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Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2016.1/Antragsportal/SÄA014
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M. E. ist doch bei uns Konsens: Verpflichtende Mandatsträgerbeiträge sind gemäß Art. 48 Abs. 3 GG, der Abgeordnetenentschädigungen zur Sicherung der Unabhängigkeit von Abgeordneten vorsieht und grade nicht zur Parteienfinanzierung, grundgesetzwidrig. Ihr Einsatz zur Parteienfinanzierung macht die Abgeordneten wiederum abhängig vom Wohlwollen der Partei. Daher die Frage: Ist ein grundgesetzwidriger Antrag überhaupt zulässig? --Rodorm (Diskussion) 00:01, 8. Feb. 2016 (CET)