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Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/X021
Der Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland möge durch Beschluss dieses Antrages den Bundesvorstand beauftragen, durch ein offenes, transparentes Verfahren ein Konzept und einen Satzungsänderungsantrag zu einer zusätzlichen Mitgliederversammlung zu erarbeiten, welche die unten genannten Kriterien erfüllt.
Beschlussbefugnis
Die Mitgliederversammlung darf über (Modulare Abstimmung; nicht konkurrierend)
a.) Positionspapiere
mit einer Zustimmung von
(Modulare Abstimmung; konkurrierend)
a1.) 50%
a2.) 66,6%
a3.) 75%
b.) Satzungsänderungen
mit einer Zustimmung von
(Modulare Abstimmung; konkurrierend)
b1.) 50%
b2.) 66,6%
b3.) 75%
c.) das Grundsatzprogramm
mit einer Zustimmung von
(Modulare Abstimmung; konkurrierend)
c1.) 50%
c2.) 66,6%
c3.) 75%
d.) das Wahlprogramm
mit einer Zustimmung von
(Modulare Abstimmung; konkurrierend)
d1.) 50%
d2.) 66,6%
d3.) 75%
e.)Sonstige Entschließungen (Ratifizierungen von PPI/PPEU Papieren etc)
mit einer Zustimmung von
(Modulare Abstimmung; konkurrierend)
e1.) 50%
e2.) 66,6%
e3.) 75%
f.) Auflösung der Partei
mit einer Zustimmung von
(Modulare Abstimmung; konkurrierend)
f1.) 50%
f2.) 66,6%
f3.) 75%
g.) Fusionierung mit anderen Parteien
mit einer Zustimmung von
(Modulare Abstimmung; konkurrierend)
g1.) 50%
g2.) 66,6%
g3.) 75%
h.) Anträge, Anfragen und Initiativen an die Fraktionen
mit einer Zustimmung von
(Modulare Abstimmung; konkurrierend)
h1.) 50%
h2.) 66,6%
h3.) 75%
i.) Ausrichtung von Sonderparteitagen
mit einer Zustimmung von
(Modulare Abstimmung; konkurrierend)
i1.) 50%
i2.) 66,6%
i3.) 75%
j.) das Veto von Bundesvorstandsbeschlüssen
mit einer Zustimmung von
(Modulare Abstimmung; konkurrierend)
j1.) 50%
j2.) 66,6%
j3.) 75%
k.) der Auflösung des Bundesvorstandes
mit einer Zustimmung von
(Modulare Abstimmung; konkurrierend)
k1.) 50%
k2.) 66,6%
k3.) 75%
entscheiden.
Befristung
Die Mitgliederversammlung besteht ab offiziellem Start
(Modulare Abstimmung; konkurrierend) a.) für sechs Monate. b.) für ein Jahr. c.) für zwei Jahre. d.) unbefristet, bis zur Auflösung durch den Bundesparteitag.
Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung wird einmalig vom Bundesparteitag beschlossen und kann (Modulare Abstimmung konkurrierend)
a.) anschließend nur durch die Mitgliederversammlung b.) auch nur durch diesen c.) sowohl durch ihn als auch der Mitgliederversammlung geändert werden.
Abstimmungsart
Die Abstimmungen erfolgen (Modulare Abstimmung konkurrierend)
a. online b. via Briefwahl c. durch dezentral aufgestellte Urnen d. durch eine zentral aufgestellte Urne auf den BPT, welche nach Ende der Veranstaltung ausgezählt wird.
Gültigkeit der Beschlüsse
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind
a.) sofort gültig b.) schwebend wirksam bis zum Widerspruch durch den Bundesparteitages c.) schwebend unwirksam bis zur Bestätigung durch den Bundesparteitages
Erklärung: Hier soll festgelegt werden, ob die Entschließungen der Mitgliederversammlung noch vom Bundesparteitag bestätigt werden sollen. Dies kann durch eine Urne, welche während des BPTs aufgestellt ist, parallel zum BPT passieren. Bei Modul a ist das nicht notwendig, bei Modul B treten die Beschlüsse zwar in Kraft, können jedoch durch die Urne noch für nichtig erklärt werden. Bei Modul C müssen die Beschlüsse generell noch bestätigt werden.
Tagungsart
Die Mitgliederversammlung tagt (Modulare Abstimmung; konkurrierend)
a.) ständig. b.) regelmäßig, alle sechs Monate. c.) regelmäßig, alle drei Monate. d.) regelmäßig, alle zwei Monate. e.) regelmäßig, einmal pro Monat. f.) regelmäßig, alle zwei Wochen. g.) regelmäßig, einmal pro Woche.
Erklärung: Es ist immer wieder die Forderung nach einer regelmäßigen Mitgliederversammlung aufgetaucht. Daher soll hier dem BPT die Chance gegeben werden, diese zu beschließen. Regelmäßig bedeutet, alle Anträge erreichen gleichzeitig die Abstimmungsphase, ähnlich wie bei den RL Parteitagen. Hier wird nun festgelegt, in welchen Abständen die Abstimmungsphase sich wiederholt.
Abstimmungsdauer
Der Zeitraum für die Abstimmung beträgt dann jeweils (Modulare Abstimmung; konkurrierend)
a.) einen Tag b.) eine Woche c.) zwei Wochen d.) vier Wochen
Erklärung: Wie lange dauert die wiederkehrende Abstimmungsphase?
