010 (CEST)
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bevor ihr vielleicht bereits geführte Diskussionen erneut anstoßt, schaut doch bitte zuerst, ob eine eurer Fragen auf den folgenden Seiten schon beantwortet ist:
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Probleme
(Sorry, aber ich finde das passt hier am besten hin)
Gutes Thema, der Antrag hat Potenzial, aber...
1. Für welches Programm ist der Antrag? Grundsatzprogramm, Wahlprogramm, Positionspapier?
2. Wohin genau soll der Text in dem Programm und unter welcher Überschrift?
2. Lass die Modulerei. Wenn du Angst hast, dass dann der Antrag nicht angenommen wird, schreib das erste Modul zuerst in den Antrag und dann das Zweite mit dem Zusatz "Soll abgestimmt werden, wenn der erste Teil angenommen wurde." Das eine Modul (MMO) baut meiner Meinung nach auf dem anderen auf und sollte deshalb nicht separat abgestimmt werden.
3. Warum wird "insbesondere Gewaltdarstellung" auf First-Person-Shooter beschränkt? Warum nicht alle Videospiele?
4. Ich finde den Antrag ein bisschen kurz. Es ist zwar "ok", vor allem wenn man noch das andere Modul bedenkt, aber speziell im Grundsatzprogramm sollte zum Themenkonplex Videospiele-Killerspiele-Amoklauf mehr stehen als 3 Sätze.
5. "Aus diesem Grunde lehnen wir sowohl die [...] Bezeichnung "Killerspiele" als auch ein Verbot von Videospielen grundsätzlich ab." Ist dir bewusst, dass das Wörtchen "grundsätzlich" sprachlich einen einschränkenden Charakter hat? Hast du es absichtlich dort platziert?
6. "Wir sind für eine altersgerechte Kennzeichnung, jedoch gegen eine Indizierung oder Zensur von Spielen für Erwachsene." Du willst damit wahrscheinlich sagen, dass "ab-18-Spiele" dann aber auch bitte ohne Entschärfung auf den Markt kommen sollen, gut so. Du solltest allerdings beachten, dass Spiele auch aus jugendschutzfremden Gründen verboten werden können, z. B. wegen verfassungswidrigen Symbolen. Man könnte den Satz so auslegen, dass die Piratenpartei das (für Erwachsene) nicht will. Vorschlag: "Wir sind für eine altersgerechte Kennzeichnung, jedoch gegen eine Indizierung oder Zensur von Spielen für Erwachsene aus Gründen des Jugendschutzes." CEdge
Antwort
zu 1:
Für das Wahlprogramm in der Hoffnung es irgendwann mal in ein Gesamtkonzept für Medienpolitik integrieren zu können. Positionspapiere außerhalb des Wahlprogrammes gibt es ja so (noch) nicht, bisher haben wir nur Grundsatz- und Wahlprogramm. In einem Grundsatzprogramm sollten aber imho wenn überhaupt einzelne Medien nur beiläufig unterscheiden, ansonsten eine generelle Richtlinie, wie z.B. Eigenverantwortung Einzelner vor gesetzlicher Gängelei von allen.
- Antwort: Für ein Wahlprogramm passt es besser, allerdings haben wir in Bayern schlechte Erfahrungen mit einzelnen Anträgen fürs Wahlprogramm gemacht. Weil diese fliegen dann ohne Einordnung in der Gegend rum und müssen dann wieder integriert werden. Und für ein Positionspapier fehlt die ausführliche Begründung. CEdge
zu 2:
Überschrift Medienpolitik, ansonsten siehe 1; Ich reich das einmal komplett ein und nochmal extra die Module einzeln, wenn's komplett durchgeht, dann gut, ansonsten soll der BPT entscheiden, ob ein Modul einzeln.
- Antwort: Also drei Anträge statt einem, warum? Wenn der Parteitag will, beschließt er dann nur Modul 2, was meiner Meinung nach keinen Sinn macht. CEdge
zu 3:
Es soll keine Beschränkung sein, sondern nur ein konkretes Beispiel genannt werden bei dem es ja die entsprechende Aufmerksamkeit gibt. Ohne dieses konkrete Beispiel wird es wieder zu viel Interpretiererei. Das wäre dann denke ich eher was für's Grundsatzprogramm.
- Antwort: ok. CEdge
zu 4:
Also wie gesagt für das Grundsatzprogramm wäre es mir schon viel zu konkret. Ich sehe das Grundsatzprogramm als Leitfaden für die innerparteiliche Arbeit. Das/Die Wahlprogramm/e sollten dann eher weiter ausgeführt werden. Am besten wäre es natürlich dann die einzelnen Aspekte des Wahlprogrammes leicht in Themenflyer umwandeln zu können und die dann an entsprechend Wissbegierige zu verteilen. :-)
- Antwort: Siehe Antwort zu 1 CEdge
zu 5:
Könnte sein, dass das einige anders sehen, aber ich lehne diesen diffamierenden Begriff und auch ein Verbot egal aus welchem Grund wirklich generell/grundsätzlich ab. Es ist also wirklich bewusst gewählt.
- Antwort: Zur Verdeutlichung: "grundsätzlich" bedeutet eben NICHT, dass der Begriff generell abgelehnt wird. Sondern eben nur grundsätzlich, in bestimmten Fälle wären wir also trotzdem für den Begriff. Wenn du generell ("immer") meist, dann schreib es doch so. CEdge
zu 6:
Ich finde es auch i.O. verfassungsfeindliche Symbole zu verwenden. Was wäre Wolfenstein ohne Hakenkreuz?
- Antwort: Das würde bedeuten, die Piratenpartei spricht sich implizit gegen § 86 StGB - Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen aus. Und möglicherweise gegen weitere Gründe für eine (teils automatische) Indizierung wie Darstellung von Kindern in geschlechtsbetonten Positionen oder Kriegsverherrlichung. CEdge
- Wieso können in Filmen Hakenkreuze verwendet werden und in Videospielen nicht? Ich sehe da im Grunde nur eine sinnlose Gängelung von Videospielern.
- Fällt vermutlich unter "(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.". Wenn in Filmen Hakenkreuze verwendet werden, dann fällt das z. B. unter Berichterstattung über geschichtliche Vorgänge. Gibt sicher auch Filme, die wegen Hakenkreuzen verboten wurden. Hier würden wir letztlich fordern, dass Videospiele und Filme gleichberechtigt werden (was ich unterstütze). Dann wiederum dürfte man fairerweise aber auch ab-18-Filme gar nicht mehr Indizieren, auch nicht wegen Kriegsverherrlichung oder Darstellung von Kindern in geschlechtsbetonten Positionen (hier wäre allerdings soweiso z. B. die Verbreitung strafbar). CEdge
- Ok, die Gleichsstellung von Medien, also Filme, Videospiele, Bücher, Skulpturen, Gemälde, Hörspiele,... wäre eine gute Forderung, die ich mit einbauen würde. Hast du einen konkreten Textvorschlag?
- Gehst du zum BPT nach Chemnitz. Ich suche noch nach Mitstreitern, die sich mit mir auch vorn hinstellen würden, um sich von den anderen hinrichten zu lassen? :-)
- Fällt vermutlich unter "(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.". Wenn in Filmen Hakenkreuze verwendet werden, dann fällt das z. B. unter Berichterstattung über geschichtliche Vorgänge. Gibt sicher auch Filme, die wegen Hakenkreuzen verboten wurden. Hier würden wir letztlich fordern, dass Videospiele und Filme gleichberechtigt werden (was ich unterstütze). Dann wiederum dürfte man fairerweise aber auch ab-18-Filme gar nicht mehr Indizieren, auch nicht wegen Kriegsverherrlichung oder Darstellung von Kindern in geschlechtsbetonten Positionen (hier wäre allerdings soweiso z. B. die Verbreitung strafbar). CEdge
- Wieso können in Filmen Hakenkreuze verwendet werden und in Videospielen nicht? Ich sehe da im Grunde nur eine sinnlose Gängelung von Videospielern.