Quorumsgröße
Es müssen mindestens
a.) 2,5% b.) 5% c.) 10% d.) 15 % e.) x^0,5 f.) x^0,75
der Teilnehmer den Antrag unterstützen, damit er zur Abstimmung zugelassen wird.
Quorumszeit
Der Zeitraum das benötigte Quorum zu erreichen beträgt (Modulare Abstimmung; konkurrierend)
a.) einer Woche b.) zwei Wochen c.) einen Monat
Aussprache
Zur Aussprache werden folgende Tools verwendet (Modulare Abstimmung; nicht konkurrierend)
a.) Mumble
b.) Wikiarguments
c.) Piratefeedback
d.) Liquidfeedback
e.) Antragskonferenzen (mit Streaming und interaktiver Teilnahme über das
Netz)
f.) Das Wiki
g.) Mailingliste/Syncforum
h.) Twitter
i.) Facebook
j.) sonstige
Abstimmungstool
(nur wenn in Abschnitt Abstimmungsart Modul b angenommen wurde) Als Abstimmungstool soll (Modulare Abstimmung; konkurrierend)
a.) Liquidfeedback b.) Piratefeedback c.) Wikiarguments d.) Liquidizer e.) sonstige
verwendet werden.
Delegationensystem
(nur wenn in Abschnitt Abstimmungsart Modul b angenommen wurde) Die Möglichkeit eine Vertretung zu benennen besteht (Modulare Abstimmung; konkurrierend)
a.) nicht b.) nach den Prinzipien der Liquid Democracy (mit einstellbarer Vererbungstiefe) c.) nach den Prinzipien der Liquid Democracy (mit beliebiger Vererbungstiefe) d.) nach den Prinzipien des Präferenzlistenverfahren (ohne Vererbung) e.) nach den Prinzipien des Präferenzlistenverfahren (mit einstellbarer Vererbungstiefe bei den primären Delegierten)
Verfallszeit der Delegationen
Die Delegationen verfallen (Modulare Abstimmung; konkurrierend)
a.) nach zwei Wochen b.) nach einen Monat c.) nach zwei Monaten d.) nach drei Monaten e.) nach sechs Monaten f.) nach einem Abstimmungszyklus (falls die Mitgliederversammlung regelmäßig tagt) g.) gar nicht
Abstimmungsname
Die Abstimmung erfolgt (Modulare Abstimmung konkurrierend)
a.) Geheim b.) durch einen bestätigten Account offen, oder durch einen GO Antrag geheim c.) mit Pseudonym d.) mit Bestätigten Account und wechselnden Pseudonym e.) mit Klarnamen
Nachvollziehbarkeit
Die Akkreditierungsdaten sind (Modulare Abstimmung; konkurrierend)
a.) für jedes Mitglied online einsehbar
b.) auf Wunsch durch eine Clearingstelle, den Vorständen und deren
berechtigten
Beauftragen zur Einsicht offen zu legen und es darf
(Modulare Abstimmung; konkurrierend)
b1.) generell keine Kopie der Daten an das Mitglied weitergeben werden
b2.) nach Abgabe einer Datenschutzerklärung eine Kopie der Daten an das
Mitglied
weitergeben werden.
c.) Es kann lediglich ein Prüfauftrag an die Clearingstelle gegeben werden.
Die Akkreditierungsdaten bleiben nur den Vorständen und berechtigten
Beauftragen zugänglich.
Akkreditierungsdaten
Die Akkreditierungsdaten enthalten (Modulare Abstimmung; konkurrierend)
a.) (Modulare Abstimmung; nicht konkurrierend)
a1.) den Name
a2.) die Anschrift
a3.) die Mitgliedsnummer
a4.) das Geburtsdatum
a5.) den Geburtsort
a6.) die Personalausweisnummer
b.) Die erforderlichen Akkreditierungsdaten sind unter dem Aspekt der größtmöglichen
Datensparsamkeit in Zusammenarbeit mit einem Datenschutzbeauftragen zu ermittteln.
Erklärung: Hier wird geklärt, wie weit ein einfaches Mitglied Zugang zu den erhobenen Akkreditierungsdaten zur Überprüfung hat.
Zuordnung
Dem Benutzerkonto ist
a.) einem Mitglied zuordenbar. Auch kann dem Mitglied jeweils einem Benutzerkonto zugeordnet werden. b. durch ein Einwegverfahren einem Mitglied zuordenbar. Der umgekehrte Weg jedoch ist durch entsprechende Hürden zu erschweren. c.) ist generell keinem Mitglied zuordenbar.
Erklärung: Hier soll die Zuordenbarkeit festgelegt werden, das heißt, wie weit es möglich ist, den Account einem Mitglied zuzuordnen. Modul a beschreibt dabei die Maximalstufe der Zuordenbarkeit. Bei Modul B soll durch Einwegverfahren (MD5 Hashes etc.) die Zuordnung eines Mitgliedes zu einem Account erschwert werden. Bei Modul c wird die Zuordnung durch z.B. Verlosung der Einladungscodes/Zugangsschlüssel in verschlossenen Umschlägen unmöglich gemacht.